Elternrat
Sekundarschule Affoltern a. A. / Aeugst a. A.
AFFOLTERN
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:08 Oktober 2025
- Pensum:100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:AFFOLTERN
We onerstute
Ennetgraben
Reglement Elternmitwirkung
vom 17. Februar 2017
1.
Ziele
Der
Elternrat ist
Ansprechgremium für die
Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene
Zusammenarbeit zwischen den
Erziehungsberechtigten, den
Lehrpersonen und allen an der Schule tätigen Personen ein.
Der
Elternrat ermöglicht regelmässige
Kontakte und den
Austausch von
Informationen zwischen
Elternhaus und der
Lehrerschaft sowie einen
Erfahrungsaustausch u nter den
Erziehungsberechtigte n ( i m Folgenden
"Eltern" genannt).
Der
Elternrat fördert das gegenseitige
Verständnis zwischen
Elternhaus und
Schule sowie gemeinsame
Projekte.
Der
Elternrat unterstützt nach
Möglichkeit
Aktivitäten der
Schule
(z.B.
Besuchstage,
Sporttage) und setzt sich für eine partnerschaftliche
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Abteilungen unserer
Sekundarschule ein.
Der
Elternrat trägt mit eigenen
Aktivitäten und
Projekten
(z.B.
Berufswahl,
Freizeitgestaltung,
Schulweg) zur
Schulqualität, zum
Leben und zur
Gestalt u n g d e r S c h u le b e i .
2.
Aufgaben des Elternrates / Grundsätze
Der
Elternrat ist politisch und konfessionell neutral.
Der
Elternrat handelt dem Schulleitbild entsprechend.
Es wäre wünschenswert, dass im
Rat
Eltern aus beiden
Gemeinden der
Kreis- schulgemeinde und aus verschiedenen Kulturkreisen vertreten wären.
Die
Mitglieder des
Elternrates
(im
Weiteren
"Delegierte" genannt, siehe
Abschnitt
5) sind
Ansprechpersonen für die
Eltern und die
Kassenlehrpersonen i n B e l a n g e n d e r E l t e r n m i t wirkung.
Die
Delegierten vertreten die
Anliegen der
Eltern ihrer
Klasse im
Elternrat.
Themen, die im
Elternrat zu diskutieren sind, leiten sie spätestens eine
Woche vordernächstenVorstandsitzung andasPräsidiumweiter.
Die
Delegierten nehmen an den
Elternratsversammlungen teil.
Sieengagieren sichimSinederZielsetzungen des ElternratsfürdieSchule.
Die
Delegierten koordinieren die
Eiternmitarbeit und unterstützen damit die
Schule bei der
Organisation und der
Durchführung von
Schulanlässen.
Dies findet sowohl auf
Klassenebene a ls auch auf
Schulebene s tatt.
Reglement
Elternmitwirkung
Seite
2
Mögliche Mitwirkungsbereiche für Eltern sind:
Organisation
Besuchstage
Berufswahl
Organisation
Mittagsraum
Organisation von
Informationsanlässen
(Gewaltprävention,
Pubertät usw.)
Mitwirkung an Klassenelternabenden
Schulanlässe
(Projektwochen, Sporttage usw.)
Mitarbeit bei
Aufgabenhilfe,
Mithilfe bei
Deutschkursen für
Migranten usw.
Anlaufstelle für
Familien ausländischer
Herkunft oder für
Neuzugezogene
Die
Delegierten stellen anlässlich der
Wahlen neuer
Delegierter den
Elternrat und dessen
Aufgaben vor.
Sie führen, zusammen mit der
Lehrperson, die
Neu- und Wiederwahlen auf Klas enebene durch.
3.
Abgrenzung
Von der Mitwirkung ausgeschlossen sind folgende Bereiche:
Personelles
Unterrichtsgestaltung / Methodisch-Didaktisches
Lehrplan / Lehrund Lernziele / Lehrmittel
Stundenpläne
Abteilungs-, Klassen- und Gruppenzuteilung
Schulaufsicht
Bewältigung individueller
Schulprobleme einzelner
Schülerinnen und
Schüler
4.
