Einwohneramt Gemeinde Thusis

Gemeinde Thusis

  • Veröffentlicht:

    07 Januar 2024
  • Pensum:

    100%
  • Vertrag:

    Festanstellung
  • Arbeitsort:

    Thusis

Einwohneramt Gemeinde Thusis

Merkblatt Voraussetzungen zum Erwerb des Bürgerrechts in der Gemeinde Thusis als ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger
Aufenthaltsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung C 1
Wohnsitz in der Gemeinde Thusis
  • Ununterbrochener Wohnsitz von mindestens fünf Jahren.
  • Bei guten Deutschkenntnissen, entsprechend dem Sprachnachweis nach Art. 13 KBüV, genügen drei Jahre unterbruchsfreier Aufenthalt vor der Gesuchseinreichung, sofern die gesamte Wohnsitzdauer mehr als fünf Jahre beträgt.
  • Bei einer gesamten Wohnsitzdauer von mehr als zwölf Jahren in der Gemeinde Thusis, müssen zwei Jahre ununterbrochener Wohnsitz vor der Gesuchseinreichung erfüllt sein.
  • Bei Personen, die mit einem Schweizer Bürger in einer seit mindestens drei Jahren bestehenden eingetragenen Partnerschaft leben, genügt in jedem Fall ein Wohnsitz von vier Jahren in der Einbürgerungsgemeinde, wovon zwei unmittelbar vor der
Gesuchseinreichung.
Es muss mindestens einer der obenstehenden Punkte der Wohnsitzfristen erfüllt werden. 2 Matrielles
Es ist erforderlich, dass die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller:
  • erfolgreich in die kantonale und kommunale Gemeinschaft integriert ist.
  • mit den kantonalen und kommunalen Verhältnissen vertraut ist (u.a. Grundlagenkenntnisse geografischer, historischer, politischer und gesellschaftlicher Verhältnisse;
Kontakte zu schweizerischer Bevölkerung).
  • keine Sozialhilfegelder bezieht und während der letzten zehn Jahren unter diesem Titel bezogene Gelder zurückbezahlt hat.
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung (u.a. unbescholtener strafrechtlicher Leumund) beachtet.
1 Quelle: Bürgerrechtsgesetz der Gemeinde Thusis 2 Quelle: Amt für Bürgerrecht und Zivilrecht des Kantons Graubünden Einwohneramt
Gemeinde Thusis
T +41 (0)81 650 09 30
1-2
Untere Gasse 1 E-Mail schreiben 7430 Thusis www.thusis.ch
- die Werte der Bundesverfassung respektiert (u.a. Gleichberechtigung von Mann und Frau)
- mündliche Sprachkenntnisse in einer Kantonssprache auf dem Referenzniveau B1 und schriftliche Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau A2 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen nachweisen kann (vgl. Merkblatt "sprachliche Integration", Amt für Bürgerrecht und Zivilrecht Graubünden). - am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt (u.a. wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit, keine aktuelle Sozialhilfeabhängigkeit) - geordnete finanzielle Verhältnisse hat (u.a. keine offenen Betreibungen) Einwohneramt
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