Publié: 09 mai 2024
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Strafgericht
Das Strafgericht ist als erste kantonale Gerichtsinstanz zuständig für die Beurteilung von Straftäterinnen und Straftätern. Das Jugendgericht ist als erste kantonale Gerichtsinstanz zuständig für Personen, die im Zeitpunkt der Begehung einer Straftat das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben und deren Beurteilung nicht in die Kompetenz der Jugendanwaltschaft fällt. Das Zwangsmassnahmengericht ist unter anderem zuständig für die Anordnung von strafprozessualer Haft gegen die beschuldigte Person.