Mitglieder/Mitgliederinnen der Eidgenössischen Schätzungs-kommission, Kreis 7 10%
Die Eidgenössischen Schätzungskommissionen sind in Anwendung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG) tätige erstinstanzliche eidgenössische Fachgerichte in Enteignungssachen. Die Kommissionen bestehen aus einem Präsidenten/einer Präsidentin, zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen und 15 Fachmitglieder (maximal), die vom Bundes-
gericht für eine sechsjährige Amtsdauer gewählt sind.
Im Rahmen der Gesamterneuerung der eidgenössischen Schätzungskommissionen sucht das Bundesgericht 4 Mitglieder/Mitgliederinnen für folgenden Kreis:
• Kreis 7: Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn (ohne Olten-Gösgen) und die folgende Gemeinde des Kantons Jura: Ederswiler
Mitglieder/Mitgliederinnen
der Eidgenössischen Schätzungs-
kommission, Kreis 7
Ihre Aufgaben
- Festlegen von Entschädigungen für Liegenschaften und Teilflächen sowie Minderwerte
- Bearbeiten von Dossiers über Enteignungen nach Bundesrecht in Zusammenarbeit mit dem Präsidium der ESchK. Darunter fallen Nationalstrassen und Eisenbahnprojekte
- Erstellen von Tätigkeitsberichten und Teilnahme an Sitzungen
Ihr Profil
- Fundierte Fachkenntnisse im Immobilien-
bereich, vorzugsweise mit beruflichem Hintergrund als Architekt, Bauingenieur, Agraringenieur oder oder ähnliches - Fachperson anderer Berufsgattungen mit Bezug zur Bewertung von Immobilien
- Verhandlungsgeschick und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- Ausgezeichnete Kenntnisse der deutschen Sprache
Zusätzliche Informationen
Eintritt:
1. Januar 2025 Bewerbungsfrist:
16. Juni 2024
Über uns
Interessierte Personen werden gebeten, ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivations-
schreiben, usw.) online einzureichen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Jürg Schütz, Präsident der Kommission des Kreises 7:
E-Mail schreiben, 061 631 88 00.