Richteramtsanwärter (m/w/d)
Veröffentlicht:
15 Mai 2025Pensum:
100%Vertragsart:
Festanstellung- Arbeitsort:Art
Richteramtsanwärter (m/w/d)
- Vollzeit
- Amtsstelle: Landgericht
Unternehmensbeschreibung
Das Fürstliche Landgericht (www.gerichte.li) ist die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und entscheidet in Zivil- und Strafverfahren. Es bietet qualifizierten Juristen einen Ausbildungsplatz als Richteramtsanwärter an.
Stellenbeschreibung
In folgenden Tätigkeitsbereichen fühlen Sie sich zuhause:
- Erlernen der Fähigkeit zur Erledigung von Zivil- und Strafsachen im gesetzlichen Zuständigkeitsbereich der Gerichte bzw. der Staatsanwaltschaft
- Anwendung Ihres konzeptionellen Denkens, Ihrer raschen und genauen Arbeitsweise sowie Ihrer Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich strukturiert und prägnant auszudrücken
- Ausübung Ihrer ausgeprägten Sozialkompetenz
Qualifikationen
Für diese Stelle zeichnet Sie insbesondere aus:
- Erfolgreicher Abschluss eines Studiums des österreichischen oder schweizerischen Rechts an einer Universität mit einem Master, Lizenziat, Magister der Rechtswissenschaften oder einem gleichwertigen Diplom
- Absolvierte praktische Betätigung bei einem liechtensteinischen Gericht oder bei der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft (insgesamt mindestens sechs Monate)
- Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englischkenntnisse
- Interesse am Beruf des Richters oder Staatsanwaltes
- Liechtensteinische Staatsangehörigkeit (Art. 7 Abs. 3 RDG)
Zusätzliche Informationen
Als attraktive Arbeitgeberin bieten wir Ihnen:
- Dreijährige Ausbildung, wobei eine bisherige praktische rechtsberufliche Tätigkeit bei einem liechtensteinischen Gericht oder bei der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft angerechnet wird; die Dauer der Ausbildung kann um höchstens zwei Jahre verkürzt werden, wenn bei der Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst bereits die Befähigung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes in Liechtenstein vorliegt (Art. 10 Abs. 1 RDG); ansonsten legen Sie die Rechtsanwaltsprüfung im Laufe der Ausbildung ab
- Eine Ausbildung unter anderem beim Landgericht oder der Staatsanwaltschaft, beim Obergericht, beim Obersten Gerichtshof, bei einer Verwaltungsbehörde des Landes oder aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarung im Ausland (Art. 10 Abs. 4 und Art. 11 Abs. 1 RDG)
- Mit erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung: Erlangung der Qualifikation für eine künftige Tätigkeit als vollamtlicher Richter bzw. als Staatsanwalt
- Eine wertschätzende Zusammenarbeit
- Ein abwechslungsreiches und breites Aufgabenspektrum
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis 30. Mai 2025.