TAXORDNUNG4

Alters- und Pflegeheim Haus im Park

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  • Veröffentlicht:

    18 Januar 2024
  • Pensum:

    100%
  • Vertrag:

    Festanstellung
  • Arbeitsort:

    Schönenwerd

TAXORDNUNG4

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Gültig ab 01. 01.2024
Taxtabelle vom Gesundheitsamt Kanton Solothurn, mit Verfügung vom 9.11.2023 genehmigt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Dokument verzichtet, jeweils die weibliche und männliche Form zu benutzen. Angesprochen und gemeint sind jedoch immer weibliche und männliche Personen. Wohnen und leben im Haus im Park 1
Wohnen und leben im Haus im Park 4
Taxordnung
1
Grundlage
10
2
Anpassung der Taxen
10
3
In der Pensionstaxe inbegriffen 10
4
In der Pensionstaxe nicht inbegriffen 11
5
Einmalige Verrechnungen (Art. 19) 12
6
Pflegestufen (Taxtabelle Art. 17) 12
6.1
Einstufung
12
6.2
Statusveränderung
12
7
Pflegetaxe Einwohnergemeinden des Kantons Solothurn (Taxtabelle Art. 17) 12 8
Pflegetaxe Patientenbeteiligung (Taxtabelle Art. 17) 12
9
Pflegetaxe Krankenkasse (Taxtabelle Art. 17) 13
10
Leerstandsgebühr vor dem Eintritt 13
11
Pensionstaxen bei Abwesenheiten 13
12
Leerstandpauschale
13
12.1 Todesfall
13
12.2 Austritt
13
13
Rechnungsstellung
14
14
Beschwerden
14
14.1 Beschwerden allgemeiner Art 14
14.2 Beschwerden Pflegestufen 14
14.3 Ombudsstelle soziale Institutionen 14
15
Genehmigung Taxordnung und Taxtabelle 15
Taxtabelle
16
Taxen
16
16.1 Pensionstaxe pro Tag
16
17
Taxtabelle
16
18
Tarife für zusätzliche Dienstleistungen 17
19
Einmalige Verrechnungen
18
20
Schlussbemerkung
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Unser Haus
Das Haus im Park ist ein Kompetenzzentrum für Fragen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Alter, gelegen in mitten eines idyllischen Parks. Die grüne und gepflegte Umgebung mit dem kleinen Teich und den Tieren lädt zum Verweilen ein. Das Haus steht an zentraler Lage in Schönenwerd. Die Trägerschaft ist ein Verein bestehend aus den Einwohner- und Bürgergemeinden Däniken, Eppenberg-Wöschnau, Gretzenbach und Schönenwerd.
Auch Personen aus anderen Gemeinden sind bei uns herzlich Willkommen. Begleitung und Pflege
In unserem Haus stehen die Menschen im Mittelpunkt. Das psychische, physische und seelische Wohlbefinden, wie Ihre Autonomie liegen uns am Herzen. Es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen, eine kompetente, einfühlsame und sorgfältige Begleitung erhalten. Das qualifizierte Personal steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. 5
Wohnen
Das Haus im Park bietet Licht durchflutete und zeitgemäss ausgestattete Zimmer. Die individuelle Gestaltung ermöglicht ein hohes Mass an Wohlbefinden. Verschiedene Gemeinschaftsräume laden zum Verweilen ein. Verpflegung
Wir legen Wert auf eine gepflegte, abwechslungsreiche, frische und saisonale Küche. Die Zubereitung von Diätkost und ausgewogenen vegetarischen Mahlzeiten ist für uns selbstverständlich. Der Tag beginnt mit einem grosszügigen Frühstücksbuffet. Das Mittag- und Abendessen kann aus verschiedenen Menus ausgewählt werden. Auf Wunsch werden Sie in der Cafeteria, auf der Etage oder im Zimmer bedient. 6
