Spitex Hombrechtikon
Alterszentrum Breitlen AG
Hombrechtikon
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:08 Oktober 2025
- Pensum:100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:Hombrechtikon
Job-Zusammenfassung
Die Spitex Hombrechtikon bietet umfassende Dienstleistungen in Hombrechtikon.
Aufgaben
- Sie unterstützen Klient*innen im Bereich Pflege und Hauswirtschaft.
- Die Spitex organisiert und koordiniert alle Einsätze professionell.
- Regelmäßige Bedarfsabklärung zur Anpassung der Dienstleistungen.
Fähigkeiten
- Erforderlich sind Erfahrung in der Pflege und soziale Kompetenz.
- Teamfähigkeit und Empathie im Umgang mit Klient*innen.
- Kenntnisse in der Dokumentation und Organisation von Einsätzen.
Ist das hilfreich?
Telefon: 055 254 10 80
Fax:
055 254 10 88
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: www.azbreitlen.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AZ Breitlen AG
(nachstehend Spitex Hombrechtikon genannt)
Diese AGB sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung und werden dem Klient/der Klientin vor Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung ausgehändigt.
1. Vertragsparteien und Rechtsgrundlagen.
Die Spitex Hombrechtikon und der Klient/die Klientin gehen mit Unterzeichnung der
Rahmenvereinbarung ein Auftragsverhältnis ein, für welches sie diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen für anwendbar erklären. Soweit in der Rahmenvereinbarung und in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles geregelt ist, gelten die
Regelungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), und dabei insbesondere die
Bestimmungen über den Auftrag (Art. 394 ff. OR).
2. Rahmenbedingungen und Spitex-Dienstleistungen im Allgemeinen
Die Spitex Hombrechtikon erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der
Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Hombrechtikon und aufgrund der Richtlinien und
Empfehlungen ihrer Dachorganisationen. Diese können während der Dauer dieses
Vertragsverhältnisses angepasst werden.
Die Spitex Hombrechtikon unterstützt den Klienten/die Klientin mit pflegerischen, hauswirtschaftlichen, beratenden oder sozialbetreuerischen Dienstleistungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden die Ressourcen des Klienten/der
Klientin und deren Angehörigen sowie des sozialen Umfeldes berücksichtigt und miteinbezogen.
Erbringen neben der Spitex Hombrechtikon private Anbieter oder Mitarbeitende
Dienstleistungen, bemüht sich die Spitex Hombrechtikon um Koordination bezüglich
Pflegequalität, Aufteilung der einzelnen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie
Festlegung der Einsatzzeiten und Einsatzstunden.
3. Vertragliche Pflichten der Spitex a. Periodische Bedarfsabklärung
Die Spitex Hombrechtikon klärt den Hilfe- und Pflegebedarf bei jedem Klienten/jeder
Klientin periodisch und in der Regel zu Hause ab. Für die Bedarfsabklärung wird das elektronische Assessmentinstrument "Inter RAI-HC" angewendet. Bei Bedarf passen die
Parteien den Dienstleistungsumfang den veränderten Umständen an. Alle Leistungen werden schriftlich dokumentiert. Der Klient/die Klientin nimmt zur Kenntnis, dass der
Umfang der durch die Krankenversicherer zu bezahlenden pflegerischen Leistungen limitiert ist.
Die Bedarfsabklärung für pflegerische Leistungen ist kassenpflichtig und wird in jedem Fall in Rechnung gestellt. Bei hauswirtschaftlichen Leistungen entscheidet der
Krankenversicherer, ob Leistungen aus der Zusatzversicherung bezahlt werden.
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b. Erbringung der Dienstleistungen
Die Spitex organisiert und disponiert die Dienstleistungen. Dies umfasst folgendes:
Sie weist dem Klienten/der Klientin, ihren Angehörigen und allfälligen weiteren
Beteiligten (z.B. dem Hausarzt) in der Regel eine bestimmte Fallverantwortliche als direkte Ansprechperson der Spitex zu.
Sie bestimmt die Mitarbeitenden für die jeweiligen Einsätze. Der Klient/die Klientin kann nicht wählen, wer den Einsatz leisten soll. Die Einsätze werden jeweils von verschiedenen Mitarbeitenden erbracht. Das Weisungsrecht gegenüber den
Mitarbeitenden liegt bei der Spitex Hombrechtikon.
Sie vereinbart mit dem Klienten/der Klientin Zeitfenster, in denen die Einsätze geleistet werden. Kann ein Einsatz nicht innerhalb dieses Zeitfensters geleistet werden, wird der
Klient/die Klientin nach Möglichkeit telefonisch informiert.
Die Spitex Hombrechtikon ist berechtigt, bei Unzumutbarkeit einen laufenden oder anstehenden Dienstleistungseinsatz abzubrechen. In Betracht kommen fachliche oder medizinische Gründe, Gewaltausübung, sexuelle Übergriffe, grobe Beschimpfungen oder eine gesundheitliche Gefährdung von Mitarbeitenden.
c. Schweigepflicht und Datenschutz
Die Spitex Hombrechtikon verpflichtet die Mitarbeitenden zur Einhaltung der
Schweigepflicht und der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Die Spitex Hombrechtikon bearbeitet Personendaten unter Einhaltung des anwendbaren Datenschutzgesetzes. Die Erhebung und Bearbeitung von
Personendaten durch die Spitex Hombrechtikon ist in der Datenschutzerklärung erläutert.
Bei Vorhandensein eines elektronischen Patientendossiers (EPD) informiert der
Klient/die Klientin die Spitex Hombrechtikon über dessen Zugriffsrechte, damit die
Spitex Hombrechtikon über die für eine bestmögliche Pflege erforderlichen Dokumente verfügen und ihrerseits gemäss den Vorschriften zum EPD ihren Pflichten nachkommen kann. Dabei orientiert sich die Spitex Hombrechtikon an der nationalen und kantonalen Gesetzgebung und den behördlichen Empfehlungen.
Soweit es zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Klienten/ der Klientin an Krankenversicherer, Ärzte, Pflegeinstitutionen, Kontrollund Schlichtungsstellen sowie staatliche Amtsstellen übermittelt werden. Die Spitex
Hombrechtikon stellt dabei sicher, dass die Akteneinsicht auf diejenigen Akten beschränkt ist, welche im Einzelfall tatsächlich benötigt werden.
Der Klient/die Klientin erklärt sich mit dieser Verwendung der Daten ausdrücklich einverstanden. Der Klient/die Klientin entbindet die beteiligten Dienstleister von der
Schweigepflicht.
Durch die Unterschrift des Rahmenvertrages bestätigt der Klient/Klientin das
Einverständnis zu diesen Regelungen
d. Haftung
Die Spitex Hombrechtikon haftet für Schäden, die durch Mitarbeitende vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen.
e. Geschenke an Mitarbeitende
Es ist den Mitarbeitenden untersagt, Geschenke oder sonstige Vergünstigungen für sich oder andere anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
Wünschen Klienten und Angehörige Zuwendungen auszurichten, so fallen diese der
Arbeitgeberin zu. Über zweckgebundene Spenden ist entsprechend zu verfügen.
Höflichkeitsgeschenke sowie Zuwendungen von geringem Wert dürfen
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entgegengenommen werden (max. CHF 20.00). Sie fliessen in eine gemeinsame
Personalkasse der Spitex Hombrechtikon.
4.
Mitwirkungspflichten der Klientin/der Klienten
Der Klient/die Klientin ist bei den Einsätzen in der Regel anwesend, zollt den Mitarbeitenden der Spitex den gebührenden Respekt und wirkt beim Einsatz soweit wie möglich mit.
Die Absage eines Einsatzes erfolgt durch baldmöglichste Mitteilung an die Spitex
Hombrechtikon.
