Beisitzer/innen beim Bezirksgericht des Saanebezirks -%
Etat du canton de Fribourg
Auf einen Blick
Veröffentlicht:10 Juni 2025
Pensum:100%
Arbeitsort:Fribourg
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Job-Zusammenfassung
Beisitzer/innen beim Bezirksgericht des Saanebezirks gesucht. Eine spannende Möglichkeit zur Mitwirkung in der Justiz.
Aufgaben
Nebenberufliches Richteramt mit richterlichen Entscheidungsbefugnissen.
Teilnahme an Sitzungen nach Bedarf der Behörde.
Eingabe von Bewerbungen bis zum 10.07.2025.
Fähigkeiten
Wohnsitz im Saanebezirk und zeitliche Verfügbarkeit erforderlich.
Gute Sprachkenntnisse in Deutsch und Französisch.
Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten erforderlich.
Ist das hilfreich?
Beisitzer/innen beim Bezirksgericht des Saanebezirks
Beschäftigungsgrad:
-%
Ort / Bezirk:
Fribourg, CH, Saane, CH
Bewerbungsfrist:
10.07.2025
Datum des Stellenantritts:
01.01.2026 oder nach Vereinbarung
Vertragsart:
Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:
Justizrat
Wie bewerbe ich mich
ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN. Klicken Sie nicht auf die Schaltflächen «Jetzt bewerben» oben und unten auf dieser Seite. Bewerben Sie sich bitte direkt über folgende E-Mailadresse: E-Mail schreiben. Ansonsten wird Ihre Bewerbung nicht bearbeitet.
Bewerbungsdossier
Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden.
Beisitzende bekleiden ein nebenberufliches Richteramt und verfügen über richterliche Entscheidungsbefugnisse (Art. 4 JG). Sie werden je nach Bedarf der betroffenen Behörde aufgeboten. Die Beisitzenden erhalten Sitzungsgeld gemäss Art. 79a JR. Beisitzende werden auf Stellungnahme des Justizrats vom Grossen Rat gewählt. Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus (Art. 12 JG).
Gewünschtes Profil
Der Justizrat sucht 3 Personen, die die nötige zeitliche Verfügbarkeit mitbringen, um tagsüber an Sitzungen teilzunehmen
Wohnsitz im betreffenden Gerichtskreis (Saanebezirk)
Amt 1 und 2: Beherrschen der französischen Sprache mit sehr guten Kenntnissen der deutschen Sprache
Amt 3: Beherrschen der deutschen oder französischen Sprache mit ausgezeichneten Kenntnissen der anderen Sprache. Bevorzugt wird eine zweisprachige Person
Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitze einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben Gegen die Personen dürfen keine Verlustscheine bestehen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind