· Alleinvertreter in EU
mofakult AG
Bern
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:30 Oktober 2025
- Pensum:100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:Bern
Job-Zusammenfassung
VISO-CLEAN ist ein Reinigungsmittel von MOTOREX AG. Es bietet eine sichere und effektive Anwendung.
Aufgaben
- Industrielle, gewerbliche und private Nutzung von Reinigungsmitteln.
- Sichere Handhabung und Lagerung gemäß den Vorschriften.
- Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe-Anweisungen bereitstellen.
Fähigkeiten
- Kenntnisse über chemische Produkte und deren Sicherheitshinweise.
- Vertrautheit mit Sicherheitsdatenblättern und Chemikalien.
- Praktische Erfahrung in der Anwendung von Reinigungsmitteln.
Ist das hilfreich?
Sicherheitsdatenblatt gemäß ChemV 2015 - SR 813.11
Druckdatum: 22.06.2021
Version: 2.0 überarbeitet am: 22.06.2021
*
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise der Zubereitung und des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: VISO-CLEAN (WIRKSTOFF)
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung und
Verwendungen von denen abgeraten wird
Einzelheiten zu den Expositionsszenarien im Anhang zu finden
Industrielle Verwendung von Reinigungsmitteln
Private Verwendung von Reinigungsmitteln
Gewerbliche Verwendung von Reinigungsmitteln
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für sachgemässe Handhabung bestimmt.
Helm- und Visierreinigung
· 1.3 Einzelheiten zur Herstellerin, die das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
MOTOREX AG
Bern-Zürich-Strasse 31, Postfach
CH-4901 Langenthal
Tel. +41 (0)62 919 75 75 www.motorex.com
· Alleinvertreter in EU:
MOTOREX GmbH, Industrie Schmiertechnik, Bismarckstrasse 28, D-69198 Schriesheim
· Auskunftgebender Bereich: E-Mail schreiben
· 1.4 Notrufnummer:
TOX Info Suisse
Freiestrasse 16
CH-8028 Zürich E-Mail schreiben
Tel. +41 44 251 51 51
CH-Notfallnummer 145
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder der Zubereitung
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
.r eb e
GHS02 GHS07 g su are
H
· Signalwort Achtung eh
· cil
Gefahrenhinweise gn ü
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. rps r
H319 Verursacht schwere Augenreizung. u r ed
· Sicherheitshinweise tb ie
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen lb st
Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. ne
(Fortsetzung auf Seite 2) m u
CH ko
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Handelsname: VISO-CLEAN (WIRKSTOFF)
(Fortsetzung von Seite 1)
P233
Behälter dicht verschlossen halten.
P240
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241
Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-] Geräte verwenden.
P242
Funkenarmes Werkzeug verwenden.
P280
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P403+P235
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
· Zusätzliche Angaben:
Enthält Biozidprodukte: Propan-2-ol
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Zubereitungen
· Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 67-63-0
Propan-2-ol
10%
EINECS: 200-661-7
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336
Indexnummer: 603-117-00-0
Reg.nr.: 01-2119457558-25
CAS: 111-76-2
2-Butoxy-ethanol
2,5-7,5%
EINECS: 203-905-0
Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H312; Acute Tox. 4,
Indexnummer: 603-014-00-0 H332; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319
Reg.nr.: 01-2119475108-36
· Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
· Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· Nach Hautkontakt:
Mit Wasser abwaschen.
Sofort mit Wasser abwaschen.
· Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
.r eb
Beschwerden Arzt konsultieren. eg s
· Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. uar e
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
H e h
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. cil gn
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ür
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ps r u
CH r ed t
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(Fortsetzung von Seite 2)
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder der Zubereitung ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6. 1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
· Lagerklasse: 3
· 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
.r e
Schutzausrüstungen b eg su ar
· 8.1 Zu überwachende Parameter eH e
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: hci lg
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. nür p
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: sr u r e
67-63-0 Propan-2-ol d tbi
MAK Kurzzeitwert: 1000 mg/m³, 400 ml/m³ el b st
Langzeitwert: 500 mg/m³, 200 ml/m³ ne m
B SSc; u ko
(Fortsetzung auf Seite 4)
D s e
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(Fortsetzung von Seite 3)
111-76-2 2-Butoxy-ethanol
MAK Kurzzeitwert: 98 mg/m³, 20 ml/m³
Langzeitwert: 49 mg/m³, 10 ml/m³
H B SSc;
· DNEL-Werte
67-63-0 Propan-2-ol
Oral
DNEL/general population/Systemic effects/Long-term 26 mg/kg/24h (Verbraucher)
Dermal
DNEL / Workers / Systemic effects / Long-term
888 mg/kg/24h (Arbeiter)
DNEL/general population/Systemic effects/Long-term 319 mg/kg/24h (Verbraucher)
Inhalativ DNEL / Workers / Systemic effects / Long-term
500 mg/m3 (Arbeiter)
DNEL/general population/Systemic effects/Long-term 89 mg/m3 (Verbraucher)
111-76-2 2-Butoxy-ethanol
Oral
DNEL/general population/Systemic effects/Long-term 6,3 mg/kg/24h (Verbraucher)
DNEL/general pop/Systemic effects/acute-short term 26,7 mg/kg/24h (Verbraucher)
Dermal
DNEL / Workers / Systemic effects / Long-term
125 mg/kg/24h (Arbeiter)
DNEL/Workers/Systemic effects/acute-short term
89 mg/kg/24h (Arbeiter)
DNEL/general population/Systemic effects/Long-term 75 mg/kg/24h (Verbraucher)
DNEL/general pop/Systemic effects/acute-short term 89 mg/kg/24h (Verbraucher)
Inhalativ DNEL / Workers / Systemic effects / Long-term
98 mg/m3 (Arbeiter)
DNEL/Workers/Systemic effects/acute-short term
1.091 mg/m3 (Arbeiter)
DNEL/Workers/Local effects/acute-short term
246 mg/m3 (Arbeiter)
DNEL/general population/Systemic effects/Long-term 59 mg/m3 (Verbraucher)
DNEL/general pop/Systemic effects/acute-short term 426 mg/m3 (Verbraucher)
DNEL/general pop/Local effects/acute-short term
147 mg/m3 (Verbraucher)
· PNEC-Werte
67-63-0 Propan-2-ol
Oral PNEC / Predators / Secondary poisoning
160 mg/kg food (Sekundärvergiftung
(Raubtiere))
PNEC / Aquatic organisms / Freshwater
140,9 mg/l (aquatische Organismen)
PNEC / Aquatic organisms / Marine water
140,9 mg/l (aquatische Organismen)
P NE C /A q ua t ic o rg / in t er m it t en t 140,9 mg/l (aquatische Organismen) releases(freshwater)
PNEC/Aquatic organisms/Sewage treatment 2.251 mg/l (aquatische Organismen) plant/STP
PNEC / Aquatic organisms / Sediment 552 mg/kg (aquatische Organismen)
(freshwater)
PNEC / Aquatic organisms / Sediment 552 mg/kg (aquatische Organismen)
(marine water)
PNEC / Terrestrial organism / Soil
28 mg/kg (terrestrische Organismen)
111-76-2 2-Butoxy-ethanol
Oral PNEC / Predators / Secondary poisoning
20 mg/kg food (Sekundärvergiftung
.
(Raubtiere)) re be gs
PNEC / Aquatic organisms / Freshwater
8,8 mg/l (aquatische Organismen) uar e
PNEC / Aquatic organisms / Marine water
0,88 mg/l (aquatische Organismen)
H eh ci
P NE C /A q ua t ic o rg / in t er m it t en t 9,1 mg/l (aquatische Organismen) lg nü releases(freshwater) r psr u
PNEC/Aquatic organisms/Sewage treatment 463 mg/l (aquatische Organismen) re d plant/STP t bi el
(Fortsetzung auf Seite 5) b s t
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Handelsname: VISO-CLEAN (WIRKSTOFF)
(Fortsetzung von Seite 4)
PNEC / Aquatic organisms / Sediment 34,6 mg/kg (aquatische Organismen)
(freshwater)
PNEC / Terrestrial organism / Soil
2,33 mg/kg (terrestrische Organismen)
· Bestandteile mit biologischen Grenzwerten:
67-63-0 Propan-2-ol
BAT 25 mg/l
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Biol. Parameter: Aceton
25 mg/l
Untersuchungsmaterial: Vollblut
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Biol. Parameter: Aceton
111-76-2 2-Butoxy-ethanol
BAT 150 mg/g Kreatinin
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende, bei Langzeitexposition: Nach mehreren vorangegangenen Schichten
Biol. Parameter: Butoxyessigsäure (nach Hydrolyse)
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
· Atemschutz:
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung: Maske mit mit Filtertyp A2, A2/P2 oder ABEK benutzen.
· Handschutz:
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die
Zubereitung sein.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz:
. re be gs u
Schutzbrille a re
H eh cil gn
· Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung ü
CH rps ru
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form:
Flüssig
Farbe:
Farblos
· Geruch:
Charakteristisch
· Geruchsschwelle:
Nicht bestimmt.
· pH-Wert bei 20 °C:
9,5 (DIN 51369)
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Nicht bestimmt.
Siedebeginn und Siedebereich:
95 °C (DIN EN ISO 3405)
· Flammpunkt:
>55 °C
· Entzündbarkeit (fest, gasförmig):
Nicht anwendbar.
· Zündtemperatur:
425 °C (DIN 51794)
425 °C (DIN 51794)
· Zersetzungstemperatur:
Nicht bestimmt.
· Selbstentzündungstemperatur:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosive Eigenschaften:
Nicht bestimmt.
· Explosionsgrenzen:
Untere:
2 Vol %
3,5 Vol.%
Obere:
12 Vol %
15 Vol.%
· Dampfdruck bei 20 °C:
43 hPa
59 mbar(20 °C)
· Dichte bei 20 °C:
0,97 g/cm³ (ASTM D 4052)
· Relative Dichte
Nicht bestimmt.
· Dampfdichte
Nicht bestimmt.
· Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht bestimmt.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
Vollständig mischbar.
· Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser:
Nicht bestimmt.
· Viskosität:
Dynamisch:
Nicht bestimmt.
Kinematisch:
Nicht bestimmt.
· 9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität r eb eg
· su
10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ar e
· 10.2 Chemische Stabilität
H e h
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: cilg n
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. ür p s
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. ru r e
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. d t bi
· 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. el b
(Fortsetzung auf Seite 7) s t
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Handelsname: VISO-CLEAN (WIRKSTOFF)
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· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
67-63-0 Propan-2-ol
Oral
LD50
5.840 mg/kg (Ratte)
Dermal
LD50
16,4 ml/kg (Kaninchen)
LD50
12.800 mg/kg (Kaninchen)
Inhalativ LC50 / 6h 10.000 ppm (Ratte)
NOAEC
5.000 ppm (Ratte)
NOEC
500-5.000 ppm (Ratte)
111-76-2 2-Butoxy-ethanol
Oral
LD50
1.414 mg/kg (Guinea Schwein)
Dermal
LD50
2.000 mg/kg (rab)
NOAEL
150 mg/kg/24h (Kaninchen)
Inhalativ LC50 / 4h 450-900 ppm (Ratte)
LC50 / 8h 800 ppm (Ratte)
NOAEC
31-62,5 ppm (Maus)
31-62,5 ppm (Ratte)
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung)
· Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
. r eb e
· Aquatische Toxizität: g sua r
67-63-0 Propan-2-ol e
H e h
LC50 9,64-10 mg/l/96h (Fisch) c ilg
LC50 10.000 mg/l/24h (aquatische Wirbellose) nü r ps
EC50 10.000 mg/l/24h (aquatische Wirbellose) ru re d t
111-76-2 2-Butoxy-ethanol biel b
LC50 1.474 mg/l/96h (Fisch) s tn e
(Fortsetzung auf Seite 8) m
CH uk
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(Fortsetzung von Seite 7)
