Eltern und Lehrpersonen

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  • Veröffentlicht:

    03 März 2024
  • Pensum:

    100%
  • Vertrag:

    Festanstellung
  • Arbeitsort:

    Wetzikon ZH

Eltern und Lehrpersonen

Konzept Oberstufenabteilung
Unsere staatlich bewilligte Tagesschule mit den Abteilungen Sekundarschule A und B schliesst an die 6. Primarklasse an. Wir führen kleine Klassen mit höchstens 12 Schülerinnen und Schülern und unterrichten nach den Lernzielen des Zürcherischen Lehrplans. Wir verpflichten uns den Stundenplan sowie das Angebot der Fächer nach den kantonalen Richtlinien durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler unterstehen den entsprechenden Promotionsbestimmungen und erhalten das offizielle Zeugnis der Zürcher Volksschule.
Ziele
Neben der gründlichen und intensiven Vermittlung des obligatorischen Schulstoffes legen wir Wert darauf, die Schülerinnen und Schüler als Persönlichkeit ernst zu nehmen, sie zu begleiten und gesamthaft zu fördern. Die Entwicklung und Stärkung des Selbstvertrauens steht im Mittelpunkt. Unsere Lehrpersonen führen die Schülerinnen und Schüler zum selbständigen und methodisch richtigen Arbeiten sowie zur Berufsreife. Motivierte Schülerinnen und Schüler, welche nach der Sekundarschule eine weiterführende Schule besuchen möchten, werden entsprechend darauf vorbereitet. Mit einem ruhigen Arbeitsklima fördern wir die Konzentration der Schülerinnen und Schüler auf ihre Arbeit. Bei all diesen Bemühungen steht die wohlwollende, zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen im Zentrum. Diese soll für die Schülerinnen und Schüler nutzbringend und auf gegenseitigem Verständnis sowie Anerkennung basieren. Mit Projekten fördern wir die soziale und emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler, im Wissen darum, dass das, was wir persönliche Reife nennen, nicht gelernt werden kann, sondern erlebt werden muss. Schulungsangebot

  • Individuelle, der Persönlichkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler angepasste Förderung in der kleinen Klasse
  • Gründliche, konsequente und zielgerichtete Erarbeitung des entsprechenden Schulstoffes
  • Notwendige persönliche Gespräche zwischen der Lehrperson und den Schülerinnen und Schülern, welche die Freude am Lernen sowie die Motivation generell steigern
  • Zweimal jährlich stattfindendes Schulisches Standortgespräch mit Schülerinnen und Schülern,
Eltern und Lehrpersonen
  • Erarbeitung einer eigenen Arbeits- und Lerntechnik zur Aufnahme, Einübung und Wiederholung des gelernten Stoffes auch unter Einsatz von elektronischen Lernhilfen
  • Hinführen zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
  • Spezielles Vorbereitungs- und Förderprogramm für Schülerinnen und Schüler der 3. Sekundarklasse A mit Ziel Übertritt in die Mittelschule oder Eintritt in eine Lehre mit Berufsmatura (nach Absprache)
Auf der 2. und 3. Oberstufe ist es der Stellwerktest (www.stellwerk-check.ch), welcher die Schülerinnen und Schüler in ihrem Leistungsvermögen (Mathematik, Naturwissenschaften, Deutsch, Französisch und Englisch) prüft. Der Stellwerktest hilft gleichzeitig, bei der Berufswahl begründete Entscheidungen herbeizuführen sowie Stärken und Schwächen zu erkennen. Berufswahlkonzept
  • Intensiver Berufskundeunterricht
  • Zusammenarbeit mit den Eltern und dem biz Uster inklusive Schulhaussprechstunden mit dem
Berufsberater am IWW
  • Informationsanlässe mit Fachpersonen
  • Berufsbesichtigungen
  • offizielle Schnupperwoche
  • Anleitung zur Erstellung des Bewerbungsdossiers
  • Unterstützung bei der Schnupper- und Lehrstellensuche
Ausgabedatum 01.10.15
Version 05 vom 08.08.2022
S. 1 von 2 IN-S-1130 Konzept Oberstufenabteilung Informatikkonzept
  • Zugang zu einem Netbook oder einem Tablet
  • Grundlagen der Computerbedienung
  • Textverarbeitung und -gestaltung (Bewerbungsdossier)
  • Präsentation von Projekten mit PowerPoint
  • Einfache Berechnungen mit Tabellenkalkulation
SOL-Zeit (selbst organisiertes Lernen) Hausaufgaben und individuelle Übungseinheiten werden in der Schule, in der im Unterricht integrierten SOL-Zeit (selbst organisiertes Lernen), erledigt. Die Schülerinnen und Schüler werden von ihren Lehrpersonen dabei beaufsichtigt und unterstützt. Individuelle Prüfungsvorbereitung und Vokabeltraining finden auch zu Hause statt. Fördermassnahmen (teilweise kostenpflichtig):
  • Begabtenförderung / Mentorat (siehe Beschrieb Begabtenförderung am IWW)
  • Erlernen von Lern- und Arbeitstechniken
  • Umgang mit Prüfungsängsten
  • Legasthenietherapie und Dyskalkulietherapie
  • Logopädietherapie
  • Nachhilfe und Förderung in einzelnen Unterrichtsbereichen
Schülerinnen- und Schülerbetreuung Im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung und Förderung an der Tagesschule verdienen die begleitete Mittagszeit, die SOL-Zeit (selbst organisiertes Lernen) sowie die spezifischen Programme für Mädchen besondere Beachtung, da sie alle dazu angelegt sind, die sozialen Kompetenzen sowie das persönliche Selbstvertrauen und die Selbständigkeit zu fördern. Exkursionen, Sporttage sowie Lager- und Projektwochen runden das vielfältige Jahresprogramm ab. Die Schülerinnen und Schüler werden während des ganzen Tages durch ihre Hauptlehrpersonen betreut. Das Mittagessen wird gemeinsam als Klasse in unserer Mensa eingenommen. In der 3. Oberstufe dürfen die Schülerinnen und Schüler ihre Mittagspause auswärts verbringen. Die Betreuung während der Schulhofpausen ist durch die Lehrpersonen gewährleistet. Die Klassenlehrperson ist Kontaktperson zu den Eltern und der Schulleitung. In der Regel beginnt der Unterricht um 08:00 Uhr. Die genauen Unterrichtszeiten entnehmen Sie dem entsprechenden Stundenplan. Wir unterrichten von Montag bis Freitag, wobei der Mittwoch- und Freitagnachmittag in der Regel frei sind. Aufnahmeverfahren
Gerne laden wir Sie und Ihr Kind zu einem Aufnahmegespräch am IWW ein. Bei gegenseitigem Interesse wird eine Schnupperzeit für Ihr Kind organisiert. Danach findet ein telefonisches Auswertungsgespräch statt. Das Interesse und die Bereitschaft der Eltern zu einer intensiven und konstruktiven Zusammenarbeit sind für uns wichtig. Eine Aufnahme ist bei freien Plätzen jederzeit möglich. Das Aufnahmeverfahren wird durch die Abteilungsleitung geführt, welche dafür besorgt ist, dass alle wichtigen Informationen und Erkenntnisse beigebracht werden. Kontakt
Abteilungsleitung Oberstufe
Matthias Picard
044 933 90 95 picard@iww.ch
Ausgabedatum 01.10.15
Version 05 vom 08.08.2022
S. 2 von 2 IN-S-1130 Konzept Oberstufenabteilung Mittagspause am IWW
ALLGEMEINES
Das Schulhaus ist für unseren Tagesschulbetrieb in jeder Beziehung bestens eingerichtet. Alle unsere Schüler/-innen nehmen das Mittagessen, klassenweise zusammen mit den Lehrpersonen, in der Mensa ein. Dabei ist die Mittagspause der Primarschüler/-innen von derjenigen der Oberstufenschüler-/innen zeitlich getrennt, sodass die Mensa und der Pausenhof durch die beiden Schülergruppen nacheinander und völlig unabhängig voneinander benützt werden können. Das Schulareal darf nur in der Mittagspause und nur von Schüler/-innen der 3. Sekundarklassen verlassen werden. GLIEDERUNG DER MITTAGSPAUSE
Sie dauert für die Primarschüler/-innen von 11:30 Uhr bis 12:20 Uhr und für die Oberstufenschüler/-innen von 12:20 Uhr bis 13:05 Uhr. Anschliessend ans Essen findet während der genannten Zeit die Mittagspause auf dem Areal der IWW AG statt. OBLIGATORISCHES MITTAGESSEN
Es steht im Anschluss an die letzte Vormittagslektion in der Mensa bereit. Dabei essen Schüler/-innen zusammen mit ihren Lehrpersonen, die für die Aufsicht und den geregelten Verlauf der Mittagszeit verantwortlich sind. Hat ein/e Schüler/-in am Nachmittag Unterricht, ist die Teilnahme am Mittagessen obligatorisch. Je nach Stundenplan nimmt daher ihr Kind an einem, zwei oder drei Wochentagen das Mittagessen in der Schule ein. Am Mittwoch und Freitag wird in der Regel kein Essen abgegeben. Auch für Vegetarier ist unser Angebot breit genug für eine gesunde Ernährung. Für spezielle Essen (bezgl. Allergien, Glauben etc.) wollen sich die Eltern mit dem Sekretariat in Verbindung setzten. Unter Berücksichtigung der schulfreien Tage ergeben sich, über das ganze Schuljahr gesehen, ca. 39 Mittagessen pro Wochentag und Jahr oder je nach Anmeldung, das Zwei- oder Dreifache davon. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Schüler/-innen der 3. Sekundarklassen. Diese müssen sich zu Schuljahresbeginn schriftlich für das Mittagessen an den gewünschten Wochentagen anmelden. Diese Anmeldung hat Gültigkeit für das ganze Schuljahr. KOSTEN
Der Preis für ein reichhaltiges Mittagessen inkl. Getränk und Dessert beträgt Fr. 15.00. Ebenfalls in diesem Betrag enthalten ist die Betreuung der Kinder durch die Lehrpersonen während der Mittagspause. Dieser Preis kann nur so tief angesetzt werden, weil die administrativen Kosten möglichst klein gehalten werden können. Die Kosten bei einzelnen abwesenden Tagen können deshalb nicht zurückerstattet werden, zumal das IWW bei der Berechnung der Essenstage bereits weniger verrechnet. Ebenso werden die Essenskosten bei einem Lager nicht zurückerstattet, da die IWW AG für einen Grossteil der Lagerkosten aufkommt. Abwesenheiten von mindestens einer zusammenhängenden Woche werden hingegen auf Anfrage und unter Vorlage des von der Klassenlehrperson unterzeichneten Absenzenheftes zurückerstattet. Bei Exkursionen, Sporttagen, Klassentagen etc. wird anstelle des Mittagessens ein Lunchpaket abgegeben. Falls das Lunchpaket von der Schülerin oder vom Schüler nicht angenommen wird, so besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Beitrages für das Mittagessen. RECHNUNGSSTELLUNG
