Dokument : A.01_B

Verein Blumenhaus Buchegg

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  • Veröffentlicht:

    17 Januar 2024
  • Pensum:

    100%
  • Vertrag:

    Festanstellung
  • Arbeitsort:

    Aarau

Dokument : A.01_B

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A.01_B
Version: 18.10.2019
Seite
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Auftrag und Konzepte
Träger der Institution
Verein Blumenhaus Buchegg
Dorfstrasse 63
4586 Kyburg - Buchegg
Aufsichtsstellen
Departement für Bildung und Kultur, Kanton SO Departement des Innern, Kanton SO Auftrag
Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und mehrfachen Beeinträchtigung führt das Blumenhaus Buchegg im Rahmen der kantonalen Konzepte und mit entsprechenden Leistungsverträgen; eine Sonderschule mit Internat eine Geschützte Werkstatt und ein Wohnheim mit Tagesstätte Finanzierung
Die Betriebskosten der einzelnen Bereiche (Kostenträger) werden gedeckt durch Beiträge der:
Kantone
Einwohnergemeinden (Schule)
Eltern (Schule und Internat)
Pensionstaxen der Klienten (Wohnheim und Tagesstätte) Produktionsertrag (Werkstatt) Aussenbeziehungen
Nach aussen wird die Institution durch die Institutionsleitung und/oder durch die zuständige Bereichsleitung vertreten. Medizinische Versorgung
Die medizinische Betreuung unserer Klienten ist in erster Priorität Sache der gesetzlichen Vertreter. Grundlage bildet das medizinische Konzept. Beschwerdeverfahren
Im Beschwerdefall gilt in der Regel die Einhaltung des Dienstweges. In letzter Instanz werden Beschwerden vom Ausschuss des Vorstandes entschieden. Ombudsstelle
Ombudsstelle Soziale Institutionen Bahnhofstrasse 18, 5000 Aarau, Telefon 062 823 11 66 Blumenhaus Buchegg
Thomas Suter, Institutionsleiter Dokument: A.01_B
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Konzept Kindergarten, Sonderschule und Therapien Leitung
Thomas Suter (Institutionsleitung) Nicole Schwarz (Schule und Therapien) Angebot
Die Sonderschule im Blumenhaus bietet Kindern und Jugendliche mit einer geistigen und/oder mehrfachen Beeinträchtigung Plätze, an denen sie durch heilpädagogische Schulung, spezielle Therapien und sinnerfüllende Erlebnisse umfassend betreut und gefördert werden. Dabei sollen sie ein höchstmögliches Mass an Selbständigkeit erlangen und sich in der Alltagsgestaltung sicher fühlen. Der heilpädagogische Kindergarten und die Sonderschule gliedern sich in Klassen mit je 5 Kindern. Bei der Klassenbildung richten wir uns nach dem Alter der Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht basiert auf einer anschaulich praktischen und wirklichkeitsnahen Ebene. Unsere Therapien ergänzen das Angebot von Schule und Internat. Verlorengegangene oder eingeschränkte Funktionen werden in der Physiotherapie und in der Bewegungsschulung systematisch behandelt und aufgebaut. Durch die Ergotherapie wird die Handlungsfähigkeit im persönlichen und sozialen Umfeld erhalten und gefördert. Die Logopädie unterstützt die Kommunikations- und Ausdrucksmöglichkeit. Das Angebot des Einzelunterricht 1 richtet sich an Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf im ICF Bereich d1, elementares Lernen und Wissensanwendung. Das Angebot des Einzelunterricht 2 richtet sich an Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf im ICF Bereich b1, globale mentale Funktionen insbesondere b126 Funktionen von Temperament und Persönlichkeit. Förderplanung
Die Förderplanung ist zentraler Bestandteil der professionellen pädagogischen Arbeit. Sie dient, neben der kindbezogenen, abgestimmten Schwerpunktsetzung auch dem intensiven reflektierenden Gespräch und der interdisziplinären Zusammenarbeit. Plätze
60 Schulplätze
Klassen mit je 5 Schülerinnen und Schülern 10 Kindergarten
50 Sonderschule
Unterrichtszeiten
Kindergarten
Schule
MO
0900-1100
1400-1600
0830-1200
1400-1600
DI
0900-1100
1400-1600
0830-1200
1400-1600
MI
0900-1100
0830-1100
DO
0900-1100
1400-1600
0830-1200
1400-1600
FR
0900-1100
1400-1545
0830-1200
1400-1545
Pause keine
1000-1030
Aufnahme und Austritt
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 15 Jahren mit einer geistigen und/oder mehrfachen Beeinträchtigung. Die Anmeldung in Kindergarten, Sonderschule und Internat erfolgt durch die zuständigen Amtsstellen.
Nicht aufgenommen, bzw. ausgeschlossen werden Kinder und Jugendliche welche andere Kinder gefährden oder einer intensiven medizinischen Betreuung bedürfen. Der Austritt erfolgt in der Regel ab dem 18. Altersjahr. Die Abklärung der Eingliederungsmöglichkeiten erfolgt durch den Beratungsdienst der IV oder durch eine Fachstelle der Pro Infirmis. Zusammenarbeit
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, die Therapeutinnen und Therapeuten, arbeiten unter Einbezug der Eltern. Für die interne Zusammenarbeit und die Koordination der Förder- und Betreuungsprozesse stehen entsprechende Kommunikationsgefässe zur Verfügung. Dokument: A.01_B
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Konzept Sammeltransporte (Taxidienst) Auftrag
Sammeltransporte der externen Schülerinnen und Schüler von Kindergarten und Sonderschule.

