Steuerfachperson Veranlagung Unselbständigerwerbende

Kanton Basel-Stadt

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  • Veröffentlicht:

    18 April 2024
  • Pensum:

    100%
  • Vertrag:

    Festanstellung
  • Arbeitsort:

    Basel

Steuerfachperson Veranlagung Unselbständigerwerbende



Ihre Aufgaben



"S" wie Steuern oder selbstständiges Arbeiten: Sie überprüfen Steuererklärungen von unselbstständigerwerbenden Personen. Dabei befassen Sie sich mit Fragestellungen wie Berufskosten, Altersvorsorge, Liegenschaften etc. und teilen unserer Kundschaft die Einkommens- und Vermögenssteuern mit.


Flexibel agieren: Als dienstleistungsorientierte und kompetente Ansprechperson sind Sie das Bindeglied zu unseren Steuerkunden/innen, Steuerberater/innen und Behörden und stellen eine gesetzeskonforme Besteuerung sicher.


Zahlen analysieren: Sie haben eine schnelle Auffassungsgabe, den Blick für das Wesentliche, denken vernetzt und sind in der Lage die mit einer Veranlagung zusammenhängenden zahlreichen zivil- wie auch steuerrechtlichen Fragestellungen zu erkennen.


Vornahme von Abklärungen: Falls erforderlich nehmen Sie Abklärungen schriftlich oder im persönlichen Kontakt mit unseren Steuerkunden/innen vor. Entscheidungen treffen Sie in aller Regel eigenständig und einem hohen Mass an Eigenverantwortung.


Weiterführende Aufgaben: Nebenbei verfassen Sie falls erforderlich Berichte und Aktennotizen, die Ihre Arbeit dokumentieren, Entscheide festhalten und stehen im Austausch mit Ihren Arbeitskollegen/innen.





Ihr Profil



Erfahrung: Sie verfügen über einige Jahre Berufserfahrung, idealerweise im Steuer-, Treuhandwesen oder haben als Quereinsteiger/in mit verwandtem Werdegang Ambitionen zur intensiven Weiterbildung und beruflichen Entwicklung.


Persönlichkeit: Sie sind eine zuverlässige und verschwiegene Person, die sich mit unterschiedlichsten Menschen kompetent und überzeugend austauschen kann. Veränderungen interessieren Sie, diese nehmen Sie als Chance wahr, sowie Probleme als Herausforderung.


Ausbildung: Eine kaufmännische Ausbildung (EFZ) ist Grundvoraussetzung. Weiterbildungen in Fachrichtung Steuern, Treuhand, Buchhaltung, Betriebswirtschaft HF oder Fachmaturität mit Bachelorabschluss in Fachrichtung Finanzen sind von Vorteil.


Sprache: Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind für Sie selbstverständlich; weitere Sprachkenntnisse können von Vorteil sein.





Kontakt

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