Semesterweise im Voraus durch das Schulsekretariat an die Eltern (oder an die Schulgemeinde bei entsprechender Kostengutsprache). Für 3x Essen und Betreuung pro Woche beträgt der Essensbeitrag pro Semester: Fr. 855.00 Für 2x Essen und Betreuung pro Woche beträgt der Essensbeitrag pro Semester: Fr. 570.00 Für 1x Essen und Betreuung pro Woche beträgt der Essensbeitrag pro Semester: Fr. 285.00 Ausgabedatum: 01.10.15
Version 06 vom 15.02.2023
IN-S-4610 Mittagspause - Übersicht SCHULGELDER Schuljahr 2024/2025 In unseren Schulgeldern sind die Arbeits- & Verbrauchsmaterialien, Handarbeits- & Werkmaterialien, Nahrungsmittel für den Hauswirtschaftsunterricht sowie die Kosten für ein Wahlpflichtfach an der 3. Oberstufe inbegriffen. Ebenso inbegriffen sind die im Stundenplan integrierten SOL-Lektionen (= selbst organisiertes Lernen). Die Lehrmittel werden nach neuem Volksschulgesetz ab Schuljahr 08/09 kostenlos durch die Wohnortgemeinde (gilt nur für Schüler/-innen des Kantons Zürich) abgegeben und müssen dort - sollte die Schulgemeinde keine Vereinbarung bezüglich Abgabe der Lehrmittel durch die IWW AG haben - durch die Eltern bezogen werden. Bei Umstufungen oder Umteilungen von Schüler/-innen der IWW AG kann die maximale Schüler/-innen-anzahl vorübergehend überschritten werden. In diesem Fall bleibt sich das Schulgeld gleich. Die angegebenen Schulgelder beziehen sich auf ein Quartal. TAGESSCHULUNG: REGELKLASSEN
Primarstufe
- 1./2. Primarklasse
6 bis 12 Schüler/-innen
Fr.
6 400.00
- 3./4. Primarklasse
6 bis 12 Schüler/-innen
Fr.
6'730.00
- 5./6. Primarklasse
6 bis 12 Schüler/-innen
Fr.
7'140.00
Oberstufe
- 1./2./3. Sekundarklasse A
6 bis 12 Schüler/-innen
Fr.
7 190.00
- 1./2./3. Sekundarklasse B
6 bis 12 Schüler/-innen
Fr.
7 190.00
- Individuelles 10. Schuljahr 6 bis 12 Schüler/-innen
Fr.
7 190.00
TAGESSCHULUNG: SPEZIALKLASSEN Kindergartenstufe
- 1./2. Förderkindergarten
Kleinstgruppe mit max. 5 Schüler/-innen Fr. 20'490.00
Primarstufe
- 1./2./3. Primarklasse+ max. 8 Schüler/-innen Fr. 11 660.00
- 4./5./6. Primarklasse+ max. 8 Schüler/-innen Fr. 13 920.00
- Fördergruppe
Kleinstgruppe mit max. 5 Schüler/-innen Fr. 20'490.00
Oberstufe
- 1./2./3. Sekundarklasse A+ max. 8 Schüler/-innen Fr. 13'920.00
- 1./2./3. Sekundarklasse B+ max. 8 Schüler/-innen Fr. 13'920.00
- 1./2./3. Sekundarklasse C+ max. 8 Schüler/-innen Fr. 13'920.00
- Fördergruppe
Kleinstgruppe mit max. 5 Schüler/-innen Fr. 20 490.00
SPEZIELLE / ZUSÄTZLICHE KOSTEN - Einschreibegebühr (einmalig bei Eintritt) Fr.
300.00
  • Einzelunterricht / Gruppenunterricht bis 5 Schüler/-innen auf Anfrage
  • Pädagogisch-Therapeutische Massnahmen / Logopädie (pro Lektion*)
Fr.
155.00
- Privatunterricht / Nachhilfe Primarschüler/-innen (pro Lektion*) Fr.
90.00
- Privatunterricht / Nachhilfe Oberstufenschüler/-innen (pro Lektion*) Fr.
94.00
  • Das Mittagessen, Lagerbeiträge, Beiträge an weitere Unternehmungen (Skitag, Sporttag, Exkursionen etc.) und Schulische Eignungsabklärungen werden separat erhoben.
  • Lehrmittelpauschalen**
(für ausserkantonale Schüler/-innen & Schulgemeinden mit Pauschalentschädigung) Fr.
