CERN European Organization for Nuclear Research
Meyrin
Externer Fachlicher Experte des Verwaltungsrats des CERN-Pensionsfonds
- 01 Juli 2026
- 100%
- Meyrin
Job-Zusammenfassung
Der CERN-Pensionsfonds bietet umfassende Alters- und Invaliditätsleistungen. Eine spannende Möglichkeit, in einem dynamischen und professionellen Umfeld zu arbeiten.
Aufgaben
- Überwachung der finanziellen Situation des Pensionsfonds.
- Genehmigung der Anlagestrategien und Risikobewertungen.
- Teilnahme an regelmäßigen Sitzungen zur strategischen Planung.
Fähigkeiten
- Erforderliche umfangreiche Erfahrung in der Verwaltung großer Pensionsfonds.
- Fachkenntnisse in Unternehmens- und Pensionsfonds-Governance.
- Kenntnisse in Risikomanagement und Finanzberichterstattung.
Ist das hilfreich?
Über den Job
Unternehmensbeschreibung
Hintergrund
Der CERN-Pensionsfonds ist der Pensionsfonds der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN). Zweck des Fonds ist es, über 7.000 Mitgliedern und Begünstigten, die bei CERN und der Europäischen Südsternwarte (ESO) beschäftigt sind, Renten- und Invaliditätsleistungen zu gewähren. Als kapitalgedeckter Leistungszusagefonds verfügt der CERN-Pensionsfonds derzeit über Vermögenswerte von über 4,6 Milliarden CHF.
Der Fonds ist ein integraler Bestandteil von CERN, verfügt jedoch über operative Autonomie. Die Verwaltung des Fonds obliegt dem Verwaltungsrat des Pensionsfonds (PFGB), der vom Aktuar- und Technischen Ausschuss (ATC) sowie dem Anlageausschuss (IC) unterstützt wird.
Weitere Details und Informationen zur Organisation des Fonds (einschließlich seiner Governance-Struktur, Anlagegrundsätze, Leistungsstruktur usw.) sind auf der Website des Fonds zu finden.
Die Zusammensetzung des PFGB sieht zwei externe fachliche Experten vor, und derzeit gibt es zwei Vakanzstellen, da die bestehenden zwei Mitglieder das Ende ihrer maximalen Amtszeiten erreichen.
Stellenbeschreibung
Rolle und Zusammensetzung des PFGB
Die Aufgaben des PFGB sind in Artikel I 2.05 der Fondsregeln festgelegt und umfassen unter anderem die Überwachung des versicherungsmathematischen Status des Fonds, die Prüfung des Jahresberichts und der Jahresabschlüsse, die Genehmigung der Anlagegrundsätze, der Anlagerichtlinien, des Risikolimits und der strategischen Vermögensallokation sowie die Genehmigung des internen Prüfplans.
Die Zusammensetzung des PFGB ist in Artikel I 2.06 der Fondsregeln festgelegt. Der PFGB muss mindestens zehn Mitglieder haben, darunter zwei vom CERN-Rat ernannte Mitglieder, ein vom ESO-Rat ernanntes Mitglied, ein ex officio Mitglied, das von der CERN-Geschäftsleitung ernannt wird, zwei vom CERN-Personalverband ernannte Mitglieder, ein vom ESO-Personalverband ernanntes Mitglied, ein vom CERN- und ESO-Rentnerverband ernanntes Mitglied sowie zwei fachliche Mitglieder mit Spezialisierung auf Pensionsfondsangelegenheiten, die vom CERN-Rat ernannt werden. Der Geschäftsführer nimmt als Sekretär des Verwaltungsrats an allen Sitzungen teil, ist jedoch kein stimmberechtigtes Mitglied.
Die Mitglieder des PFGB werden für eine maximale Dauer von drei Jahren ernannt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere maximal drei Jahre.
Arbeitsbeschreibung
Der PFGB hält in der Regel fünf Sitzungen pro Jahr ab, darunter eine gemeinsame Sitzung mit dem ATC und eine mit dem IC, zusätzliche Sitzungen oder Telefonkonferenzen können bei Bedarf angesetzt werden. Die Sitzungen dauern typischerweise einen ganzen Tag und finden am CERN in Genf, Schweiz, oder ausnahmsweise per Videokonferenz statt. Von den fachlichen Mitgliedern wird erwartet, dass sie an jeder Sitzung teilnehmen und im besten Interesse des Fonds handeln sowie den CERN-Verhaltenskodex und die Umsetzungshinweise des Pensionsfonds einhalten.
Qualifikationen
Die Kandidaten müssen über tiefgehende und umfassende Erfahrung in der Überwachung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten großer Pensionsfonds oder ähnlicher langfristiger institutioneller Investoren wie Stiftungen, Fonds und Staatsfonds verfügen.
Kandidaten sollten akademische und/oder berufliche Qualifikationen und Erfahrungen in einigen der folgenden Bereiche haben:
- Unternehmens-/Pensionsfonds-Governance
- Versicherungsmathematik
- Vermögensverwaltung
- Portfoliokonstruktion
- Finanzberichterstattung
- Risikomanagement
- Globale Verwahrung
- Prüfung
- Pensionsverwaltung
Die Ernennungen erfolgen individuell. Bewerber, die bei einem Unternehmen angestellt sind, können sich bewerben, jedoch nur in persönlicher Eigenschaft.
Zusätzliche Informationen
Honorare
Den ernannten externen Experten wird eine marktübliche Vergütung gezahlt. Weitere Informationen werden im Auswahlverfahren bereitgestellt.
Bewerbungen
Interessierte Personen sollten sich mit einem Lebenslauf (.PDF-Format) bewerben, indem sie auf diesen Link "Ich bin interessiert" klicken.
Fristen
Bewerbungen werden bis zum 30. August 2026 angenommen. Vorstellungsgespräche mit ausgewählten Kandidaten finden per Videokonferenz statt.