  • Gemäss Volksschulgesetz werden Schülerinnen und Schüler angehalten, den Schulweg selbständig zu absolvieren. Wenn dies nicht zugemutet werden kann, wird der Schulweg mittels öffentlichen Verkehrsmitteln bewerkstelligt. Als weitere Massnahme wird ein Sammeltransport in Erwägung gezogen, bevor eine individuelle Lösung angestrebt wird. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit ist in jedem Fall anzuwenden.
  • Interne Schülerinnen und Schüler werden in der Regel von den Eltern transportiert. Begründete Ausnahmen sind nur nach Absprache mit der Schulleitung möglich.
Durchführung
Die Schulleitung beauftragt mit der Durchführung ein externes Transportunternehmen. Fahrplan
Der Fahrplan für die Sammeltransporte wird im Auftrag der Schulleitung jeweils zu Beginn des Schuljahres vom Transportunternehmen erstellt. Die Fahrzeit soll in der Regel nicht mehr als 60 Minuten betragen. Wird diese Richtzeit überschritten, ist mit den Eltern eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Im Sinne des Normalisierungsprinzips ist eine möglichst normale, selbständige Bewältigung des Schulweges anzustreben, insbesondere im Rahmen der Orientierungsstufe der Schülerinnen und Schüler im Blumenhaus Buchegg.
Kindergarten
Sonderschule
Montag - Freitag
Ankunft Morgen
08.15
08.15
Abfahrt Vormittag
11.15
11.15 (MI)
Ankunft Nachmittag
13.45
Abfahrt Nachmittag
16.15 / 16.00 (FR)
16.15 / 16.00 (FR)
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Konzept Internat
Leitung
Thomas Suter (Institutionsleitung) Corinne Jaeggi (Internat)
Angebot
Im Internat bieten wir den Kindern und Jugendlichen einen optimalen Wohnund Lebensraum. Je 6 Kinder leben zusammen in einer Wohngruppe. Über die Mittagszeit werden in den Wohngruppen auch die externen Schülerinnen und Schüler betreut. Die Wohngruppe gestaltet ihr Zusammenleben ähnlich einer Familie, versteht sich aber nicht als Ersatz des Elternhauses, sondern als dessen Ergänzung. Erziehung bedeutet auch Beziehung. Tragfähige Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen sind die Basis jeder gesunden Entwicklung. Betreuung und Pflege bilden die Voraussetzung für Wohlbefinden und Lebensfreude. Nach Möglichkeit bieten wir auch Teilinternate und Entlastungsdienste für externe Schülerinnen und Schüler an. Die Angebote der einzelnen Wohngruppen werden durch die Institutionsleitung festgelegt. Für Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit den Angeboten des Internats ist die Bereichsleitung Internat zuständig. Förderplanung
Die Förderplanung ist zentraler Bestandteil der professionellen pädagogischen Arbeit. Sie dient, neben der kindbezogenen, abgestimmten Schwerpunktsetzung auch dem intensiven reflektierenden Gespräch und der interdisziplinären Zusammenarbeit. Plätze
30 Internatsplätze
Mit Mittagsbetreuung der externen Schülerinnen und Schüler Öffnungszeit
Die Wohngruppen des Internats sind zwischen 200 - 365 Tagen geöffnet. Massgebend ist der jeweils aktuelle Jahrsplan betreffend Ferien- und Wochenendorganisation Internat. Aufnahme und Austritt
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 15 Jahren mit einer geistigen und/oder mehrfachen Beeinträchtigung. Die Anmeldung in Vorstufe, Sonderschule und Internat erfolgt durch die zuständigen Amtsstellen. Nicht aufgenommen, bzw. ausgeschlossen werden Kinder und Jugendliche welche andere Kinder gefährden oder einer intensiven medizinischen Betreuung bedürfen. Der Austritt erfolgt in der Regel ab dem 18. Altersjahr. Die Abklärung der Eingliederungsmöglichkeiten erfolgt durch den Beratungsdienst der IV oder durch eine Fachstelle der Pro Infirmis. Zusammenarbeit
