Der Betreuungsvertrag regelt den Aufenthalt in einer Pflegeinstitution.
Aufgaben
Er beschreibt die Rechte und Pflichten der Bewohner:innen.
Die Vertragsdauer ist unbefristet mit Kündigungsfristen.
Datenschutz und persönliche Daten werden berücksichtigt.
Fähigkeiten
Keine spezifischen Qualifikationen erforderlich.
Kenntnis der Pflegeleistungen und Tarife.
Verständnis für rechtliche Rahmenbedingungen.
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Betreuungsvertrag Im vorliegenden Vertrag ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1. Vertragsparteien Der vorliegende Betreuungsvertrag wird abgeschlossen zwischen Pflegeinstitution (nachfolgend "Institution" genannt) Regionales Alters- und Pflegeheim Eichireben Breitistrasse 16 5614 Sarmenstorf und Bewohnerin/Bewohner (nachfolgend "Bewohner" genannt) Vorname und Name: __________________________________________ Adresse: __________________________________________ PLZ und Ort: __________________________________________ 1.1 Vertretung bei Urteilsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Für den Fall, dass der Bewohner urteilsunfähig ist, ist für den Abschluss dieses Vertrages sowie danach für die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag folgende Person zur Vertretung berechtigt: Vertretungsberechtigte Person (nachfolgend "Vertreter" genannt) Vorname und Name: __________________________________________ Adresse: __________________________________________ PLZ und Ort: __________________________________________ 2. Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand bildet der stationäre Aufenthalt in der Institution mit Pflegeleistungen gemäss KVG, nicht KVG-pflichtigen Pflege- und Betreuungsleistungen, Pensionsleistungen sowie medizinischen Nebenleistungen. Bei der Festlegung der von der Institution zu erbringenden Leistungen werden die Wünsche des Bewohners so weit wie möglich berücksichtigt. Die Leistungen ergeben sich auch aus dem Dokument "Leistungen und Regelungen" gemäss Beilage. Der Bewohner wohnt in einem Einerzimmer. Die Institution behält sich vor, den Bewohner nach vorgängiger Information und Anhörung des Bewohners bzw. dessen Vertreters in ein anderes Zimmer zu verlegen, wenn dies aus organisatorischen bzw. medizinischen Gründen erforderlich ist. Verantwortlich: HL Version: 2 1 / 3 Freigegeben am/von: 03.04.2024/CG Nr: 1411 Betreuungsvertrag 3. Vertragsdauer 3.1 Eintritt und Dauer des Vertrags Der Eintritt in die Institution erfolgt am: __________________________________. Dieser Betreuungsvertrag ist auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. 3.2 Auflösung 3.2.1 Durch ordentliche Kündigung Der Betreuungsvertrag endet durch schriftliche Kündigung der Institution oder des Bewohners bzw. dessen Vertreter. Die Kündigung des Betreuungsvertrags ist seitens beider Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat möglich. 3.2.2 Durch ausserordentliche Kündigung Eine ausserordentliche Kündigung kann per sofort oder auf eine kürzere als die ordentliche Kündigungsfrist ausgesprochen werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Als wichtige Gründe gelten Umstände, die die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die eine oder andere Vertragspartei als unzumutbar erscheinen lassen. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn: der Bewohner den Verpflichtungen aus dem Betreuungsvertrag trotz zweimaliger Ermahnung nicht nachkommt; der Bewohner den Betrieb und das Zusammenleben in der Institution in schwerer Weise stört der Bewohner aus dringenden gesundheitlichen Gründen auf eine andere Unterkunft angewiesen ist. 3.2.3 Durch Todesfall Beim Tod des Bewohners endet das Vertragsverhältnis14 Tage nach dem Todestag. 4. Taxen, Tarife und Preise Die Taxen, Tarife und Preise für die Dienstleistungen der Institution sind in der Taxordnung aufgeführt. Die Institution ist berechtigt, die Taxordnung einseitig zu ändern. Eine Taxänderung kann aber nur unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat in Kraft treten. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Betreuungsvertrags gelten die folgenden Taxen und Tarife pro Tag: Pensionstaxe für ein Einzelzimmer -/ inkl. Zuschläge CHF (Auswärtige/Kurzzeit) Taxe für die nicht KVG-pflichtigen Pflege- und Betreuungsleistungen: CHF 40.00 Pflegetarif, Anteil Bewohner: CHF Maximal 23.00 5. Datenschutz Mit der Unterschrift gibt der Bewohner bzw. dessen Vertreter das Einverständnis, dass die persönlichen Daten über den Gesundheitszustand im Rahmen der Bedarfsklärung erhoben und elektronisch aufbewahrt werden. Bei Spitalaufenthalt oder Heimübertritt können die medizinisch relevanten Daten ausgetauscht werden. Der Bewohner bzw. dessen Vertreter nimmt zur Kenntnis, dass die Institution sicherstellt, dass persönliche Daten gemäss Datenschutzgesetz verwaltet werden. Durch die Unterschrift nimmt der Bewohner bzw. dessen Vertreter Kenntnis davon und erteilt gleichzeitig sein Einverständnis dafür, dass die Institution in Einzelfällen und auf ein entsprechendes Begehren des Versicherers hin verpflichtet ist, dem Versicherer zur Überprüfung der Rechnungsstellung, des Controllings und/oder der Feststellung des Leistungsanspruchs Akteneinsicht zu gewähren. Der Bewohner bzw. dessen Vertreter hat das Recht, diese Akteneinsicht (mittels mündlicher oder schriftlicher Erklärung) auf den Vertrauensarzt des Versicherers zu beschränken. Verantwortlich: HL Version: 2 2 / 3 Freigegeben am/von: 03.04.2024/CG Nr: 1411 Betreuungsvertrag 6. Anhänge Mit der Unterzeichnung dieses Betreuungsvertrags erklärt der Bewohner bzw. dessen Vertreter, dass er die nachfolgenden Dokumente erhalten hat und damit einverstanden ist: Taxordnung Leistungen und Regelungen Die Institution ist berechtigt, die Anhänge einseitig zu ändern. Änderungen der hier aufgeführten Anhänge werden dem Bewohner bzw. dessen Vertreter unter Berücksichtigung der ordentlichen Kündigungsfrist im Voraus schriftlich mitgeteilt. 7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Im Falle von Streitigkeiten über oder aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand der Ort, an dem die Institution ihre Leistungen erbringt. Sollten sich Bestimmungen dieses Vertrages als rechtlich unzulässig oder sachlich nicht vollziehbar erweisen, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Vertragsparteien: Institution Ort, Datum: Sarmenstorf, _________________________ Vorname und Name: Reto Köchli Funktion: Heimleitung Unterschrift: ____________________________________ Bewohner oder Vertreter gemäss Ziffer 1.1 Ort, Datum: _________________________________ , _______________________ Vorname und Name: __________________________________________________________ Unterschrift: __________________________________________________________ Verantwortlich: HL Version: 2 3 / 3 Freigegeben am/von: 03.04.2024/CG Nr: 1411