Stellenbeschreibung Gesundheits- und Krankenpflege

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  • Veröffentlicht:

    18 Januar 2024
  • Pensum:

    100%
  • Vertrag:

    Festanstellung
  • Arbeitsort:

    Ausservollikon

Stellenbeschreibung Gesundheits- und Krankenpflege

Stellenbeschreibung Gesundheits- und Krankenpflege Die Stellenbeschreibung dient der Festlegung und Abgrenzung von Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen. Sie ist integrierter Bestandteil des Arbeitsvertrages und wird nach Bedarf mit der Stelleninhaberin überprüft und angepasst. 1.
Stellenbezeichnung: dipl. Pflegefachfrau HF* 2.
Stelleninhaberin:
2.1
Name und Vorname:
Anforderung an die Stelleninhaberin:
Diplomierte Pflegende DN II, AKP / KWS / PsychKP, Sarner-Stiftung
Gesundheitsschwester

  • In der Regel 2 Jahre Berufserfahrung Physische und psychische Belastbarkeit
  • Einhalten der gesetzlichen Schweigepflicht
  • EDV-Anwenderkenntnisse
3.
Organisatorische Einreihung
3.1
Direkte Vorgesetzte:
Betriebsleiterin, Teamleiterin und/oder Bereichsleiterin
3.2
Nebengeordnete Stellen /
Pflegefachfrau mit gleicher Kompetenz 3.3
Fachlich unterstellte Mitarbeiterinnen: Pflegefachfrau DN I Pflegerinnen Fa SRK
Hauspflegerinnen
Lernende Sekundarstufe 2, Studierende HF Rotkreuzpflegehelferinnen
4.
Ziel der Stelle
4.1
Eine bedürfnisorientierte, bedarfs- und fachgerechte Pflege, Betreuung und Beratung zu Hause unter Einbezug des sozialen Umfeldes ist sichergestellt. 4.2
Die Klienten* und ihr soziales Umfeld sind zu einem gesunden Verhalten motiviert und angeleitet. *) Bezeichnung gilt für beide Geschlechter 4.3
Die Dienstleistungen mit dem Ziel einer effizienten Zusammenarbeit aller an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen und Institutionen sind koordiniert. 4.4
In der praktischen Ausbildung von Lernenden und Studierenden werden pädagogische Aufgaben übernommen. 5.
Aufgaben und Kompetenzen
Funktion 1
Unterstützung in und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Einschätzen und klären des Pflegebedarfes unter Berücksichtigung der Ressourcen des Klienten und seines Umfeldes.
  • Kennen und Anwenden von aktuellen Assessmentinstrumenten
  • Gewährleisten der Pflege bei sich rasch verändernden, komplexen und nicht eindeutig voraussehbaren Pflegesituationen unter Einbezug der Sicherheit,
Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und des Wohlbefindens. - Fördern der Selbständigkeit durch Beratung, Vermittlung von Hilfsmitteln und Kontakten zu anderen sozialen Institutionen zur Bewältigung der täglichen Aktivitäten in der gewohnten Umgebung.
  • Mittel und Methoden für Pflegeverrichtungen kompetent einsetzen, dazu anleiten und bei Bedarf neue Lösungswege entwickeln.
  • Kennen und erkennen von verschiedenen Kommunikationsmustern und -methoden und fördern einer konstruktiven Auseinandersetzung bei Konflikten oder Defiziten. Funktion 2
    Begleiten in Krisensituationen und während des Sterbens
  • Wahrnehmen und beurteilen von Krisensituationen im Gesamten und in ihren
Elementen, Auswirkungen davon abschätzen und angemessene Massnahmen wählen und einleiten.
  • Begleiten und unterstützen von sterbenden Menschen und ihren Angehörigen.
  • Mögliche Krisensituationen und Risiken voraussehen und Fähigkeiten entwickeln zur
Verhütung oder Bewältigung von Krisen.
  • Aus einer wertschätzenden Grundhaltung heraus dem Klienten begegnen. Ihn in seinen körperlichen, sozialen, emotionalen und religiösen Bedürfnissen unterstützen.
  • Klären der eigenen Rolle und sich gegebenenfalls Unterstützung holen. Funktion 3
    Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen
  • Erfassen und Einschätzen der spezifischen Anforderungen eines Krankheitsgeschehens, Möglichkeiten und Fähigkeiten zur Heilung unterstützen und fördern.
  • Setzen von Zielen, gemeinsam mit dem Klienten, seinem sozialen Umfeld und den
Partnern in der häuslichen Pflege und Betreuung. - Ärztlich verordnete, präventive, diagnostische und therapeutische Massnahmen fachgerecht ausführen, angepasst an die im Spitexbereich zur Verfügung stehenden Mittel und Gegebenheiten.
2
  • Setzen von Prioritäten in kritischen und notfallmässigen Situationen und folgerichtig handeln.
  • Materialien nach Kriterien der Sicherheit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und des Wohlbefindens einsetzen und für deren korrekten Unterhalt sorgen. Funktion 4
    Mitwirkung an Aktionen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen einerseits sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits Beteiligung an Eingliederungs- und Wiedereingliederungsprogrammen
  • Pflege hinsichtlich aktivierender, präventiver und gesundheitsfördernder
Massnahmen überprüfen, gewährleisten und angemessen weitervermitteln.
  • Einhalten der Hygienerichtlinien.
  • Nutzen der Mittel und Methoden zur Gesunderhaltung, Förderung und
Rehabilitation.
  • Beachten der Unfall- und Krankheitsrisiken und deren Verhütung im Alltag.
  • Mitarbeit im Bereich der Oeffentlichkeitsarbeit. Funktion 5
    Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der Entwicklung des Berufes Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen
  • Einführen von neuen Mitarbeiterinnen.
  • Die Pflege aufgrund von Qualitätsnormen beurteilen und Handlungen entsprechend anpassen.
  • Erfassen und dokumentieren der Pflegeleistungen unter Einbezug des
Datenschutzes.
- Umsetzen von Lernsituationen in der täglichen Arbeit und nutzen des Erfahrungsaustausches an den Pflegerapporten und in beruflichen Fachgruppen.
  • Anleitung von Lernenden / Studierenden.
  • Fördern der interdisziplinären Zusammenarbeit im eigenen Betrieb wie auch mit externen Stellen und Partnern.
  • Anwenden eines betriebsinternen Coaching zwischen den einzelnen Fachbereichen.
  • Für Veränderungen und Neuerungen offen sein, insbesondere in Bezug auf eine fachliche Weiterentwicklung.
  • Besuchen von geeigneten Fort- und Weiterbildungskursen und studieren von
Fachliteratur zur Förderung der Fach-, Sozial- und Selbstkompetenz. - Mitarbeiten an Projekten zur Förderung und Sicherung der Pflegequalität und Durchführung der notwendigen Controllings. - Einbeziehen von wissenschaftlichen Erkenntnissen in den Berufsalltag. 6.
Spezielle Vereinbarungen mit der Stelleninhaberin
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Ort und Datum:
Unterschrift Personalverantwortliche:
Unterschrift Stelleninhaberin:
4

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