EC10
134 mg/l/21d (aquatische Wirbellose)
EC10
308-679 mg/l/72h (algae / cyanobacteria)
EC50
911-1.840 mg/l/72h (algae / cyanobacteria)
EC50
297 mg/l/21d (aquatische Wirbellose)
EC50
1.550-1.800 mg/l/48h (aquatische Wirbellose)
NOEC 100 mg/l/21d (aquatische Wirbellose)
100 mg/l/21d (Fisch)
NOEC 88-286 mg/l/72h (algae / cyanobacteria)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial
67-63-0 Propan-2-ol
Verteilungskoeffizient
0,05 [---] (log Kow) (Bioakkumulation)
Biologische Abbaubarkeit >70 % (28d) (Biologische Abbaubarkeit) (EU Method C.5)
111-76-2 2-Butoxy-ethanol
Verteilungskoeffizient
0,81 [---] (log Kow) (Bioakkumulation)
Biologische Abbaubarkeit 90,4 % (28d) (Biologische Abbaubarkeit) (OECD 301 B)
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (gemäß Anlage 1 AwSV): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
Nicht anwendbar.
· vPvB:
Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Wegen Recycling Abfallbörsen ansprechen.
· Europäisches Abfallverzeichnis
20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Enleerte Behälter können entzündliche oder explosive Dämpfe enthalten.
· Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
.re
· 14.1 UN-Nummer be gs u
· ADR/RID/ADN, IMDG, IATA
UN1993 ar eH e
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung hci lg
· ADR/RID/ADN
1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, nü r
N.A.G. (Propan-2-ol) psr u
· IMDG, IATA
FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (propan-2-ol) re d t
(Fortsetzung auf Seite 9) bi el b
CH st ne mu ko
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Handelsname: VISO-CLEAN (WIRKSTOFF)
(Fortsetzung von Seite 8)
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR/RID/ADN
· Klasse
3 (F1) Entzündbare flüssige Stoffe
· Gefahrzettel
3
· IMDG, IATA
· Class
3 Entzündbare flüssige Stoffe
· Label
3
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR/RID/ADN, IMDG, IATA
III
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe
· Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
(Kemler-Zahl):
30
· EMS-Nummer:
F-E,S-E
· Stowage Category
A
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Nicht anwendbar.
· Transport/weitere Angaben:
· ADR/RID/ADN
· Begrenzte Menge (LQ)
5L
· Freigestellte Mengen (EQ)
Code: E1
Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml
Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000 ml
· Beförderungskategorie
3
· Tunnelbeschränkungscode
D/E
· IMDG
· Limited quantities (LQ)
5L
· Excepted quantities (EQ)
Code: E1
Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml
Maximum net quantity per outer packaging: 1000 ml
.r e
· UN "Model Regulation":
UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER be
STOFF, N.A.G. (PROPAN-2-OL), 3, III gs ua r
CH eH e h
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Sicherheitsdatenblatt gemäß ChemV 2015 - SR 813.11
Druckdatum: 22.06.2021
Version: 2.0 überarbeitet am: 22.06.2021
Handelsname: VISO-CLEAN (WIRKSTOFF)
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*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder die Zubereitung
822.115, Jugendarbeitsschutzverordnung - ArGV 5 und 822.115.2, Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche sind nicht zutreffend.
ArGV 1 und 822.111.52, Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei
Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht zutreffend.
· Richtlinie 2012/18/EU
· Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Seveso-Kategorie P5c ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN
· Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse 5.000 t
· Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse 50.000 t
· VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3
· Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten - Anhang II
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· VERORDNUNG (EU) 2019/1148
· Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer
Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3)
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Klassierung wassergefährdender Flüssigkeiten: Klasse B
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zu sicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Die Einstufung der Mischung wurde durch Berechnung nach den Regeln des Anhang I in der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgenommen.
