Etat du canton de Fribourg
Fribourg, CH
Gestern
Richter/in beim Zwangsmassnahmengericht 60%
- 06 April 2026
- 60%
- Fribourg, CH
Job-Zusammenfassung
Richter/in beim Zwangsmassnahmengericht in Fribourg, CH. Eine unbefristete Anstellung mit hoher Verfügbarkeit erwartet Sie.
Aufgaben
- Bewilligung von Zwangsmassnahmen auf Antrag von Behörden.
- Entscheidungen durch Einzelrichter/in im Straf- und Verwaltungsrecht.
- Verständnis für rechtliche Zusammenhänge und klare Urteilsbildung.
Fähigkeiten
- Anwaltspatent oder Master der Rechte und praktische Erfahrung.
- Fundierte Kenntnisse des Strafrechts und Sprachen.
- Bereitschaft zu Bereitschaftsdiensten und Teamarbeit.
Ist das hilfreich?
Über den Job
Richter/in beim Zwangsmassnahmengericht
Beschäftigungsgrad:
60%
Ort / Bezirk:
Fribourg, CH, Saane, CH
Bewerbungsfrist:
07.05.2026
Datum des Stellenantritts:
Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung
Vertragsart:
Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:
Justizrat
Wie bewerbe ich mich
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Bewerbungsdossier
Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden.
Vergessen Sie nicht, das auf der Webseite des Justizrates erwähnte offizielle Bewerbungsformular einzureichen.
Stellenbeschreibung
Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) bewilligt für den ganzen Kanton auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafrichterin oder des Jugendstrafrichters, der Polizei, der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden, des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe oder des Amts für Bevölkerung und Migration besonders einschneidende Zwangsmassnahmen auf dem Gebiet des Straf- und Verwaltungsrechts. Es trifft seine Entscheide durch eine Einzelrichterin oder einen Einzelrichter.
Gewünschtes Profil
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Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte und ausreichende praktische Kenntnisse für die Ausübung des Amtes
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Fundierte Kenntnisse des Strafrechts
- 60 %-Stelle, die eine hohe Verfügbarkeit erfordert, um die Bereitschaftsdienste sicherzustellen
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Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Gegen die Personen dürfen keine Verlustscheine bestehen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind
- Beherrschen der deutschen und der französischen Sprache. Die gewählte Person muss in beiden Sprachen Dossiers bearbeiten
Angaben der Kontaktpersonen
E-Mail schreiben
Datum der Stellenausschreibung:
31.03.2026
Referenz:
9947