Etat du canton de Fribourg
Fribourg, CH
Vizepräsident/in bei der Enteignungskommission -%
- 23 Oktober 2026
- 100%
- Fribourg, CH
Job-Zusammenfassung
Vice-Président-e bei der Expropriationskommission in Fribourg. Eine spannende Gelegenheit im Rechtsbereich mit flexiblen Arbeitszeiten.
Aufgaben
- Leitung der Expropriationskommission und Entscheidung über Entschädigungen.
- Beratung in rechtlichen Angelegenheiten und Mitwirkung an Sitzungen.
- Bearbeitung von Anträgen im Bereich Baurecht und Stadtplanung.
Fähigkeiten
- Abschluss als Anwalt oder Erfahrung im Justizbereich erforderlich.
- Kenntnisse im Verwaltungsrecht, insbesondere Baurecht.
- Fließende Deutschkenntnisse und gute Französischkenntnisse.
Ist das hilfreich?
Über den Job
Vizepräsident/in bei der Enteignungskommission
Freiburg, CH, Sarine, CH
Bewerbung
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Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungen müssen ein Motivationsschreiben, einen kurzen Lebenslauf, aktuelle Auszüge aus dem Strafregister und dem Betreibungsregister (nicht älter als ein Jahr) enthalten.
Vergessen Sie nicht, das entsprechende Formular auszufüllen, das auf der Webseite des Richterratsrats erwähnt wird.
Stellenbeschreibung
Die Enteignungskommission befasst sich mit allen Schätzungsfragen, die das Enteignungsgesetz nicht einer anderen Behörde zuweist, sowie mit Entschädigungsforderungen wegen materieller Enteignung. Sie übt zudem die Befugnisse aus, die andere kantonale Rechtsvorschriften dem oder der Enteignungsrichter/in formell oder durch gleichlautende Ausdrücke (Art. 3) übertragen, beispielsweise Entschädigungsforderungen eines Eigentümers gegenüber seinem Nachbarn gemäss dem Raumplanungs- und Baugesetz.
Gewünschtes Profil
- Der Richterratsrat sucht eine/n Vizepräsident/in mit Anwaltspatent, einem Lizentiat oder Master in Rechtswissenschaften oder mit Erfahrung im Justizbereich, mit Kenntnissen des Freiburger Verwaltungsrechts, insbesondere in den Bereichen Bauwesen und Raumplanung. Eine gewisse Verfügbarkeit für die Teilnahme an Sitzungen sowie für das Verfassen von Texten wird vorausgesetzt. Es handelt sich um eine Nebentätigkeit (ca. 10%), die unregelmässig ausgeübt wird.
- Aktive kantonale Bürgerrechte. Ausländische Staatsangehörige müssen eine Niederlassungsbewilligung besitzen und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnhaft sein. Bewerber/innen dürfen nicht zahlungsunfähig sein und dürfen nicht wegen strafrechtlicher Vergehen verurteilt worden sein, die mit der Funktion unvereinbar sind.
- Beherrschung der deutschen Sprache mit sehr guten Kenntnissen der französischen Sprache
Kontaktdaten
CMcandidatures@fr.ch