Freiz eitgestaltung
Mehr als 60 freiwillige Helferinnen bereichern Ihren Alltag. Die Mitarbeiterinnen der Alltagsgestaltung sorgen für interessante Aktivitäten und Unterhaltungen wie Konzerte, Jassen, Tanzen, Turnen, Ausflüge und vieles mehr. Mit einer abwechslungsreichen Freizeitgestaltung wollen wir die körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten fördern.
Mitarbeitende
Das Haus im Park beschäftigt über 130 Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen. Wir schätzen und fördern das Mitdenken und die Mitverantwortung der Mitarbeitenden. Sie werden in der Entwicklung ihrer beruflichen und persönlichen Fähigkeiten unterstützt und gezielt gefördert. Wir sind eine Ausbildungsstätte und bieten bewusst Teilzeit-, Praktikums und Lehrstellen an. Auszubildende erleben bei uns einen modernen Ausbildungsort. 7
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Einen schützenden und wärmenden r n l o t h u n S o e a n t o r i m K g u n g r s o r n d v e r u Mantel während dem letzten Lebensaba G
C e schnitt umlegen, für Lebensqualität v i t a i und Wohlbefinden bis zuletzt sorgen, l l a das hat unser Angebot der Palliative P
Care zum Ziel.
Wir sind Teil der Palliativen Grundversorgung im Kanton Solothurn. Unser Angebot richtet sich an Menschen ab 18 Jahren mit unheilbaren, lebensbedrohr c h tztd erstü unt wird kt nton roje esKa P d u h u r n o l o t s S . lichen oder chronisch fortschreitenden r n Das onds erief eSo t iv
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Krankheiten.
Ihnen und Ihren Angehörigen eine würdige Umgebung und partnerschaftliche Begleitung während der letzten Wegstrecke Ihres Lebens zu bieten, ist uns wichtig. Wir respektieren Ihre Patientenverfügung und unterstützen Sie in deren Umsetzung. 8
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1 Grundlage
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Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Haus im Park in Schönenwerd. N
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2 Anpassung der Taxen
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Die Taxordnung und die Taxtabelle werden periodisch vom Vorstand überprüft und können jeweils X per 1. 1. der neuen Kostenentwicklung angepasst werden. Massgebend sind die durch A
T den Regierungsrat festgelegten Höchsttaxen für das jeweilige Betriebsjahr. Die in der Taxordnung aufgeführten Nebenkosten können ebenfalls per 1. 1. angepasst werden. 3 In der Pensionstaxe inbegriffen (Art. 15 Taxen) Wohnen
Zimmer mit Pflegebett, Pflegenachttisch, Einbauschrank und Nasszelle Bett- und Frottierwäsche
Benützung der Gemeinschaftsräume Regelmässige Zimmerreinigung und periodische Grundreinigung Waschen und Bügeln der Privat- und Heimwäsche (exkl. Drittkosten wie z.B. Reinigung) Radio und TV Gebühr (Serafe) Verpflegung
Täglich drei Mahlzeiten (Auswahl zwischen drei verschiedenen Menus am Mittag) Diät-Menus
Freie Konsumation von Mineralwasser / Tee / Kaffee auf der Abteilung (nicht in der Cafeteria) Krankheitsbedingter Zimmerservice Verwaltung/Administration
Postverteilung unter Wahrung des Postgeheimnisses Beratung und Auskünfte
