· nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt konsultieren.· Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Wild Armaturen AG
Zürich
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:30 Oktober 2025
- Pensum:100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:Zürich
Job-Zusammenfassung
Die Vergussmasse GMD-F von WILD ist ein mineralischer Trockenmörtel.
Aufgaben
- Geeignet zum Anmischen mit Wasser für verschiedene Anwendungen.
- Erfüllt Sicherheitsstandards gemäß EU-Verordnung 1907/2006/EG.
- Kennzeichnung mit Gefahrenhinweisen für sicheren Umgang und Lagerung.
Fähigkeiten
- Hochwertige Inhaltsstoffe, wie Portlandzement, enthalten.
- Reizend für Haut und Augen, Schutzmaßnahmen beachten.
- Umweltverträglichkeit und sichere Entsorgungshinweise enthalten.
Ist das hilfreich?
Handelsname
Vergussmasse GMD-F
WILD Produktbezeichnung
VERGUSSMÖRTEL GMD-F
CH-Importeur
WILD Armaturen AG
Buechstrasse 31
8645 Jona-Rapperswil
Tel. +41 55 224 04 44
Fax +41 55 224 04 44 E-Mail schreiben www.wildarmaturen.ch
Notfallnummer
Schweizerisches Toxikologisches Zentrum, Zürich; für Anrufe aus der Schweiz;
Auskünfte auf Deutsch, Französisch und Italienisch
7 Seiten inkl. Deckblatt
Seite: 1/6
Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.0 5.201 7 überarbeitet am: 20. 01.201 6
1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unt ernehmens
· Produktidentifikator
· Handelsname:
Vergussmasse GMD-F
· Verwendung des Stoffes/des Gemisches: mineralischer Trockenmörtel zum Anmischen mit Wasser
· · Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
Vergutech GmbH
Leinestraße 7
D- 37574 Einbeck
· Auskunftgebender Bereich:
Abteilung: Technische Beratung
Telefon: +49 (0) 4274-9636557
EMail: E-Mail schreiben
· Notrufnummer:
Giftinformationszentrum Nord (GIZ Nord) Universität Göttingen,
Tel.: (0551) 19240
2 Mögliche Gefahren
· Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05 Ätzwirkung
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS07
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlini e 1999/45/EG
Xi; Reizend
R37/38-41: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden.
· Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Portlandzement
· Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
· Sicherheitshinweise
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P261
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
(Fortsetzung auf Seite 2)
DE
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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.05.2017 überarbeitet am: 20.01.2016
Handelsname: Vergussmasse GMD-F
(Fortsetzung von Seite 1)
P271
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P304+P340
BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P332+P313
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
· Sonstige Gefahren
Gefahrenbezeichnung "Reizend" trifft nicht für trockenes Pulver, sondern nur nach Feuchtigkeits-/Wasserzutritt zu
(alkalische Reaktion).
Die Zubereitung ist chromatarm nach TRGS 613. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte Lagerung und die Beachtung des Haltbarkeitsdatums (siehe Punkt 7.2).
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung: Werktrockenmörtel aus mineralischen Bindemitteln und Zuschlagstoffen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 65997-15-1 Portlandzement
25-50%
EINECS: 266-043-4
Xi R37/38-41
Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H335
· zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· nach Hautkontakt:
Durchtränkte Kleidung entfernen. Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
· nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
· nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
· Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehand lung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
Produkt ist weder im Lieferzustand noch im verarbeitungsfertig angemischten Zustand brennbar. Löschmittel und
Brandbekämpfungsmaßnahmen sind auf Umgebungsbrand abzustimmen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl.
· Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Weitere Angaben keine
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstunge n und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Staubbildung vermeiden.
Haut und Augenkontakt vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Staub nicht einatmen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.05.2017 überarbeitet am: 20.01.2016
Handelsname:
Vergussmasse GMD-F
(Fortsetzung von Seite 2)
· Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation, Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen.
· Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung : Mechanisch aufnehmen.
· Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
7 Handhabung und Lagerung
· Handhabung:
· Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Staubbildung vermeiden.
Haut und Augenkontakt vermeiden.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksicht igung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im ungeöffneten Originalgebinde aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
· Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Herstellerhinweise zu den Lagerbedingungen und zur Haltbarkeit unbedingt beachten. Bei nicht sachgerechter
Lagerung (Feuchtezutritt) oder Überlagerung kann die Wirkung eines ggf. enthaltenen Chromatreduzierers nachlassen und eine Sensibilisierung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden.
