AMEOS: Wohnbereichsleitung (m/w/d) für die Fachpflegeeinrichtungen
AMEOS Pflege Heiligenhafen
Heiligenhafen
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:06 Januar 2026
- Pensum:100%
- Arbeitsort:Heiligenhafen
Job-Zusammenfassung
Übernehme als Wohnbereichsleitung (m/w/d) Verantwortung in der Fachpflegeeinrichtung. Werde Teil eines unterstützenden Teams mit individuellen Entwicklungsmöglichkeiten.
Aufgaben
- Leitung einer Wohngruppe gemäß qualitativen und wirtschaftlichen Zielen.
- Sicherstellung optimaler Arbeitsorganisation unter Berücksichtigung der Ressourcen.
- Steuerung der Pflege- und Betreuungsprozesse unter Qualitätsaspekten.
Fähigkeiten
- Examinierte Pflegefachkraft mit Führungskompetenz und Erfahrung.
- Motivierender Führungsstil und wertschätzender Umgang mit Bewohnern.
- Kenntnisse des SGB XI und des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes.
Ist das hilfreich?
Ihre Vorteile
- 38,5 Stunden bei Vollzeit, 5-Tage-Woche, 31 Tage Urlaub
- Gemeinsame Planung Ihrer individuellen Karriere
- Ein Leitungsteam, das immer ein offenes Ohr hat und Ihnen auf Augenhöhe begegnet
- Kleine Wohnbereiche – große Teams
- Ein umfangreiches Angebot an Mitarbeitendenrabatten (Corporate Benefits)
- Kostenfreies Mitarbeitendenunterstützungsprogramm (pme Familienservice)
- Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
- Möglichkeit ein Fahrrad zu leasen (z.B. E-Bike) inkl. Arbeitgeberzuschuss
- Maßnahmen zur Prävention und Förderung Ihrer Gesundheit
- EGYM Wellpass
Ihre Aufgaben
- Leitung einer Wohngruppe im Rahmen der qualitativen und wirtschaftlichen Ziele
- Sicherstellung einer angemessenen Arbeitsorganisation unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen
- Weiterentwicklung bewohnerorientierter Arbeitsabläufe
- Steuerung der Pflege- und Betreuungsprozesse unter Berücksichtigung fachlicher, gesetzlicher und qualitätsrelevanter Aspekte
- Sicherung eines hohen Qualitätsstandards
Ihr Profil
- examinierte Pflegefachkraft (AP, GKP, PFM, PFF)
- ein motivierender Führungsstil sowie ein wertschätzender Umgang mit Bewohnern und Angehörigen
- Kenntnisse des SGB XI und des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes Schleswig-Holstein
- fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Leitungskompetenz