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Lohn: Habe ich Anspruch auf den 13. Monatslohn?

«Dreizehnter», Gratifikation, Bonus: Im Dezember ist der Zahltag besonders üppig. Doch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es zu Enttäuschungen kommen. Umso wichtiger ist, dass die Angestellten die Rechtslage rund um die Lohnsupplemente kennen.

1. Unter welchen Voraussetzungen habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Gratifikation?

Die Gratifikation ist eine freiwillige Leistung; einen gesetzlichen Anspruch gibt es also nicht. Massgebend ist, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Die Gratifikation wird nur unter folgenden Voraussetzungen zum Rechtsanspruch:

  • Wenn der Anstellungsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vorbehaltlos eine Gratifikation zusichert oder wenn die Bedingungen erfüllt sind, die vertraglich an die Ausrichtung einer Gratifikation geknüpft wurden.
  • Wenn der Arbeitgeber mindestens drei Jahre lang eine Gratifikation ausrichtet, ohne auf deren Freiwilligkeit hinzuweisen.
  • Wenn der Arbeitgeber für das laufende Jahr eine Gratifikation zugesichert hat.
  • Wenn es im Betrieb üblich ist, dass das gesamte Personal zu bestimmten Anlässen eine Gratifikation erhält.

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2. Was ist der Unterschied zwischen einer Gratifikation und dem 13. Monatslohn?

Die Gratifikation ist eine freiwillige Leistung, die in der Höhe variieren und von Bedingungen abhängig gemacht werden kann, zum Beispiel vom ungekündigten Arbeitsverhältnis. Die Rechtsgrundlage finden Sie in Art. 322d OR. Sobald die genaue Höhe einer Jahresendzulage vertraglich festgelegt wurde, oder wenn klar ist, dass man bei Erreichen definierter Ziele einen bestimmten Betrag zugute hat, handelt es sich nicht mehr um eine Gratifikation, sondern um einen Lohnbestandteil. Bekanntestes Beispiel ist der 13. Monatslohn, der – sofern vorbehaltlos zugesichert – weder gekürzt noch gestrichen werden darf.

3. Laut Vertrag habe ich Anspruch auf eine Gratifikation in Höhe eines 13. Monatslohns. Was gilt hier?

Hier handelt es sich um einen festen Lohnbestandteil. Sobald der Begriff «13. Monatslohn» verwendet wird, gehen die Gerichte nicht mehr von einer freiwilligen Gratifikation aus. Denn die Höhe der Sondervergütung ist definiert.

4. Was ist eigentlich ein Bonus?

Boni sind gesetzlich nicht geregelt. Je nach den konkreten Umständen kann es sich rechtlich um eine Gratifikation oder einen (variablen) Lohnbestandteil handeln. Lesen Sie dazu den Beobachter-Artikel «Wer zügelt einen Bonus ab?».

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5. Ich erhalte seit Jahren regelmässig eine Weihnachtsgratifikation. Habe ich Anspruch auf einen Pro-rata-Anteil, wenn ich während des Jahres aus der Firma austrete?

Die Gratifikation ist bei Austritt während des Jahres nur dann anteilmässig geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn das im Betrieb so üblich ist. Anders verhält es sich beim 13. Monatslohn: Als fester Lohnbestandteil muss er pro rata ausbezahlt werden.

6. Unsere Firma ist in den roten Zahlen. Darf der Arbeitgeber die Gratifikation für dieses Jahr streichen?

Entscheidend ist, was vereinbart wurde. Kamen Sie bisher in den Genuss einer freiwilligen Gratifikation in unterschiedlicher Höhe, kann diese einmal wegfallen, wenn es der Firma schlecht geht. Hingegen darf ein 13. Monatslohn auch bei Geschäftsflaute nicht einfach gestrichen werden.

7. Im vergangenen Jahr wurde der 13. Monatslohn aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausbezahlt. Aus Angst um unsere Jobs haben wir nicht protestiert. Nun habe ich eine neue Stelle. Darf ich die Zulage nachträglich einfordern?

Ja, laut Vertrag steht Ihnen dieses Geld zu. Unter den gegebenen Umständen darf der Arbeitgeber nicht davon ausgehen, dass Sie definitiv auf den 13. Monatslohn verzichtet haben.

8. Ich war dieses Jahr mehr als zwei Monate wegen Krankheit arbeitsunfähig. Darf mir mein Arbeitgeber deswegen den 13. Monatslohn kürzen?

Bei Krankheit besteht von Gesetzes wegen ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dieser ist allerdings zeitlich beschränkt und abhängig von den Dienstjahren. Wenn Ihre Krankheitsabsenz voll bezahlt war, darf auch der 13. Monatslohn nicht gekürzt werden. Eine Kürzung wäre dann zulässig, wenn für Ihre Arbeitsunfähigkeit keine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht mehr bestanden hat. Wird der Lohnausfall bei Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankentaggeldversicherung gedeckt, ist der Dreizehnte oft bereits anteilsmässig im Taggeld inbegriffen und muss dann Ende des Jahres nicht nochmals bezahlt werden.

9. Mein Chef und ich verstehen uns nicht besonders gut. Nun stellte ich fest, dass ich als Einzige in der Firma keine Gratifikation erhalten habe. Muss ich das akzeptieren?

Bei freiwilligen Leistungen wie der Gratifikation gibt es ein gewisses Gleichbehandlungsgebot: Demnach ist es nicht zulässig, einzelne Personen willkürlich oder aus unsachlichen Motiven von der Zahlung auszuschliessen. Wenn alle anderen Mitarbeitenden eine Gratifikation erhalten, dürfen Sie nicht als Einzige leer ausgehen. Das Gleichbehandlungsgebot verbietet allerdings nur die willkürliche Benachteiligung Einzelner gegenüber der Mehrheit. Dass der besondere Einsatz einiger Mitarbeiter speziell honoriert wird, liegt in der freien Entscheidung des Arbeitgebers.

Bisher bekam ich im Dezember jeweils einen doppelten Monatslohn. Neu sollen wir eine leistungsabhängige Prämie erhalten. Diese kann höher oder tiefer sein als ein Monatslohn. Ich fürchte, dass ich dadurch eher schlechter fahre. Ist das zulässig?

Da ein 13. Monatslohn gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, kann der Arbeitgeber ihn streichen oder durch ein anderes Lohnmodell ersetzen. Wie bei jeder Vertragsänderung gilt jedoch: Sind Sie als Arbeitnehmer mit der Vertragsänderung nicht einverstanden, muss der Arbeitgeber die geltende Kündigungsfrist einhalten, bevor die Änderung in Kraft tritt. Während der Kündigungsfrist haben Sie dann den bisherigen 13. Monatslohn pro rata noch zugute.


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