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eine Ombudsperson (90 %) / eine stellvertretende Ombudsperson
- Date de publication :29 novembre 2025
- Taux d'activité :5%
- Type de contrat :Durée indéterminée
- Langue :allemand (Élémentaire)
- Lieu de travail :Zug
Introduction
Der Kantonsrat des Kantons Zug sucht für die Amtsdauer 2027–2030 per 1. Januar 2027À propos de cette offre
Ihre Aufgaben
Die Ombudsperson berät und vermittelt bei Konflikten zwischen Einwohnerinnen und Ein-wohnern und den Verwaltungsstellen von Kanton und Gemeinden sowie bei Personalkonflikten innerhalb der Verwaltung und prüft, ob die beteiligten Stellen rechtmässig und an-gemessen handeln.
Ihr Profil
Sie sind unabhängig, sehr belastbar, initiativ, kommunikationsfähig, geduldig, lösungsorientiert, lebenserfahren und verfügen über eine sehr hohe Sozialkompetenz. Sie verfügen über eine eigenständige Arbeitsweise und ein sicheres Auftreten. Sie kennen die Abläufe und Arbeitsweise öffentlicher Verwaltungen. Eine abgeschlossene juristische Ausbildung und/oder eine Mediationsausbildung sind vorteilhaft.
Stellvertretende Ombudsperson (Neubesetzung)
Die bisherige stellvertretende Ombudsperson tritt infolge vorzeitigen Altersrücktritt nicht erneut zur Wahl an. Gemäss § 13 Abs. 1 wird die Stellvertretung insbesondere bei längerer Abwesenheit oder Verhinderung der Ombudsperson (Ausstandsgrund) eingesetzt. Die stellvertretende Ombudsperson wird zudem fallweise als mitarbeitende Person beigezogen. Das Jahrespensum der fallweisen Mitarbeit entspricht in etwa einem Jahrespensum von 5%. Bei weiteren Fragen zum Umfang und Aufgabenbereich steht Ihnen die Ombudsfrau, Frau Bernadette Zürcher, gerne telefonisch (041 711 71 45) zur Verfügung.
Interessiert?
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre elektronische Bewerbung, die Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis am 30. Januar 2026 an das Generalsekretariat der JPK (E-Mail schreiben) richten. Für Fragen stehen Ihnen der Präsident der JPK, Kantonsrat Thomas Werner (079 617 38 57) sowie die amtierende Ombudsfrau Bernadette Zürcher (041 711 71 45), E-Mail schreiben) zur Verfügung.
Wahlorgan, Wahlvoraussetzungen und Anstellungsbedingungen
Die Justizprüfungskommission des Kantons Zug ist gemäss § 19 Abs. 3 Ziffer 4 des Kantonsratsbeschlusses über die Geschäftsordnung des Kantonsrats vom 28. August 2014 für die Organisation der Wahl der Ombudsperson und deren Stellvertretung durch den Kantonsrat zuständig. Die Wahl durch den Kantonsrat findet voraussichtlich am 21. Mai 2026 statt. Gemäss § 12 Abs. 1 des Ombudsgesetzes wird die Ombudsperson und deren Stellvertretung für eine Amtsdauer von vier Jahren (2027–2030) gewählt. Die amtierende Ombudsperson (90%) tritt erneut zur Wahl an.
Die Wahlvoraussetzungen und Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) ( BGS 156.1 ) sowie nach dem Personalgesetz ( BGS 154.21 ).
Sie erwartet eine vielseitige, interessante und verantwortungsvolle von der übrigen Verwaltung unabhängige Aufgabe mit Büroräumlichkeiten beim Bahnhof Zug.
Weitere offene Stellen auf: www.zg.ch/stellen