· Lagerklasse:
VCI-Lagerklasse: 13 · Nicht brandgefährlicher fester Stoff.
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV): - · Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· GiSCode ZP1
8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anl agen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwach enden Grenzwerten:
14808-60-7 Quarz (50-100%)
MAK alveolengängige Fraktion
65997-15-1 Portlandzement (25-50%)
AGW 5 E mg/m³
DFG
· Zusätzliche Hinweise:
Allgemeiner Staubgrenzwert 3 (A) mg/m3. Die Expositionsgrenzwerte sind der zum Zeitpunkt der Erstellung der gültigen TRGS 900 entnommen.
· Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Staub/Rauch/Nebel nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Nach der Arbeit eine rückfettende Hautcreme verwenden.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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Seite: 4/6
Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.05.2017 überarbeitet am: 20.01.2016
Handelsname: Vergussmasse GMD-F
(Fortsetzung von Seite 3)
· Atemschutz:
Staubmaske
Bei Überschreitung der Expositionsgrenzwerte (z.B. beim Anmachen möglich) partikelfilternde Halbmaske FFP 1
(weiß) verwenden (siehe Merkblatt BRG 190)
BGR 190 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
· Handschutz:
Schutzhandschuhe.
BGR 195 "Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
· Augenschutz:
Schutzbrille
Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr dichtschließende Schutzbrille verwenden.
BGR 192 "Regeln für die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" ist zu beachten (BGR:
Berufsgenossenschaftliche Regel)
· Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
BRG 189 "Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
· Angaben zu den grundlegenden physikalischen und che mischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form: pulverförmig
Farbe: grau
· Geruch: geruchlos
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: nicht anwendbar
Siedepunkt/Siedebereich: nicht bestimmt
· Flammpunkt: nicht anwendbar
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Dichte: nicht bestimmt
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: gering löslich
Organische Lösemittel:
0,0 %
Wasser:
0,0 %
Festkörpergehalt:
100,0 %
· Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10 Stabilität und Reaktivität
· Reaktivität
· Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Unverträgliche Materialien:
Kontakt mit Säuren vermeiden.
· Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine, bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung
(Fortsetzung auf Seite 5)
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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.05.2017 überarbeitet am: 20.01.2016
Handelsname: Vergussmasse GMD-F
(Fortsetzung von Seite 4)
11 Toxikologische Angaben
· Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität:
· Primäre Reizwirkung:
· an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
· am Auge: Reizwirkung
· Sensibilisierung:
Solange das Haltbarkeitsdatum des Produktes nicht überschritten wird, ist eine sensibilisierende Wirkung nicht zu erwarten.
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend
12 Umweltbezogene Angaben
· Toxizität
· Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
13 Hinweise zur Entsorgung
· Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Material mit Wasser vermischen und aushärten lassen.
· Europäischer Abfallkatalog
17 01 01 Beton
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
14 Angaben zum Transport
· UN-Nummer
· ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
· Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
· Transportgefahrenklassen
· ADR
· Klasse entfällt
· Gefahrzettel
- · ADN/R-Klasse: entfällt
· Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA entfällt
· Umweltgefahren:
Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 6)
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Seite: 6/6
Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.05.2017 überarbeitet am: 20.01.2016
Handelsname: Vergussmasse GMD-F
(Fortsetzung von Seite 5)
· Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht anwendbar.
· Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC- Code
Nicht anwendbar.
· Transport/weitere Angaben:
· ADR
- · ADN
· Ziffer/Buchstabe: kein Gefahrgut
· UN "Model Regulation":
-
15 Rechtsvorschriften
· Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltsc hutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff od er das Gemisch
· Nationale Vorschriften:
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV): - · Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsveror dnungen
BGR 190 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten"
BGR 192 "Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz"
BGR 189 "Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung"
BGR 195 "Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen"
· Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
16 Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante Sätze
H315
Verursacht Hautreizungen.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H335
Kann die Atemwege reizen.
R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R41
Gefahr ernster Augenschäden.
· Datenblatt ausstellender Bereich:
Abteilung Technik
Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International
Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organization
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of
Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
DE
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