Organisation
Der
Elternrat setzt sich aus jeweils einem bis zwei
Delegierten pro
Klasse zusammen.
Bei
Abteilungswechsel wird das
Amtsjahr zu
Ende geführt.
Aus seiner
Mitte wählt der
Elternrat einen
Vorstand
(inklusive
Präsidium) von fünf oder sieben
Mitgliedern.
Wünschenswert wäre die
Vertretung jeder
Abteilung
(A,
B,C) und jedes
Jahrgangs.
Die
Sitzungen des
Vorstandes finden m a x . e i n m a l p r o M o n a t s t a t .
Der
Elternrat trifft sich mindestens viermal pro
Schuljahr
(anlässlich der
Delegiertenversammlung).
Zusätzlich können
Arbeitssitzungen ohne
Vertretung derSchuleitung undderLehrerschafteinberufenwerden.
Etwa eine
Woche vor jeder
Delegiertenversammlung setzen sich die
Delegier- ten,falsnötig, mitihrerKlasenlehrperson inVerbindung.
Der
Elternrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte der
Delegierten anw e s end is t.
EEE, mm
Reglement
Elternmitwirkung
Seite
3
Alle
Beschlüsse werden mit der einfachen
Mehrheit der anwesenden
Delegiert en g e f asst.
Die
Eltern wenden sich über ihre
Delegierten an den
Elternrat und umgekehrt.
Der
Elternrat kann Anträge an die Schulleitung stellen.
Wahlen
5.1
Wahl der Delegierten
Die
Wahl der
Delegierten der neuen ersten
Klassen erfolgt im
Rahmen eines
Elternabends zu Beginn des Schuljahres.
Am ersten
Elternabend der ersten
Sekundarklassen stellen
Mitglieder den
Elternrat und die verschiedenen
Aufgaben vor.
Die
Delegierten führen, zusammen mit der
Lehrperson, die
Neuund
Wiederwahlen auf
Klassenebene durch.
Wählbar sind alle Eltern von Kindern der jeweiligen Klasse.
Die
Eltern erhalten
Gelegenheit, sich gegenseitig als
Delegierte zu empfehlen u n d s i c h v o r d e r W a h l k u r z v o r z u stellen.
Falls sich in einer
Klasse keine
Eltern als
Delegierte zur
Verfügung stellen, so v e r z i c h t e n d i e s e a u f i h r M i t s p r a c h e recht.
Amtierende
Mitglieder der
Schulpflege sowie an der
Oberstufe
Ennetgraben beschäftigte Mitarbeiterkönen nichtgewähltwerden.
Die
Delegierten werden für ein
Schuljahr gewählt.
Eine
Wiederwahl ist möglich.
Die
Wiederwahl erfolgt vorzugsweise anlässlich eines einberufenen
EIternabends, ansonsten auf dem
Schriftweg, spätestens im
1.
Quartal.
5.2
Wahl des Vorstandes
Die
Wahl des
Vorstandes findet anlässlich der ersten
Delegiertenversammlung statt.
Die
Mitglieder des
Vorstandes üben das
Vorstandsamt grundsätzlich für die Dauer von zwei Jahren aus.
Ergänzungswahlen für austretende
Mitglieder des
Vorstandes erfolgen jährlich.
Delegiertenversammlungen
Die erste
Delegiertenversammlung im
Schuljahr findet im
1.
Quartal statt.
Anlässlich der ersten
Delegiertenversammlung konstituiert sich der
Vorstand.
Die
Delegiertenversammlung wird vom amtierenden
Präsidenten einberufen und geleitet.
Reglement
Elternmitwirkung
Seite
4
An der
Delegiertenversammlung nehmen die
Delegierten und eine
Vertretung der
Lehrerschaft teil.
Die
Schulleitung und die
Schulpflege können mit berat e n d e r S t i m e t e i l n e h men.
An den
Delegiertenversammlungen werden die
Jahresziele thematisiert und vereinbart.
Ausserordentliche
Delegiertenversammlungen können von einer
Mehrheit der
Delegierten verlangt werden.
An den
Delegiertenversammlungen werden je nach
Bedarf
Arbeitsgruppen gebildet, in welchen weitere
Eltern, die
Schulverwaltung und der
Hausdienst v e r t r e t e n s e i n k ö n e n .
