In einem Gipserbetrieb werden während einer dreijährigen Lehre Gipser/innen ausgebildet. Zu den Haupttätigkeiten von einem Gipser bzw. einer Gipserin gehört z.B. das Verputzen von Wänden, Decken und Aussenfassaden von Gebäuden. Diese Arbeiten werden heute immer noch traditionell von Hand gemacht. Der Mörtel wird an Wänden und Decken unter Zuhilfenahme von Holztaloschen und Kellen aufgetragen und danach mit der Richtlatte abgezogen. Oft werden auch Verputzmaschinen eingesetzt, die unter Druck den Mörtel an die Wände und Decken spritzt, danach wird er von Hand abgezogen. Auf die erste Verputzschicht folgt eine Zweite, die glatt oder strukturiert aufgetragen wird. Des weiteren ist der Gipser bzw. die Gipserin zuständig für das Erstellen von Zwischenwänden, Deckenverkleidungen sowie Böden in Trockenbauweise. Seltener werden Gipser/innen auch beauftragt, Stuckaturen zu erneuern.
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