nebenamtliches Mitglied des Kantonsgerichtes

Schulen Kanton St. Gallen

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  • Veröffentlicht:

    15 Mai 2024
  • Pensum:

    100%
  • Vertrag:

    Festanstellung
  • Arbeitsort:

    St.Gallen

nebenamtliches Mitglied des Kantonsgerichtes

Als der fünftgrösste Kanton der Schweiz mit rund 6000 Mitarbeitenden setzen wir uns bei der Kantonsverwaltung für das Gemeinwohl der Gesellschaft ein. Mit einer beeindruckenden Vielfalt an Leistungen betrifft unsere Arbeit alle Bereiche des Lebens, sei es Bildung, Wirtschaft, Recht, Sicherheit, Natur, Gesundheit, Bau, Kultur und Finanzen. Mit unserer sinnstiftenden Arbeit hinterlassen wir täglich einen kleinen Fussabdruck, da diese für über eine halbe Million Menschen relevant ist.

Das Kantonsgericht ist in der Regel die zweite Instanz in einem Zivil-oder Strafprozess. In dieser Funktion beurteilt es Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Kreisgerichte sowie deren Einzelrichterinnen und Einzelrichter. Das Kantonsgericht ist zudem Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und über das Handelsregister und kann als Aufsichtsbehörde Weisungen erlassen. Das Kantonsgericht ist auch Wahlorgan. Es wählt unter anderem die Mitglieder der Anwaltskammer und der Prüfungskommissionen für Rechtsanwälte und Rechtsagenten.

Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung ein

Pensum: Einsatz nach Bedarf (ohne feste Anstellung)

Arbeitsort: St.Gallen

Bereit für den nächsten Schritt? Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie ein Teil des Teams sein möchten, reuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Weitere Auskünfte unter:

Auskünfte zur Kandidatur: Fraktionssekretariate oder Präsidien der Fraktionen des St.Galler Kantonsrates

Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsident Patrick Guidon, Tel. 0582299603; E-Mail schreiben

Auskünfte über das Wahlverfahren: Sandra Brühwiler-Stefanovic, Tel. 058 229 04 91, E-Mail schreiben

Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en)des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs-und Strafregisterauszug sowie die relevanten Zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.

Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 17. Juni 2024, 12.00 Uhr zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten.

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