Der Klient/die Klientin passt im Sinne der Handlungsnotwendigkeiten und der Unfall- und
Krankheitsprävention bei Bedarf die Wohnungseinrichtung und Materialien an und akzeptiert die von der Spitex Hombrechtikon verwendeten Pflegematerialien. Die Mittel der
Grund- und Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaft werden gewöhnlich bei der
Klientin/dem Klienten aufbewahrt.
Der Klient/die Klientin besorgt die ärztlich verordneten Medikamente selber oder beauftragt damit frühzeitig und unter Kostenfolge die Spitex Hombrechtikon.
Bei Bedarf händigt der Klient/die Klientin der Spitex Hombrechtikon gegen Quittung einen
Haus- oder Wohnungsschlüssel aus. Verfügt die Spitex Hombrechtikon über keinen
Schlüssel und kann ein solcher nicht sofort erhältlich gemacht werden, kann sie die verschlossene Haustür bei Verdacht, dem Klienten/der Klientin könnte etwas zugestossen sein, fachmännisch und unter Kostenfolge des Klienten/der Klientin öffnen lassen.
Für Fahrten im Auftrag des Klienten/der Klientin werden Zeit und Kilometer in Rechnung gestellt. Transporte von Klienten und Klientinnen und deren Angehörigen in spitexeigenen oder privaten Fahrzeugen ist den Mitarbeitenden nur in Ausnahmefällen gestattet.
5.
Tarife und Rechnungsstellung
Der Preis für die Dienstleistungen der Spitex Hombrechtikon richtet sich nach der
Tarifliste, die integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung bildet. Die Preise können angepasst werden. Über Preisanpassungen wird vorgängig informiert.
Die Spitex Hombrechtikon stellt sämtliche Dienstleistungen, inkl. die Bedarfsabklärung, administrative Arbeiten, Abklärungen bei Dritten, Zeit und Auslagen für Einkäufe,
Fahrspesen etc. in Rechnung, unabhängig davon, ob die Kosten von der obligatorischen oder einer privaten Krankversicherung übernommen werden. Als nicht kassenpflichtige
Leistungen werden auch Einsätze in Rechnung gestellt, die von Montag bis Freitag weniger als 48 Stunden im Voraus vom Klienten/der Klientin abgesagt werden.
Die Spitex Hombrechtikon stellt erbrachte Pflegeleistungen aus der obligatorischen
Grundversicherung (KLV) der Krankenversicherung direkt in Rechnung.
Die Patientenbeteiligungen werden dem Klienten/der Klientin direkt in Rechnung gestellt.
Ebenso erfolgt die Rechnungsstellung für hauswirtschaftliche sowie andere nicht kassenpflichtige Leistungen direkt an den Klienten/die Klientin.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die Bedarfsabklärung für pflegerische Leistungen ist kassenpflichtig und wird in jedem Fall in Rechnung gestellt. Bei hauswirtschaftlichen Leistungen entscheidet der
Krankenversicherer, ob Leistungen aus der Zusatzversicherung bezahlt werden.
6.
Beendigung des Vertrages
Der Klient/die Klientin und in begründeten Fällen die Spitex Hombrechtikon haben das
Recht, das Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 404 OR jederzeit aufzulösen. In der Regel lösen die Parteien das Vertragsverhältnis auf, wenn kein Einsatz mehr nötig ist.
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7. Streitbeilegung und Gerichtsstand
Mitarbeitende der Spitex Hombrechtikon nehmen Beanstandungen des Klienten/der
Klientin entgegen und leiten diese an die vorgesetzte Stelle weiter. Diese bemüht sich, bei
Bedarf unter Einbezug der Leitung Spitex oder der Geschäftsleitung der AZ Breitlen AG um eine gütliche Lösung. Für gerichtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das ordentliche Gericht am Sitz der AZ Breitlen AG zuständig.
Hombrechtikon im Mai 2020
Daniel Wenger
Madeleine Henle
Präsident des Verwaltungsrates
Geschäftsführerin
Änderung in Kraft gesetzt per 04.03.2024 (VR-Sitzung)
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Über das Unternehmen
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