Cantone Ticino
San Pietro di Stabio
Vor 4 Tagen
Psychologe/in I oder Psychologe/in II in Teilzeit (50%)
- 29 Mai 2026
- 50%
- Festanstellung
- San Pietro di Stabio
Job-Zusammenfassung
Als Psychologe/Psychologin in der UCPP bieten Sie professionelle Hilfe.
Aufgaben
- Sie unterstützen Patienten bei psychologischen Anliegen.
- Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team.
- Aktualisierung von Patientendaten und Berichten.
Fähigkeiten
- Abschluss in Psychologie, Schweizer Universität oder anerkannt.
- Empathie und Teamarbeit sind essenziell.
- Gute Sprachkenntnisse in Italienisch und einer weiteren Sprache.
Ist das hilfreich?
Über den Job
Klasse und Jahresgehalt (inklusive 13. Monatsgehalt):
Psychologe/in I
10 88'633.-- / 141'990.--
oder
Psychologe/in II
9 83'633.-- / 133'310.--
Aufgaben:
- psychologische Betreuung und Orientierung der Patientenübernahme
- Durchführung von psychologischer und/oder psychotherapeutischer Unterstützung, falls notwendig in Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Pädagogen, Sozialarbeitern und Sozialassistenten, für die Patienten, unter Beachtung und Umsetzung des Therapieplans im Rahmen der beruflichen Kompetenzen
- Verantwortung für die Erstellung von Berichten über betreute oder begutachtete Fälle
- Sicherstellung der Aktualisierung der Krankenakten sowie weiterer erforderlicher Registrierungs- und/oder statistischer Aufgaben sowie korrekte Erfassung der Leistungen und Verwaltung des Abrechnungsprozesses
- Beratung in Bezug auf die spezifischen Kompetenzen bei Behörden, Instituten und Einrichtungen des öffentlichen, halbstaatlichen und privaten Sektors nach vorheriger Zustimmung durch die Leitung des Psychologischen Dienstes und/oder die Leitung des Teams, dem er/sie angehört
- Fortbildung im Einklang mit den bundes- und kantonalen Vorschriften zur Erhaltung des Facharzttitels. Zudem verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung sowie Supervision von Psychologen/innen und Psychotherapeuten/innen in Ausbildung sowie anderem Personal
- Teilnahme an Teamsitzungen zur Gewährleistung einer gemeinsamen multidisziplinären Patientenbetreuung und Mitarbeit in gemeinsamen Arbeitsgruppen zur Entwicklung interprofessioneller / intersektoraler / interdepartementaler Projekte
- Teilnahme an Initiativen im Bereich der psychischen Gesundheit zur Entwicklung neuer präventiver oder rehabilitativer Massnahmen [und/oder nach Genehmigung der Direktion Durchführung von Forschungsaktivitäten]
Anforderungen:
- Diplom, Lizenz oder Bachelor+Master in Psychologie, erworben an einer Schweizer Universität oder bei ausländischem Abschluss mit eidgenössischer Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe PsiCo (gemäss Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Psychologischen Berufe (LPPsi))
- Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen (siehe Details unter besondere Hinweise)
- Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in (siehe Details unter besondere Hinweise)
- Erfahrung im Bereich Essstörungen (mehr als 3 Jahre) kann von Vorteil sein
- Fähigkeit zur Arbeit im multidisziplinären Team, proaktive Haltung, Anpassungsfähigkeit, Empathie und soziale Kompetenzen
- geeignetes psycho-attitudinales Profil für die Berufsausübung
- Kennen des Gebiets, der sozialen Dienste und des sozialmedizinischen Netzwerks des Kantons Tessin
- perfekte Beherrschung der italienischen Sprache sowie Kenntnisse einer weiteren offiziellen Landessprache in Wort und Schrift
- geeignetes psycho-attitudinales Profil für die Berufsausübung, insbesondere auch eine angemessene Fähigkeit zur Aufnahme in schweren Krisensituationen und bei psychischen Notfällen
Besondere Hinweise:
- Bewerber mit Psychologentitel:
- Bewerbern mit Psychologentitel und Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo) bei ausländischen Abschlüssen, aber noch ohne Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen im Kanton Tessin, wird eine Frist von 6 Monaten ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Erlaubnis eingeräumt
- Bewerbern mit Psychologentitel von einer ausländischen Universität, aber ohne Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo), wird eine Frist von 6 Monaten ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Anerkennung sowie der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen im Kanton Tessin eingeräumt
- Der tatsächliche Arbeitsbeginn des ausgewählten Kandidaten/der ausgewählten Kandidatin ist abhängig vom Erhalt der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen im Kanton Tessin. Wird die Erlaubnis nicht innerhalb von 6 Monaten nach Stellenzusage erlangt, erlischt der Auftrag automatisch
- Innerhalb von 4 Jahren nach Arbeitsbeginn ist der Erwerb der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in im Kanton Tessin erforderlich. Während dieser Zeit erfolgt die Anstellung in Form eines Auftrags (Art. 15 und 16 LORD), der bei Erhalt der Erlaubnis in eine Ernennung umgewandelt wird. Das Nicht-Erreichen führt zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Bewerber mit Psychotherapeutentitel:
- Bewerbern mit Psychotherapeutentitel und Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo) bei ausländischen Abschlüssen, aber noch ohne Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in im Kanton Tessin, wird eine Frist von 6 Monaten ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Erlaubnis eingeräumt
- Bewerbern mit Psychotherapeutentitel, aber ohne Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo), wird eine Frist von 6 Monaten ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Anerkennung sowie der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in im Kanton Tessin eingeräumt
- Der tatsächliche Arbeitsbeginn des ausgewählten Kandidaten/der ausgewählten Kandidatin ist abhängig vom Erhalt der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in im Kanton Tessin. Wird die Erlaubnis nicht innerhalb von 6 Monaten nach Stellenzusage erlangt, erlischt der Auftrag automatisch
- Innerhalb von 4 Jahren nach Arbeitsbeginn ist der Erwerb der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen im Kanton Tessin erforderlich. Während dieser Zeit erfolgt die Anstellung in Form eines Auftrags (Art. 15 und 16 LORD), der bei Erhalt der Erlaubnis in eine Ernennung umgewandelt wird. Das Nicht-Erreichen führt zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Beschäftigungsgrad: 50%
- Bereitschaft des Kandidaten/der Kandidatin zu unregelmässigen Schichtdiensten
- Arbeitsort: Kinder- und Jugendpsychiatrische Pflegeeinheit (UCPP) - San Pietro di Stabio
- Beginn: nach Vereinbarung
Bewerbungsbedingungen:
- Bewerbungen sind online einzureichen. Andere Bewerbungsformen werden nicht akzeptiert
- Zusätzlich zu den bei der Online-Bewerbung einzureichenden Unterlagen (Anschreiben und Motivationsschreiben, Lebenslauf, Diplome, Arbeitszeugnisse und Bescheinigungen) kann zu einem späteren Zeitpunkt weitere Dokumentation verlangt werden (Führungszeugnis mit entsprechender Selbstdeklaration und Gesundheitszeugnis)
Beschäftigungsbedingungen:
- Ernennung oder Auftrag: gemäss dem Gesetz über die Anstellung der Staatsangestellten und Lehrpersonen vom 15. März 1995 (LORD) und der dazugehörigen Verordnung. Änderungen des Gesetzes bezüglich Gehalt und Organisation bleiben ausdrücklich vorbehalten
- Arbeitszeit: 42 Stunden pro Woche (bei 100% Anstellung), flexibel oder nach Dienstbedarf
Bewerbungsschluss:
30. Juni 2026
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Maria Chiara Ferrazzo Arcidiacono, Leiterin des Dienstes für Klinische Psychologie und Psychotherapie OSC, Tel. 091 815 21 11.