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Datenschutzbeauftragte / Datenschutzbeauftragter (80 %)
- Date de publication :29 novembre 2025
- Taux d'activité :80%
- Type de contrat :Durée indéterminée
- Langue :allemand (Courant)
- Lieu de travail :Zug
Introduction
Der Kantonsrat sucht für die Amtsdauer 2027–2030 per 1. Januar 2027 eine Juristin / einen Juristen alsÀ propos de cette offre
Ihre Aufgaben
Die/der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung des Datenschutzgesetzes sowie aller einschlägigen Vorschriften. Sie/er berät die verantwortlichen Organe, erteilt den betroffenen Personen Auskunft über ihre Rechte und vermittelt zwischen den Organen und Personen in allen datenschutzrechtlichen Anständen. Daneben nimmt sie/er SteIIung zu Gesetzesprojekten, berät die Verwaltung bei IT-Projekten und ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Ihr Profil
Abgeschlossenes Hochschulstudium in Rechtswissenschaften, guter Überblick über die Rechtsordnung, vertiefte Kenntnisse des Verwaltungsrechts, spezielles Interesse am Informatikrecht, gute ICT-Fachkenntnisse, kommunikative, selbstständige und durchsetzungsfähige Persönlichkeit.
Unser Angebot
Sie erwartet eine vielseitige, interessante und verantwortungsvolle Aufgabe mit Arbeitsplatz im Zentrum der Stadt Zug. Die/der Datenschutzbeauftragte ist fachlich selbstständig und vollständig unabhängig von der Verwaltung. Sie werden bei Ihrer Aufgabe von einer juristischen Mitarbeiterin/stellvertretenden Datenschutzbeauftragten (Arbeitspensum 80%) unterstützt. Administrativ ist die Stelle der Staatskanzlei zugeordnet.
Interessiert?
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre elektronische Bewerbung, die Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis am 30. Januar 2026 an das Generalsekretariat der JPK (E-Mail schreiben) richten. Für Fragen stehen Ihnen der Präsident der Justizprüfungskommission, Kantonsrat Thomas Werner (079 617 38 57, E-Mail schreiben) sowie die amtierende Datenschutzbeauftragte, Yvonne Jöhri, (041 728 31 87, E-Mail schreiben) zur Verfügung.
Wahlorgan, Wahlvoraussetzungen und Anstellungsbedingungen
Gemäss Datenschutzgesetz wird die/der Datenschutzbeauftragte vom Kantonsrat
für eine Amtsdauer von vier Jahren (2027–2030) gewählt. Die Justizprüfungskommission des Kantons Zug ist für die Organisation der Wahl der/des Datenschutzbeauftragten zuständig (§ 19 Abs. 3 Ziffer 4 Geschäftsordnung des Kantonsrats vom 28. August 2014). Die Wahl durch den Kantonsrat findet voraussichtlich am 21. Mai 2026 statt. Die amtierende Datenschutzbeauftragte tritt erneut zur Wahl an.
Die Wahlvoraussetzungen und Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Datenschutzgesetz ( BGS 157.1 ) sowie nach dem Personalgesetz ( BGS 154.21 )
Weitere offene Stellen auf: www.zg.ch/stellen