Keine besondere Schulungshinweise erforderlich, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten.
· Reinheitsanforderungen
· Relevante Sätze
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
· Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Produktsicherheit
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· Abkürzungen und Akronyme: g
ADR: Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement Concerning su ar th e International Carriage of Dangerous Goods by Road) e
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IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods hc il
IATA: International Air Transport Association gn
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals ü rp
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances sr u r
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances ed t
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) bi el
DNEL: Derived No-Effect Level (REACH) b st
PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH) ne
LC50: Lethal concentration, 50 percent mu k
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LD50: Lethal dose, 50 percent
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
Flam. Liq. 2: Entzündbare Flüssigkeiten - Kategorie 2
Flam. Liq. 3: Entzündbare Flüssigkeiten - Kategorie 3
Acute Tox. 4: Akute Toxizität - Kategorie 4
Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung - Kategorie 2
Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung - Kategorie 2
STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) - Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
Anhang: Expositionsszenarium 1
· Kurzbezeichnung des Expositionsszenariums Industrielle Verwendung von Reinigungsmitteln
· Verwendungssektor
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an
Industriestandorten
· Produktkategorie
PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
· Prozesskategorie
PROC1 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen Verfahren ohne
Expositionswahrschein-lichkeit oder Verfahren mit äquivalenten Einschlussbedingungen
PROC2 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen kontinuierlichen
Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition oder Verfahren mit äquivalenten
Einschlussbedingungen
PROC8a Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC8b Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in speziell für nur ein
Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC10 Auftragen durch Rollen oder Streichen
PROC11 Nicht-industrielles Sprühen
PROC13 Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen
PROC15 Verwendung als Laborreagenz
· Umweltfreisetzungskategorie
ERC8a Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem Erzeugnis, Innenverwendung)
· Beschreibung der im Expositionsszenarium berücksichtigten Tätigkeiten/Verfahren
Siehe Abschnitt 1 im Anhang zum Sicherheitsdatenblatt.
· Verwendungsbedingungen
· Dauer und Häufigkeit 5 Werktage/Woche.
· Physikalische Parameter
· Physikalischer Zustand Flüssig
· Konzentration des Stoffes im Gemisch Der Stoff ist Hauptbestandteil.
· Sonstige Verwendungsbedingungen
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Umweltexposition
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition
Nicht erforderlich.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition während der Nutzungsdauer des Erzeugnisses
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Nicht anwendbar eb e
· Risikomanagementmaßnahmen gs ua
· Arbeitnehmerschutz re
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· Organisatorische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. eh cil
· Technische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. gn
· Persönliche Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ür ps
· Maßnahmen zum Verbraucherschutz Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ru re d
· Umweltschutzmaßnahmen tbi
· Luft Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. el b s t
· Wasser Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ne
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Handelsname: VISO-CLEAN (WIRKSTOFF)
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· Entsorgungsmaßnahmen Sicherstellen, dass Abfall gesammelt und zurückgehalten wird.
· Entsorgungsverfahren Produktreste werden mit dem Hausmüll entsorgt.
· Art des Abfalls Teilentleerte und ungereinigte Gebinde
· Expositionsprognose
· Verbraucher Für dieses Expositionsszenarium nicht relevant.
· Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Anhang: Expositionsszenarium 2
· Ku rzbezeichnung des Expositionsszenariums Gewerbliche Verwendung von Reinigungsmitteln
· Verwendungssektor
SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung,
Dienstleistungen, Handwerk)
· Produktkategorie
PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
· Prozesskategorie
PROC1 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen Verfahren ohne
Expositionswahrschein-lichkeit oder Verfahren mit äquivalenten Einschlussbedingungen
PROC2 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen kontinuierlichen
Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition oder Verfahren mit äquivalenten
Einschlussbedingungen
PROC8a Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC8b Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in speziell für nur ein
Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC10 Auftragen durch Rollen oder Streichen
PROC11 Nicht-industrielles Sprühen
PROC13 Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen
PROC15 Verwendung als Laborreagenz
· Umweltfreisetzungskategorie
ERC8a Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem Erzeugnis, Innenverwendung)
· Beschreibung der im Expositionsszenarium berücksichtigten Tätigkeiten/Verfahren
Siehe Abschnitt 1 im Anhang zum Sicherheitsdatenblatt.
· Verwendungsbedingungen
· Dauer und Häufigkeit 5 Werktage/Woche.
· Physikalische Parameter
· Physikalischer Zustand Flüssig
· Konzentration des Stoffes im Gemisch Der Stoff ist Hauptbestandteil.
· Sonstige Verwendungsbedingungen
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Umweltexposition
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition
Nicht erforderlich.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition während der Nutzungsdauer des Erzeugnisses
Nicht anwendbar
· Risikomanagementmaßnahmen
· Arbeitnehmerschutz
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· Organisatorische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. eg s u
· Technische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ar e
· Persönliche Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Maßnahmen zum Verbraucherschutz Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ilg n
· Umweltschutzmaßnahmen ürp
· Luft Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. sr u r e
· Wasser Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. d t bi
· Entsorgungsmaßnahmen Sicherstellen, dass Abfall gesammelt und zurückgehalten wird. elb s
· Entsorgungsverfahren Produktreste werden mit dem Hausmüll entsorgt. tn e
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- D se d r eb eh rU
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Version: 2.0 überarbeitet am: 22.06.2021
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· Art des Abfalls Teilentleerte und ungereinigte Gebinde
· Expositionsprognose
· Verbraucher Für dieses Expositionsszenarium nicht relevant.
· Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Anhang: Expositionsszenarium 3
· Ku rzbezeichnung des Expositionsszenariums Private Verwendung von Reinigungsmitteln
· Verwendungssektor
SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher
· Produktkategorie
PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
· Prozesskategorie
PROC1 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen Verfahren ohne
Expositionswahrschein-lichkeit oder Verfahren mit äquivalenten Einschlussbedingungen
PROC2 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen kontinuierlichen
Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition oder Verfahren mit äquivalenten
Einschlussbedingungen
PROC8a Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC8b Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in speziell für nur ein
Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC10 Auftragen durch Rollen oder Streichen
PROC11 Nicht-industrielles Sprühen
PROC13 Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen
· Umweltfreisetzungskategorie
ERC8a Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem Erzeugnis, Innenverwendung)
· Beschreibung der im Expositionsszenarium berücksichtigten Tätigkeiten/Verfahren
Siehe Abschnitt 1 im Anhang zum Sicherheitsdatenblatt.
· Verwendungsbedingungen
· Dauer und Häufigkeit 5 Werktage/Woche.
· Physikalische Parameter
· Physikalischer Zustand Flüssig
· Konzentration des Stoffes im Gemisch Der Stoff ist Hauptbestandteil.
· Sonstige Verwendungsbedingungen
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Umweltexposition
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition
Nicht erforderlich.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition während der Nutzungsdauer des Erzeugnisses
Nicht anwendbar
· Risikomanagementmaßnahmen
· Arbeitnehmerschutz
· Organisatorische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Technische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Persönliche Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Maßnahmen zum Verbraucherschutz Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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· Umweltschutzmaßnahmen egs u
· Luft Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ar e
· Wasser Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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· Entsorgungsmaßnahmen Sicherstellen, dass Abfall gesammelt und zurückgehalten wird. ilg n
· Entsorgungsverfahren Produktreste werden mit dem Hausmüll entsorgt. ürp sr
· Art des Abfalls Teilentleerte und ungereinigte Gebinde u r e
· Expositionsprognose d t bi
· Verbraucher Für dieses Expositionsszenarium nicht relevant. elb s
· Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. t n e
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