Der Einbezug der Eltern von intern platzierten Kinder und Jugendlichen wird von der jeweiligen Bezugsperson der zuständigen Wohngruppe wahrgenommen. Für die interne Zusammenarbeit und Koordination der Förder- und Betreuungsprozesse stehen entsprechende Kommunikationsgefässe zur Verfügung. Dokument: A.01_B
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Konzept Geschützte Arbeitsplätze / Werkstatt Leitung
Thomas Suter (Institutionsleitung) Christian Oppliger (Geschützte Arbeitsplätze / Werkstatt) Angebot
Erwachsenen Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung bieten wir in der Werkstatt, der Küche, der Wäscherei und im Hausdienst Geschützte Arbeitsplätze an. Die Werkstatt produziert nach den Qualitätsnormen der Industrie. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Teilzeitpensen sind möglich. Die Besoldung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften. Die Arbeitszeiten sind, je nach Arbeitsplatz, festgelegt und bekannt. Der Arbeitseinsatz erfolgt auf der Grundlage einer individuellen Zielvereinbarung mit den Mitarbeitenden. Plätze
25 Geschützte Arbeitsplätze
Spezielle Angebote
Mittagessen
In der Kantine der Institution wird den Mitarbeitenden ein vergünstigtes Mittagessen angeboten. Transport
An die Transportkosten der externen Mitarbeitenden werden Beiträge ausgerichtet. Zu festgelegten Zeiten steht ein Werkstattbus zur Verfügung. Turnen/Baden
Jeweils am Mittwoch von 11.00 - 12.00 Uhr wird den Mitarbeitenden unter fachlicher Anleitung die Benutzung von Turnhalle und Hallenbad angeboten. Aufnahme und Austritt
Aufgenommen werden ausschliesslich Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung ab dem 18. Altersjahr. Der definitiven Aufnahme geht in der Regel eine Schnupperphase voraus. Der Austritt bzw. die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, richtet sich nach den Bedingungen in Personalreglement und dem Arbeitsvertrag. Zusammenarbeit
Der Einbezug der Angehörigen oder der gesetzlichen Vertretung wird durch die Werkstattleitung wahrgenommen. Die Institutionsleitung organisiert pro Jahr mindestens einen Informationsanlass. Dokument: A.01_B
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Konzept Wohnheim mit Tagesstätte Leitung
Thomas Suter (Institutionsleitung) Martin Rubin (Wohnheim mit Tagesstätte) Angebot
Im Wohnheim finden erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder mehrfachen Beeinträchtigung einen eigenständigen Lebensraum. Das solidarische Zusammenleben fördert die Mitbestimmung in allen Lebens- und Arbeitsbereichen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden in ihrer arbeitsfreien Zeit, an Wochenenden, an Feiertagen und in den Betriebsferien begleitet. Menschen, welche aufgrund ihrer Beeinträchtigung, nicht an einem geschützten Arbeitsplatz arbeiten können, bietet das Wohnheim eine integrierte Beschäftigung und eine ganzheitliche Tagesstruktur an. Jeder Bewohner, jede Bewohnerin des Wohnheims wird in seinem individuellen Entwicklungsprozess durch eine Bezugsperson begleitet. Basale Stimulation und Unterstützte Kommunikation ergänzen das Angebot. Plätze
44 Plätze im Wohnheim mit integrierter Tagestätte Öffnungszeit
Das Wohnheim ist an 365 Tagen pro Jahr geöffnet. Die Betreuung ist während 24 Stunden pro Tag sichergestellt. Aufnahme und Austritt
Aufgenommen werden ausschliesslich Menschen mit einer geistigen und/oder mehrfachen Beeinträchtigung ab dem 18. Altersjahr. Der definitiven Aufnahme geht in der Regel eine Schnupperphase voraus. Der Austritt richtet sich nach den Bedingungen im Wohnheimvertrag. Zusammenarbeit
Der Einbezug der Angehörigen, oder der gesetzlichen Vertretung, wird durch die Wohnheimleitung wahrgenommen. Die Institutionsleitung organisiert pro Jahr mindestens einen Informationsanlass.

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