Die
Delegierten informieren über bevorstehende und
/ oder durchgeführte
Ak- tivitätenunddiedabeigemachtenErfahrungen.
Von der
Delegiertenversammlung und den
Arbeitssitzungen wird ein
Protokoll geführt.
Die
Delegierten, die
Vertretung der
Lehrerschaft sowie die
Geschäfts- leitungerhalteneineVersionperE-Mail.
Der
Elternrat ist ein öffentliches
Gremium.
Die an den
Delegiertenversammlungen behandelten
Themen unterstehen nicht der
Schweigepflicht.
7.
Aufgaben des Präsidiums
Das
Präsidium des
Elternrats vertritt den
Rat gegen aussen
(Ansprechperson).
Es pflegt den
Kontakt zu
Schulleitung,
Schulverwaltung und
Schulpflege.
Das
Präsidium beruft die
Vorstandssitzungen ein und leitet diese.
Im
4.
Quartal des
Schuljahres werden die
Daten für alle
Delegiertenversammlungen des
Folgejahres festgelegt.
Das
Präsidium ist verantwortlich für die
Organisation der
Delegiertenversammlungen.
Es lädt dazu alle
Delegierten, die
Schulleitung sowie
Vertreter aus der
Lehrerschaft ein.
Es verschickt die
Traktandenliste spätestens eine
Woche vor der
Versammlung.
Es leitet die
Versammlungen.
Bei
Abstimmungen und allfälliger
Stimmengleichhei t h a t das
Präsidium den
Stichentscheid.
Es ist verantwortlich dafür, dass von jeder
Vorstandssitzung und jeder
Delegiertenversammlung ein
Protokoll erstellt und innert
14
Tagen versandt wird
(Vorstand,
Delegierte,
Lehrerschaftvertretung und
Geschäftsleitung).
Reglement
Elternmitwirkung
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5
8.
Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand konstituiert sich anlässlich der ersten Delegiertenversammlung des Schuljahres (Präsidium,
Vizepräsidium, Aktuar).
Der Vorstand nimmt an den
Vorstandssitzungen teil.
Der
Vorstand bereitet die
Delegiertenversammlungen vor und nimmt daran teil.
Er führt die jährlichen
Vorstandswahlen, inkl.
Wahl des
Präsidiums, durch.
Die
Wahlen werden anläslich der ersten Delegiertenversammlung des Schuljah- res durchgeführt, sei es durch Bestätigungen der bisherigen Amtsinhaber oder durch Neuwahlen.
Der Vorstand behandelt Anliegen der Delegierten, der Lehrerschaft und der
Geschäftsleitung.
Er fördert den Informationsund Erfahrungsaustausch unter den Delegierten.
Der
Vorstand ist
Ansprechpartner für die
Delegierten bei
Fragen und
Problemen, die im
Zusammenhang mit ihrer
Tätigkeit im
Elternrat stehen.
Der
Vor- standvermiteltundöfnetKomunikationswegezudenzuständigenPerso- nen.
Er pflegt den
Kontakt mit den
Lehrpersonen, der
Schulleitung, der
Schulverw a l t u n g u n d d e r G e s c h ä f t sleitung.
Der
Vorstand koordiniert
Projekte,
Veranstaltungen und wirkt mit einer
Vertre- tunginmöglichenArbeitsgruppenmit.
Der
Vorstand organisiert eine
Einführung der neuen
Delegierten und informiert über die bisher gemachten
Erfahrungen und
Aktivitäten.
Ebenfalls nennt er
Aufgaben und Kompetenzen der Delegierten.
Er erledigt anfallende administrative
Aufgaben, wie die
Aktualisierung der
Adressliste des
Elternrats,
Protokollführung,
Führen von
Traktandenlisten,
Einl a d u ngen u s w .
Der
Vorstand überprüft das
Reglement des
Elternrats auf seine
Aktualität in
Abstimmung mit den
Delegierten und der
Schulleitung.
Er beantragt entspre- chende Veränderungen beiderGeschäftsleitung.
