Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB)

Die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde stellt den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicher. Sie ist für die Angehörigen der fünf Burgergemeinden im Kanton Bern, welche Sozialhilfe ausrichten, sowie für die dreizehn Gesellschaften und Zünfte von Bern zuständig.

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