220.00
- Materialpauschale Kindergarten** Fr.
220.00
  • = Abmeldungen mind. 24 Std. vorher, ansonsten müssen die Lektionen verrechnet werden.
  • *
= Lehrmittel-/Materialpauschalen sind auch bei unterjährigem Eintritt vollumfänglich geschuldet. Wetzikon, 01.03.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IWW AG / Tagesschule Anmeldung
Die Anmeldung ans IWW erfolgt mit der Unterzeichnung des entsprechenden Anmeldeformulars durch die gesetzliche Vertretung. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die IWW AG zustande. Die gesetzliche Vertretung akzeptiert mit ihrer Unterschrift diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Schul- und Hausordnung, die Allgemeinen Elterninformationen, die Elterninformation Mittagspause am IWW sowie die aktuelle Schulgelderliste. Ebenso bestätigt die gesetzliche Vertretung, die Schul- und Hausordnung mit ihrem Kind besprochen zu haben. Eintritte/Austritte ins/vom IWW sind durch die gesetzliche Vertretung der Schulpflege am Wohnort zu melden. Ein Übertritt ans IWW ist auch während eines laufenden Schuljahres möglich. Die einzelnen Schulkonzepte der Primar- & Oberstufe sowie der Spezialklassen inkl. Fördergruppen bilden integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schulgemeinden akzeptieren mit der Zustellung einer Kostengutsprache die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IWW AG.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt semesterweise, quartalsweise oder monatlich und ist jeweils im Voraus zu bezahlen. Bei monatlicher Ratenzahlung wird ein Zuschlag von 5% vom gesamten Schulbetrag auf der ersten Monatsrechnung verrechnet. Besuchen Geschwister gleichzeitig die Tagesschule und wird das Schulgeld vom selben Rechnungsempfänger bezahlt, wird das Schulgeld für das zweite und jedes weitere Kind um je 10% reduziert. Der Abzug errechnet sich dabei aus dem Durchschnitt der Schulgelder der Geschwister. Bei Eintritt während des Schuljahres berechnet sich das Schulgeld aufgrund der verbleibenden Schulwochen (inkl. angebrochener Woche). Die Einschreibegebühr wird bei Erstanmeldung an die Tagesschule fällig. Schulische Abklärungen werden separat in Rechnung gestellt. Die Kosten für das obligatorische Mittagessen sowie die Mittagsbetreuung (siehe Blatt "Mittagspause") werden je nach Stundenplan für ein, zwei oder drei Wochentage und jeweils für ein Semester im Voraus in Rechnung gestellt und betragen pro Mittagessen Fr. 15.00.
Eine teuerungsbedingte Anpassung des Schulgeldes während des Jahres bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Anpassungen von Schul-, Stufen- oder Klassenkonzepten bleibt eine Anpassung des Schulgeldes auf Beginn eines neuen Schuljahres ausdrücklich vorbehalten. Die IWW AG ist bei Zahlungsverzug berechtigt, pro ausgestellte Mahnung eine Mahngebühr von Fr. 20.00 zu verlangen. Erstanmeldungsrückzug
Bei einem Erstanmeldungsrückzug an der Tagesschule werden folgende Beträge geschuldet:
bis zum 30. Juni
  • die Einschreibegebühr und eine Umtriebsentschädigung von Fr. 1'000.00 im Monat Juli
  • das Schulgeld für einen Monat ab 1. August
- das Schulgeld für ein Schulquartal Kündigung des Schulplatzes