Der
Vorstand kann bei der
Schulleitung
Vorschläge für
Projekte und
Aktivitä- teneinbringenundAnträgestelen.
EE)
Reglement
Elternmitwirkung
Seite
6
Öffentlichkeitsarbeit
Der
Vorstand betreibt
Öffentlichkeitsarbeit für den
Elternrat.
Er nutzt dazu vorhandene Gefässe (School, www.osa.ch).
Mitteilungen an
Medien müssen vorgängig mit der
Schulleitung abgesprochen werden.
10.
Budget
Die
Schulleitung beantragt jährlich ein
Jahresbudget bei der
Geschäftsleitung.
Der Vorstand wird dazu angehört.
Ausgaben innerhalb dieses
Voranschlags können durch den
Vorstand genehmigt werden.
Spezielle
Anlässe,
Projekte und
Aktionen können im
Rahmen des
Schulbudgets durch die Geschäftsleitung zusätzlich bewilligt werden.
11.
Unterstützung
Den
Delegierten und dem
Präsidium werden für ihre
Sitzungen
Räumlichkeiten durch die Schulverwaltung zur Verfügung gestellt.
Rundschreiben werden nach
Möglichkeit per
E-Mail versandt.
Nach
Absprache mit der
Schulleitung können sie auch durch die
Schulverwaltung ver- schickt oderdurch die Lehrerschaft verteiltwerden.
Die
Mitarbeit im
Elternrat ist ehrenamtlich.
Für die
Zeit im
Elternrat wird den
Delegierten auf
Antrag des
Präsidiums von der
Schulverwaltung ein
Sozial- zeitausweisausgestelt.
12.
Inkrafttreten
Das vorliegende
"Reglement
Elternmitwirkung" wurde an der a.o.
Schulpflegesitzung vom
16.
Februar
2017 genehmigt.
Es tritt per
17.
Februar
2017 in
Kraft und ersetzt dasjenige vom 1. Dezember 2011.
Affoltern a.A., 16. Februar 2017
SEKUNDARSCHULPFLEGE
AFFOLTERN A.A./AEUGST A.A.
ll
Melle
= TW
Ehwmaun
M. Blatter
I.M. Estermann
Präsidentin
Leiterin Schulverwaltung
Reglement
Elternmitwirkung
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Ennetgraben
Reglement Elternmitwirkung
vom 17. Februar 2017
1.
Ziele
Der
Elternrat ist
Ansprechgremium für die
Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene
Zusammenarbeit zwischen den
Erziehungsberechtigten, den
Lehrpersonen und allen an der Schule tätigen Personen ein.
Der
Elternrat ermöglicht regelmässige
Kontakte und den
Austausch von
Informationen zwischen
Elternhaus und der
Lehrerschaft sowie einen
Erfahrungsaustausch u nter den
Erziehungsberechtigte n ( i m Folgenden
"Eltern" genannt).
Der
Elternrat fördert das gegenseitige
Verständnis zwischen
Elternhaus und
Schule sowie gemeinsame
Projekte.
Der
Elternrat unterstützt nach
Möglichkeit
Aktivitäten der
Schule
(z.B.
Besuchstage,
Sporttage) und setzt sich für eine partnerschaftliche
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Abteilungen unserer
Sekundarschule ein.
Der
Elternrat trägt mit eigenen
Aktivitäten und
Projekten
(z.B.
Berufswahl,
Freizeitgestaltung,
Schulweg) zur
Schulqualität, zum
Leben und zur
Gestalt u n g d e r S c h u le b e i .
2.
Aufgaben des Elternrates / Grundsätze
Der
Elternrat ist politisch und konfessionell neutral.
Der
Elternrat handelt dem Schulleitbild entsprechend.
Es wäre wünschenswert, dass im
Rat
Eltern aus beiden
Gemeinden der
Kreis- schulgemeinde und aus verschiedenen Kulturkreisen vertreten wären.
Die
Mitglieder des
Elternrates
(im
Weiteren
"Delegierte" genannt, siehe
Abschnitt
5) sind
Ansprechpersonen für die
Eltern und die
Kassenlehrpersonen i n B e l a n g e n d e r E l t e r n m i t wirkung.
