Kontrollstelle für den Landes- Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes

Die Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes ist das ausführende Organ der paritätischen Aufsichtskommission. Wir kontrollieren schweizweit die Einhaltung des L-GAV, beraten Betriebe und Mitarbeitende und ziehen die Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge ein. Zudem fördern wir die berufliche Entwicklung in der Branche, indem wir Aus- und Weiterbildungen für Mitarbeitende finanzieren und Betriebe mit Arbeitsausfallentschädigungen entlasten.

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