Eine Kündigung ist nur möglich auf Schuljahresende (Ende Juli) durch eingeschriebenen Brief an die Schulleitung bis 20. April (=Empfangsdatum des eingeschriebenen Briefes bei der IWW AG). Dies gilt auch für Schüler/-innen der 6. Primarklassen, welche am Ende des laufenden Schuljahres aus der IWW AG austreten wollen. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist oder der Kündigungsform wird das Schulgeld für ein weiteres Schulquartal (ab Austrittsdatum gerechnet) geschuldet. Hinzu kommt eine Umtriebsentschädigung von Fr. 1'000.00. Aus disziplinarischen oder anderen schwerwiegenden Gründen kann die Schulleitung eine Schülerausweisung vornehmen. In einem solchen Fall wird das Schulgeld für ein weiteres Schulquartal (ab Austrittsdatum gerechnet) geschuldet. Versicherung
Es besteht keine Versicherungsdeckung durch die IWW AG. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars bestätigt die gesetzliche Vertretung, für ihr Kind die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen zu haben (Unfall, Haftpflicht etc.). Haftung für Schäden / Diebstähle Die gesetzliche Vertretung haftet vollumfänglich für die von ihrem Kind verursachten Schäden an Personen und Sachen in der Schule / an der Schule / auf dem Weg zur oder von der Schule sowie während schulischen Ausflügen, Projekttagen oder während Schullagern. Bei Schäden an Immobilien oder Mobilien der IWW AG sowie an Gegenständen im Eigentum der IWW AG oder deren Mitarbeiter/-innen richtet sich die Schadenssumme nach dem Neuwert. Die IWW AG lehnt jegliche Haftung bei Diebstählen (inkl. Velounterstand und Kickboardständer) ab. Aufzeichnungsgeräte/Kameras
Die Vertragsparteien akzeptieren den Einsatz von Kameras und Aufzeichnungsgeräten auf dem Areal der IWW AG. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden dabei von der IWW AG eingehalten. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus vorliegendem Vertragsverhältnis ist Wetzikon/ZH. Es bleibt der IWW AG überlassen, den Vertragsnehmer an seinem Wohnort zu belangen. Wetzikon, 01.03.2024
Passfoto
Anmeldung Tagesschule
Kindergarten
Primarstufe
Eintritt am
Oberstufe
Klasse
Daten der Schülerin/des Schülers Adresse der Familie
Nachname
Nachname
Vorname
Vorname
Geb. Datum
Strasse
Heimatort
PLZ/Ort
Konfession
Privat
AHV-Nummer
Mobile
M:
Muttersprache
V:
Geschäft M:
Beruf Vater
V:
Beruf Mutter
@ E-Mail
M:
V:
Telefonnummer für den Klassenalarm Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern Folgende Person ist bei Abwesenheit der Eltern in dringenden Fällen zu kontaktieren Nachname
Vorname
Adresse
Privat
Geschäft
Mobile
@ E-Mail
Besuchte Schulen
Schule
Klasse
Jahr
Lehrperson (Name & Telefon)
Fremdsprachenkenntnisse
Sprache
Dauer
Ausgabedatum: 01.10.2015
Version 03 vom 14.02.2024
S. 1 von 4
FO-S-2220 Anmeldung Tagesschule Versicherungen (Unfall- & Haftpflichtversicherung):
Keine Deckung durch das IWW. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrer Krankenkasse (ev. Unfallversicherung) Kontakt aufzunehmen, um die Deckung Ihrer Tochter / Ihres Sohnes zu prüfen. Einwilligung zur Verwendung von Fotos / evtl. Videos von Schüler/-innen der IWW AG An unserer Schule werden bei speziellen Anlässen Fotos (vereinzelt auch Videos) von Schülerinnen und Schülern gemacht. Diese dienen der internen Dokumentation des Schulalltags, zu Erinnerungszwecken (Klassenfoto) und für den Auftritt nach aussen. Um den Eltern, den Besucherinnen und Besuchern sowie der Öffentlichkeit einen Einblick in das Schulgeschehen zu ermöglichen, würden wir einzelne Bilder und evtl. Videos gerne in den Schulzimmern, im Schulhaus, in schulischen Präsentationen oder auf unserer Website www.iww.ch präsentieren. Die Namen der abgebildeten Personen werden dabei nicht publiziert. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie als zeitlich unbeschränkt, d.h. auch über das Ende der Schulzugehörigkeit hinaus. Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich. Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder des Widerrufs entstehen Ihnen keine Nachteile. Ja, ich willige ein, dass Fotos / evtl. Videos meines Kindes veröffentlicht werden. Nein, ich möchte nicht, dass Fotos / evtl. Videos meines Kindes veröffentlicht werden. Schulgeld
Ich verpflichte mich, das Schulgeld nach dem folgenden Modus im Voraus zu bezahlen:
Semesterweise auf den 1. August (für das Wintersemester) auf den 1. Februar (für das Sommersemester)
Quartalsweise auf den 1. August und 1. November (für das Wintersemester) auf den 1. Februar und 1. Mai (für das Sommersemester)
Monatlich jeweils auf den 1. des Monats, (in 12 gleichen Raten / Zuschlag 5 %) erstmals auf den 1. August Gerichtsstand: Wetzikon
Wir sind mit den Bestimmungen, die im Stufenbeschrieb und im Beiblatt "Schulgelder" enthalten sind, einverstanden. Insbesondere anerkennen wir ausdrücklich die Kündigungsklausel. Die Bestimmungen der Schul- & Hausordnung haben wir mit unserem Kind besprochen und sind damit einverstanden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir erhalten und sind mit diesen einverstanden. Ort/Datum
Unterschrift der Mutter und des Vaters oder des gesetzlichen Vertreters Bestätigung IWW AG
Wetzikon,
Abteilungsleiter/-in
G. Schäfer, kfm. Leiter
S. Idehen, Schulleiterin
Ausgabedatum: 01.10.2015
Version 03 vom 14.02.2024
S. 2 von 4
FO-S-2220 Anmeldung Tagesschule Datenblatt
Nachname Schüler/-in
Vorname Schüler/-in
Zuständiger Schulpsychologischer Dienst (sofern beteiligt)
Nachname
Vorname
Adresse
Geschäft _______________ Mobile _________________ @ E-Mail Vorhandene Abklärungsberichte / Gutachten Bitte stellen Sie uns die Abklärungsberichte zuhanden der Abteilungsleitung zu. Diese werden vertraulich behandelt. Datum
Angabe Abklärungsstelle
Ich erlaube der Klassenlehrperson meines Kindes Einsicht in die Abklärungsberichte zu erhalten:
Ja
Nein
Datum & Unterschrift:
Frühere Therapien
Bezeichnung
Von bis
Name & Adresse Therapeut/-in
Aktuelle Therapien
Bezeichnung
Von bis
Name & Adresse Therapeut/-in Zielsetzung Ich erlaube der zuständigen Klassenlehrperson nach Bedarf mit oben genannten Therapeuten Kontakt aufzunehmen:
Ja
Nein
Datum & Unterschrift:
Ausgabedatum: 01.10.2015
Version 03 vom 14.02.2024
S. 3 von 4
FO-S-2220 Anmeldung Tagesschule Wunddesinfektion
Grundsätzlich ist es wichtig, dass Wunden zeitnah gereinigt werden. Bei Unfällen mit Schürfwunden, Schnitten etc. verwenden wir Merfenspray, Bebanthenspray oder Creme. Ja, wir sind einverstanden, dass die IWW AG Wunddesinfektionen durchführt. Nein, wir möchten nicht, dass die IWW AG Wunden desinfiziert. Vorhandene Krankheiten / Allergien Mein Kind nimmt folgende Medikamente regelmässig ein:
Medikament
Verschreibender Arzt
Behandelnder Kinderarzt
Name
Adresse
Telefon
Folgende Fachleute möchten wir an den Standortgesprächen am IWW dabei haben:
Name
Funktion
Adresse
Telefon / E-Mail
Bemerkungen
Ausgabedatum: 01.10.2015
Version 03 vom 14.02.2024
S. 4 von 4
FO-S-2220 Anmeldung Tagesschule

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