Die
Delegierten vertreten die
Anliegen der
Eltern ihrer
Klasse im
Elternrat.
Themen, die im
Elternrat zu diskutieren sind, leiten sie spätestens eine
Woche vordernächstenVorstandsitzung andasPräsidiumweiter.
Die
Delegierten nehmen an den
Elternratsversammlungen teil.
Sieengagieren sichimSinederZielsetzungen des ElternratsfürdieSchule.
Die
Delegierten koordinieren die
Eiternmitarbeit und unterstützen damit die
Schule bei der
Organisation und der
Durchführung von
Schulanlässen.
Dies findet sowohl auf
Klassenebene a ls auch auf
Schulebene s tatt.
Reglement
Elternmitwirkung
Seite
2
Mögliche Mitwirkungsbereiche für Eltern sind:
Organisation
Besuchstage
Berufswahl
Organisation
Mittagsraum
Organisation von
Informationsanlässen
(Gewaltprävention,
Pubertät usw.)
Mitwirkung an Klassenelternabenden
Schulanlässe
(Projektwochen, Sporttage usw.)
Mitarbeit bei
Aufgabenhilfe,
Mithilfe bei
Deutschkursen für
Migranten usw.
Anlaufstelle für
Familien ausländischer
Herkunft oder für
Neuzugezogene
Die
Delegierten stellen anlässlich der
Wahlen neuer
Delegierter den
Elternrat und dessen
Aufgaben vor.
Sie führen, zusammen mit der
Lehrperson, die
Neu- und Wiederwahlen auf Klas enebene durch.
3.
Abgrenzung
Von der Mitwirkung ausgeschlossen sind folgende Bereiche:
Personelles
Unterrichtsgestaltung / Methodisch-Didaktisches
Lehrplan / Lehrund Lernziele / Lehrmittel
Stundenpläne
Abteilungs-, Klassen- und Gruppenzuteilung
Schulaufsicht
Bewältigung individueller
Schulprobleme einzelner
Schülerinnen und
Schüler
4.
Organisation
Der
Elternrat setzt sich aus jeweils einem bis zwei
Delegierten pro
Klasse zusammen.
Bei
Abteilungswechsel wird das
Amtsjahr zu
Ende geführt.
Aus seiner
Mitte wählt der
Elternrat einen
Vorstand
(inklusive
Präsidium) von fünf oder sieben
Mitgliedern.
Wünschenswert wäre die
Vertretung jeder
Abteilung
(A,
B,C) und jedes
Jahrgangs.
Die
Sitzungen des
Vorstandes finden m a x . e i n m a l p r o M o n a t s t a t .
Der
Elternrat trifft sich mindestens viermal pro
Schuljahr
(anlässlich der
Delegiertenversammlung).
Zusätzlich können
Arbeitssitzungen ohne
Vertretung derSchuleitung undderLehrerschafteinberufenwerden.
Etwa eine
Woche vor jeder
Delegiertenversammlung setzen sich die
Delegier- ten,falsnötig, mitihrerKlasenlehrperson inVerbindung.
Der
Elternrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte der
Delegierten anw e s end is t.
EEE, mm
Reglement
Elternmitwirkung
Seite
3
Alle
Beschlüsse werden mit der einfachen
Mehrheit der anwesenden
Delegiert en g e f asst.
Die
Eltern wenden sich über ihre
Delegierten an den
Elternrat und umgekehrt.
Der
Elternrat kann Anträge an die Schulleitung stellen.
Wahlen
5.1
Wahl der Delegierten
Die
Wahl der
Delegierten der neuen ersten
Klassen erfolgt im
Rahmen eines
Elternabends zu Beginn des Schuljahres.
Am ersten
Elternabend der ersten
Sekundarklassen stellen
Mitglieder den
Elternrat und die verschiedenen
Aufgaben vor.
Die
Delegierten führen, zusammen mit der
Lehrperson, die
Neuund
Wiederwahlen auf
Klassenebene durch.
Wählbar sind alle Eltern von Kindern der jeweiligen Klasse.
Die
Eltern erhalten
Gelegenheit, sich gegenseitig als
Delegierte zu empfehlen u n d s i c h v o r d e r W a h l k u r z v o r z u stellen.