Organisation von Fahrdiensten Investitionskostenpauschale (gem. Regierungsratsbeschluss RRB) Abschreibungen und Rückstellungen Ausbildungsbeitrag (gem. RRB) Erstausbildung für Pflegepersonal Betreuungstaxe
Leistungen und Massnahmen, die nicht medizinisch indiziert sind oder als Vor- und Nachbearbeitung von Pflegeleistungen gelten. 10
4 In der Pensionstaxe nicht inbegriffen Wohnen
Inbetriebnahme und Anschlussgebühr von Telefon / Kabelfernsehen / WLAN Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung Näh- und Flickarbeiten an Wäschestücken Anbringen von Stoffnamen (Wäsche- und Kleiderbeschriftung) Chemische Reinigung
Über der normalen Abnützung liegende Schäden in Zimmern und an Einrichtungen Zimmerräumung und Entsorgung Handwerkerleistungen für individuelle Bedürfnisse Zimmerwechsel auf Wunsch von Bewohnern Medizinische Leistungen
Ärztliche Betreuung, Therapien, Medikamente Brillen / Kontaktlinsen / Hörgeräte / Batterien zu Hörgeräten Krankentransporte
Verwaltung/Administration
Nachlieferung der Post
Botengänge und Fahrdienste
Persönliches (persönliche Kosten) Coiffeur und Podologie
Fahrdienste
Cafeteria / Hotellerie
Kleine Auswahlkarte für das Abendessen Alkoholfreie Getränke sind für die Bewohner im ganzen Haus kostenlos Zwischenmahlzeiten und Wunschkost Organisation und Durchführung von Familienanlässen Angebot zum Logieren für Angehörige im Bewohnerzimmer Zimmerservice nicht krankheitsbedingt Persönliches
Produkte zur Körperpflege
11
5 Einmalige Verrechnungen (Art. 19) Eintrittsgebühr
Bewohneradministration in allen Bereichen Dossier Eröffnung
Beschriftungen (Eingangsbereich, Zimmertüre, Briefkasten ) Einfache Arbeiten beim Einzug, z.B. Aufhängen von Bildern, Kleider vom Eingang ins Zimmer bringen Austrittsgebühr
Dossier Schliessung
Beschriftungen entfernen
Wieder Instandstellung des Zimmers (inkl. gründliche Reinigung) Einfach Restaurationsarbeiten 6 Pflegestufen (Art. 17 Taxtabelle) Es gelten die vom Regierungsrat festgelegten Pflegestufen. Diese werden entsprechend abgerechnet. 6.1 Einstufung
Die Ersteinstufung erfolgt 3 Wochen nach dem Eintritt und ist grundsätzlich gültig bis eine Statusveränderung eintritt.
6.2 Statusveränderung
Veränderungen in den Pflegestufen sind dem Versicherer mit einem neuen Pflege- und Behandlungsausweis anzuzeigen. Die Kostenwirksamkeit bzw. die Verrechnung erfolgt ab dem Tag nach Abschluss des MDS (Datum der Dokumentation, ab 15. Tag). Bei einer Rückkehr aus dem Spital wird ab dem ersten Tag der wieder im Heim laufenden Pflege und Behandlung die veränderte Pflegeaufwandstufe verrechnet, falls die MDS-Beurteilung innerhalb von 21 Tagen nach dem Wiedereintritt abgeschlossen ist. Die Einstufungspraxis der Institution wird von den Krankenversicherern sporadisch auf die Rechtmässigkeit kontrolliert. 7 Pflegetaxe Einwohnergemeinden des Kantons Solothurn (Art. 17 Taxtabelle) Der Regierungsrat legt die Beteiligung fest. 8 Pflegetaxe Patientenbeteiligung (Art. 17 Taxtabelle) Der Regierungsrat legt die Beteiligung fest. 12
9 Pflegetaxe Krankenkasse (Art. 17 Taxtabelle) Der Bundesrat legt die Beteiligung fest. 10
Leerstandsgebühr vor dem Eintritt Falls ein Interessent in ein bestimmtes Heim eintreten will, jedoch kurzfristig verhindert ist, dann ist es der Institution freigestellt, während einem Zeitraum von maximal 14 Tagen eine Leerstandgebühr in der Höhe der vollen Pensionstaxe zu verrechnen. 11
