Logopädin / Logopäde
Unterstützende Dienste Sandacker, Schaffhauser Sonderschule
Schaffhausen
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:04 Juni 2025
- Pensum:100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:Schaffhausen
Job-Zusammenfassung
Die SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN bieten integrative Bildung für über 450 Kinder.
Aufgaben
- Therapie von integrativen Sonderschülern in Regelschulen.
- Zusammenarbeit mit Lehrpersonen und Eltern für gezielte Förderung.
- Planung und Auswertung der Therapielektionen in Einzelsituationen.
Fähigkeiten
- EDK-anerkannte Logopädie-Ausbildung erforderlich.
- Konstruktive Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften.
- Erfahrung in der Arbeit mit Kindern mit Beeinträchtigungen.
Ist das hilfreich?
Kantons Schaffhausen. Mehr als 450 Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und/oder kognitiven Beeinträchtigung, mit einer Sprach-, Hör- oder anderen tiefgreifenden Entwicklungsbeeinträchtigung werden bei uns zurzeit integrativ in den Regelschulen des Kantons oder separativ an drei Standorten in der Stadt Schaffhausen geschult und gefördert. Neben verschiedenen Therapieangeboten führen wir einen schulergänzenden Bereich mit Mittagstisch, Tagesstruktur und Internat. Über 500 Mitarbeitende engagieren sich in verschiedensten Funktionen bei den SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN.
Aufs Schuljahr 2025/26 suchen wir für unsere integrative Sonderschulung
eine Logopädin / einen Logopäden
Pensum von 25-60%
Sie therapieren Schülerinnen und Schüler, die als integrative Sonderschüler in Regelschulen im Kanton
Schaffhausen beschult werden und arbeiten dabei mit den anderen an der Beschulung des jeweiligen integrativ beschulten Kindes oder Jugendlichen beteiligten Personen (Lehrpersonen, Heilpädagogen/innen und Assistenzpersonal) sowie den Eltern konstruktiv und zielorientiert zusammen
Ihre fachspezifischen Aufgaben umfassen die Planung, Durchführung und Auswertung der Therapielektionen. Sie arbeiten vorwiegend in Einzelsituationen. Das Verfassen von Berichten gehören ebenfalls zu ihrem Aufgabengebiet.
Der Umfang der Anstellung hängt vom Bedarf der integrativen Sonderschülerinnen und Schüler in den verschiedenen Schulhäusern und der Anzahl der übernommenen Kinder und Jugendlichen ab.
Personen, die mit ausländischem Diplom als Logopäde/in qualifiziert sind, können bis zur Erlangung der EDK-Anerkennung befristet angestellt werden. Eine EDK-anerkannte Logopädie-Ausbildung ist Voraussetzung für eine unbefristete Anstellung im Kanton Schaffhausen.
Unsere Anstellungsbedingungen richten sich nach dem kantonalen Personalgesetz.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung:
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Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Lea Bühler, Leiterin integrative Sonderschulung, zur Verfügung:
Tel. 079 931 08 11 E-Mail schreiben