Falls sich in einer
Klasse keine
Eltern als
Delegierte zur
Verfügung stellen, so v e r z i c h t e n d i e s e a u f i h r M i t s p r a c h e recht.
Amtierende
Mitglieder der
Schulpflege sowie an der
Oberstufe
Ennetgraben beschäftigte Mitarbeiterkönen nichtgewähltwerden.
Die
Delegierten werden für ein
Schuljahr gewählt.
Eine
Wiederwahl ist möglich.
Die
Wiederwahl erfolgt vorzugsweise anlässlich eines einberufenen
EIternabends, ansonsten auf dem
Schriftweg, spätestens im
1.
Quartal.
5.2
Wahl des Vorstandes
Die
Wahl des
Vorstandes findet anlässlich der ersten
Delegiertenversammlung statt.
Die
Mitglieder des
Vorstandes üben das
Vorstandsamt grundsätzlich für die Dauer von zwei Jahren aus.
Ergänzungswahlen für austretende
Mitglieder des
Vorstandes erfolgen jährlich.
Delegiertenversammlungen
Die erste
Delegiertenversammlung im
Schuljahr findet im
1.
Quartal statt.
Anlässlich der ersten
Delegiertenversammlung konstituiert sich der
Vorstand.
Die
Delegiertenversammlung wird vom amtierenden
Präsidenten einberufen und geleitet.
Reglement
Elternmitwirkung
Seite
4
An der
Delegiertenversammlung nehmen die
Delegierten und eine
Vertretung der
Lehrerschaft teil.
Die
Schulleitung und die
Schulpflege können mit berat e n d e r S t i m e t e i l n e h men.
An den
Delegiertenversammlungen werden die
Jahresziele thematisiert und vereinbart.
Ausserordentliche
Delegiertenversammlungen können von einer
Mehrheit der
Delegierten verlangt werden.
An den
Delegiertenversammlungen werden je nach
Bedarf
Arbeitsgruppen gebildet, in welchen weitere
Eltern, die
Schulverwaltung und der
Hausdienst v e r t r e t e n s e i n k ö n e n .
Die
Delegierten informieren über bevorstehende und
/ oder durchgeführte
Ak- tivitätenunddiedabeigemachtenErfahrungen.
Von der
Delegiertenversammlung und den
Arbeitssitzungen wird ein
Protokoll geführt.
Die
Delegierten, die
Vertretung der
Lehrerschaft sowie die
Geschäfts- leitungerhalteneineVersionperE-Mail.
Der
Elternrat ist ein öffentliches
Gremium.
Die an den
Delegiertenversammlungen behandelten
Themen unterstehen nicht der
Schweigepflicht.
7.
Aufgaben des Präsidiums
Das
Präsidium des
Elternrats vertritt den
Rat gegen aussen
(Ansprechperson).
Es pflegt den
Kontakt zu
Schulleitung,
Schulverwaltung und
Schulpflege.
Das
Präsidium beruft die
Vorstandssitzungen ein und leitet diese.
Im
4.
Quartal des
Schuljahres werden die
Daten für alle
Delegiertenversammlungen des
Folgejahres festgelegt.
Das
Präsidium ist verantwortlich für die
Organisation der
Delegiertenversammlungen.
Es lädt dazu alle
Delegierten, die
Schulleitung sowie
Vertreter aus der
Lehrerschaft ein.
Es verschickt die
Traktandenliste spätestens eine
Woche vor der
Versammlung.
Es leitet die
Versammlungen.
Bei
Abstimmungen und allfälliger
Stimmengleichhei t h a t das
Präsidium den
Stichentscheid.
Es ist verantwortlich dafür, dass von jeder
Vorstandssitzung und jeder
Delegiertenversammlung ein
Protokoll erstellt und innert
14
Tagen versandt wird
(Vorstand,
Delegierte,
Lehrerschaftvertretung und
Geschäftsleitung).
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8.
Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand konstituiert sich anlässlich der ersten Delegiertenversammlung des Schuljahres (Präsidium,
Vizepräsidium, Aktuar).
Der Vorstand nimmt an den
Vorstandssitzungen teil.