Pensionstaxen bei Abwesenheiten Die Pflegetaxen werden ab dem ersten ganzen Abwesenheitstag nicht mehr verrechnet. d.h. die Tagestaxe wird generell auf die Pensionstaxe reduziert. Punktuelle Reduktionen wie z.B. versäumte Mahlzeiten etc. werden nicht in Abzug gebracht. An- und Abreisetage gelten als Aufenthaltstage. 12
Leerstandpauschale
12.1 Todesfall
Aus Pietätsgründen kann von den Angehörigen im Todesfall keine umgehende Räumung der Zimmer verlangt werden. Spätestens nach 14 Tagen soll das Zimmer geräumt sein, so dass eine Woche verbleibt, um z.B. Wände zu streichen oder Böden zu versiegeln. Für die Zeit bis zur Wiederbelegung des Zimmers , während 21 Tagen jedoch maximal 30 Tagen nach dem Ableben des Bewohners / der Bewohnerin kann die reduzierte Pensionstaxe weiterverrechnet werden. 12.2 Austritt
Unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, auf das Ende eines Monates. 13
13
Rechnungsstellung
Die krankenkassenpflichtigen Pflegeleistungen werden direkt dem Versicherer verrechnet. Die Beiträge des Kantons und der Einwohnergemeinden werden direkt beim Kanton eingefordert. Die restlichen Kosten werden dem Bewohner monatlich in zwei Rechnungen gestellt. Die Pensionstaxe wird im Voraus verrechnet (wie bei einem Mietobjekt). Die Pflegeleistung und der private Bezug von Leistungen, z.B. Coiffeur, Podologie / Fusspflege werden im Folgemonat als Monatsrechnung verrechnet.
Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug mittels Lastschriftverfahren (LSV) oder QR-Einzahlungsschein zu bezahlen. Bei der zweiten Mahnung werden 50.00 Franken Mahnspesen pro Mahnung verrechnet. Ab Fälligkeitsdatum wird ein Verzugszins von 5% aufgerechnet. 14
Beschwerden
14.1 Beschwerden allgemeiner Art Bei Beschwerden allgemeiner Art ist die Pflegedienstleitung, die Heimleitung oder der Präsident des Altersheimvereins zuständig. 14.2 Beschwerden Pflegestufen Bei Beschwerden in Bezug auf die Pflegeeinstufung ist zuerst die Pflegedienstleitung oder die Heimleitung zuständig. Wird in der Frage der aktuellen Pflegeeinstufung keine Einigung erzielt, erfolgt zwingend eine neutrale Beurteilun g durch das Gesundheitsamt. Sind die Angehörigen oder das Alters- und Pflegeheim mit dem Gesundheitsamt Entscheid nicht einverstanden, erlässt das Gesundheitsamt eine beschwerdefähige Verfügung. Die Kosten werden vom Gericht erhoben. Wird bei einer Beschwerde keine Einigung erzielt, kann mit der Ombudsstelle Kontakt aufgenommen werden. 14.3 Ombudsstelle soziale Institutionen Im Auftrag des Kantons Solothurn führt die Patientenstelle AG/SO eine unabhängige Beschwerdestelle. Ombudsstelle soziale Institutionen im Kanton Solothurn
Schachenalle 29
5000 Aarau
Telefon 062 823 11 42 www.ombudsstelle-so.ch ombudsstellen-ag-so@hin.ch 14
15
Genehmigung Taxordnung und Taxtabelle Taxordnung und Taxtabelle wurden vom Vorstand des Haus im Park geprüft und bewilligt. Die Dokumente entsprechen dem Regierungsratsbeschluss vom Kanton Solothurn. Geprüft und genehmigt vom Vorstand. Ersetzt die Taxordnung vom: 01. 01.2023 Schönenwerd, 29.11.2023
Der Präsident