Der
Vorstand bereitet die
Delegiertenversammlungen vor und nimmt daran teil.
Er führt die jährlichen
Vorstandswahlen, inkl.
Wahl des
Präsidiums, durch.
Die
Wahlen werden anläslich der ersten Delegiertenversammlung des Schuljah- res durchgeführt, sei es durch Bestätigungen der bisherigen Amtsinhaber oder durch Neuwahlen.
Der Vorstand behandelt Anliegen der Delegierten, der Lehrerschaft und der
Geschäftsleitung.
Er fördert den Informationsund Erfahrungsaustausch unter den Delegierten.
Der
Vorstand ist
Ansprechpartner für die
Delegierten bei
Fragen und
Problemen, die im
Zusammenhang mit ihrer
Tätigkeit im
Elternrat stehen.
Der
Vor- standvermiteltundöfnetKomunikationswegezudenzuständigenPerso- nen.
Er pflegt den
Kontakt mit den
Lehrpersonen, der
Schulleitung, der
Schulverw a l t u n g u n d d e r G e s c h ä f t sleitung.
Der
Vorstand koordiniert
Projekte,
Veranstaltungen und wirkt mit einer
Vertre- tunginmöglichenArbeitsgruppenmit.
Der
Vorstand organisiert eine
Einführung der neuen
Delegierten und informiert über die bisher gemachten
Erfahrungen und
Aktivitäten.
Ebenfalls nennt er
Aufgaben und Kompetenzen der Delegierten.
Er erledigt anfallende administrative
Aufgaben, wie die
Aktualisierung der
Adressliste des
Elternrats,
Protokollführung,
Führen von
Traktandenlisten,
Einl a d u ngen u s w .
Der
Vorstand überprüft das
Reglement des
Elternrats auf seine
Aktualität in
Abstimmung mit den
Delegierten und der
Schulleitung.
Er beantragt entspre- chende Veränderungen beiderGeschäftsleitung.
Der
Vorstand kann bei der
Schulleitung
Vorschläge für
Projekte und
Aktivitä- teneinbringenundAnträgestelen.
EE)
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Öffentlichkeitsarbeit
Der
Vorstand betreibt
Öffentlichkeitsarbeit für den
Elternrat.
Er nutzt dazu vorhandene Gefässe (School, www.osa.ch).
Mitteilungen an
Medien müssen vorgängig mit der
Schulleitung abgesprochen werden.
10.
Budget
Die
Schulleitung beantragt jährlich ein
Jahresbudget bei der
Geschäftsleitung.
Der Vorstand wird dazu angehört.
Ausgaben innerhalb dieses
Voranschlags können durch den
Vorstand genehmigt werden.
Spezielle
Anlässe,
Projekte und
Aktionen können im
Rahmen des
Schulbudgets durch die Geschäftsleitung zusätzlich bewilligt werden.
11.
Unterstützung
Den
Delegierten und dem
Präsidium werden für ihre
Sitzungen
Räumlichkeiten durch die Schulverwaltung zur Verfügung gestellt.
Rundschreiben werden nach
Möglichkeit per
E-Mail versandt.
Nach
Absprache mit der
Schulleitung können sie auch durch die
Schulverwaltung ver- schickt oderdurch die Lehrerschaft verteiltwerden.
Die
Mitarbeit im
Elternrat ist ehrenamtlich.
Für die
Zeit im
Elternrat wird den
Delegierten auf
Antrag des
Präsidiums von der
Schulverwaltung ein
Sozial- zeitausweisausgestelt.
12.
Inkrafttreten
Das vorliegende
"Reglement
Elternmitwirkung" wurde an der a.o.
Schulpflegesitzung vom
16.
Februar
2017 genehmigt.
Es tritt per
17.
Februar
2017 in
Kraft und ersetzt dasjenige vom 1. Dezember 2011.
Affoltern a.A., 16. Februar 2017
SEKUNDARSCHULPFLEGE
AFFOLTERN A.A./AEUGST A.A.
ll
Melle
= TW
Ehwmaun
M. Blatter
I.M. Estermann
Präsidentin
Leiterin Schulverwaltung
Reglement
Elternmitwirkung
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