Leitung Haus im Park
Richard Marty
Markus Hunn
15
16 Taxen
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Grundlage für die Taxgestaltung sind das RAI/RUG-System (Pflegebedarfserfassungs-System) E und das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Die Höchsttaxen werden durch den Regierungsrat des B
Kantons Solothurn festgelegt. A
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16.1 Pensionstaxe pro Tag
Hotellerie inkl. Betreuung
Fr. 138.00
Investitionspauschale
Fr. 26.00
Ausbildungsbeitrag
Fr. 2.00
Total Pensionstaxe
Fr. 166.00
17 Taxtabelle
Bewohneranteil
Kranken- Einwohner- Tagestaxe kassenanteil gemeinde 2024 Zimmer
Pflege
Stufe
Hotellerie Inv. Kosten Ausbildung Betreuung Pflege Total Pflege Anteil Total 1-a 115.00 26.00 2.00 23.00 7.70 173.70 9.60 0.00 183.30
2-b 115.00 26.00 2.00 23.00 15.35 181.35 19.20 7.30 207.85
3-c
115.00 26.00 2.00 23.00 23.00 189.00 28.80 17.40 235.20
4-d 115.00 26.00 2.00 23.00 23.00 189.00 38.40 35.25 262.65
5-e
115.00 26.00 2.00 23.00 23.00 189.00 48.00 53.05 290.05
6-f 115.00 26.00 2.00 23.00 23.00 189.00 57.60 70.85 317.45
7-g 115.00 26.00 2.00 23.00 23.00 189.00 67.20 88.70 344.90
8-h 115.00 26.00 2.00 23.00 23.00 189.00 76.80 106.50 372.30
9-i 115.00 26.00 2.00 23.00 23.00 189.00 86.40 124.30 399.70
10-j 115.00 26.00 2.00 23.00 23.00 189.00 96.00 142.15 427.15
11-k 115.00 26.00 2.00 23.00 23.00 189.00 105.60 159.95 454.55
12-l 115.00 26.00 2.00 23.00 23.00 189.00 115.20 177.80 482.00
16
Pensionstaxen Zuschlag pro Tag Fr.
20.00 für ausserkantonale Bewohner Pensionstaxen Reduktion pro Tag Fr.
12.00
Unplanbare Abwesenheit z.B. Spitalaufenthalt nach Sturz ab 6. Abwesenheitstag Planbare Abwesenheit (min. 7 Tage im Voraus bekannt) ab 1. Abwesenheitstag Für die Ehepaar-Zimmer gibt es keine Reduktion 18
Tarife für zusätzliche Dienstleistungen Anbringen von Stoffnamen bei Eintritt (Kleider und Wäschebeschriftung) pauschal max. 96 Nämeli Fr.
150.00
Fahrten zum Arzt oder ins Spital Wegstrecke
Fr.
0.70 / km
Personalentschädigung
Fr. 70.00 / Std.
Reparaturen am Eigentum des Bewohners nach Aufwand Fr. 70.00 / Std.
Telefon und Internet
Gebühr
Fr. 25.00 / mtl. kostenpflichtige Nummern nach Aufwand TV Anschluss
Gebühr
Fr. 15.00 / mtl.
Haushaltsversicherung (Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung) Fr.
8.00 / mtl.
Zimmerwechsel
Fr.
210.00
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19
Einmalige Verrechnungen
Eintrittsgebühr
Fr. 500.00 *
Austrittsgebühr
Fr. 500.00 *
* Diese Beträge werden einmalig eingefordert. 20
Schlussbemerkung
Qualität, Leistung und Komfort stehen allen Bewohnern, unabhängig von Einkommen und Vermögen, gleich und uneingeschränkt zur Verfügung. Schönenwerd, 01. 01. 2024
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, nach Wunsch auch in Ihrer gewohnten Umgebung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf um einen Termin zu vereinbaren. Markus Hunn, Leitung Haus im Park 18
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Schönenwerd
Gretzenbach
Däniken
Eppenberg-Wöschnau
Kreuzackerstrasse 24
5012 Schönenwerd
T 062 858 43 00
F 062 858 43 10 info@hausimpark.ch www.hausimpark.ch

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