Leben in der Obesunne

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  • Veröffentlicht:

    18 Januar 2024
  • Pensum:

    100%
  • Vertrag:

    Festanstellung
  • Arbeitsort:

    Arlesheim

Leben in der Obesunne

Leben in der Obesunne
Tages- und Nachtangebot
Wohnbereich Rägeboge
Stand Februar 2023
1.
Tages- und Nachtangebot
Ziel
Betreuungsbedürftige Menschen, die zu Hause wohnen, haben die Möglichkeit, zeitlich befristet Betreuungs- und Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Dadurch werden pflegende Angehörige entlastet und kompetent unterstützt. Aufenthaltsmöglichkeiten
Tagesaufenthalt von bis zu 10 Stunden 08.00
10.00
16.00
18.00
Eintreffzeit fixe Aufenthaltszeit Auslaufzeit
Halbtages-Aufenthalt von bis zu 5 Stunden flexibel Aufenthaltszeit oder verlängerter Aufenthalt Nachtaufenthalt von bis zu 16 Stunden 17.00
19.00
07.30 09.00
Eintreffzeit fixe Aufenthaltszeit Auslaufzeit
Die gewünschten Aufenthaltszeiten werden in Absprache festgelegt und richten sich nach der Verfügbarkeit. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten für einen vorübergehenden Aufenthalt. Zusätzlich sind Ferienaufenthalte möglich, sowie kurzfristige Anmeldungen. Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf Aufnahme ins Pflegeheim. Um- und Abmeldungen
Für bestehende Gäste der Tages- und/oder Nachtangebote können die Aufenthaltszeiten flexibel angepasst werden. Erweiterte Nutzung der Angebote können direkt im Wohnbereich Rägeboge mit den verantwortlichen Pflegemitarbeitenden (Telefon direkt 061 705 07 53) oder mit der Leitung Pflege und Betreuung (Telefon direkt 061 705 07 05) abgesprochen werden. Abmeldungen sollten bis spätestens 24 Stunden vor dem Aufenthalt erfolgen. Bitte Abmeldungen immer direkt im Wohnbereich vornehmen. Beachten Sie bitte die geltenden Konditionen. 2
2.
Leistungen
Alltagsgestaltung, Betreuung und Pflege Vielseitige Aktivierungsangebote vermitteln Lebensfreude, fördern seelisches Wohlbefinden, stärken geistige Fähigkeiten sowie soziale Kontakte. Die Aktivierung ist ein Teil unseres Betreuungsangebots und ist ebenfalls auf den Erhalt und/oder Förderung der vorhandenen Ressourcen ausgelegt. Unser ausgebildetes Pflegepersonal stellt die Pflege und Betreuung während 24 Stunden sicher. Verpflegung
Für die Zubereitung der Mahlzeiten orientiert sich unser Küchenteam an aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen sowie nach Möglichkeit an den Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner. Zum Frühstück servieren wir ein kontinentales Frühstück. Am Mittag und am Abend stehen verschiedene Menüs zur Auswahl. Dazu gehört auch Schon- und Diätkost. Es steht jederzeit Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) zur Verfügung. Auf den Wohnbereichen steht zudem ein kleines Angebot an Zwischenmahlzeiten inkl. Tee zur Verfügung. Medizinische Betreuung
Die ärztliche Betreuung erfolgt weiterhin durch die angestammte Hausärztin oder Hausarzt. Kommunikation
Auch wenn wir über fundiertes Fachwissen, Erfahrungsschatz, Arbeitsinstrumente und Hilfsmittel verfügen, um unterstützen, begleiten und beraten zu können, kann es zu Informationslücken oder Unklarheiten kommen. Es ist deshalb wichtig, dass alle Parteien jederzeit offen und transparent kommunizieren. So können Missverständnisse vermieden werden. 3
Fahrdienst
Für die An- und Rückreise benutzen Sie bitte die gewohnten Transportmittel bzw. externen Angebote. Die Obesunne bietet keinen Fahrdienst an. 3.
Aufenthalt
Erster Aufenthaltstag
Es wird ein Erstgespräch zur Ermittlung der aktuellen Gewohnheiten und Ressourcen sowie des Pflege- und Betreuungsbedarfs geführt. Bitte rechnen Sie etwa eine Stunde für dieses Gespräch ein.
Was bringen Sie mit
  • Der Jahreszeit angepasste Kleider für die Dauer des Aufenthaltes sowie Toilettensachen .
  • Bei regelmässigen Aufenthalten über 72 Stunden werden die Kleider in unserer Lingerie mit einem Namenband (kostenpflichtig) gekennzeichnet und auch bei uns gewaschen
  • Benötigte Hilfsmittel wie Mobilitätshilfen, gewohnte Produkte zur Inkontinenzpflege, spezielle Pflegeprodukte etc.
  • Medikamente für die Dauer des Aufenthaltes, inklusive Reservemedikamente und Abgabeschema. Wenn immer möglich eine ärztliche Verordnung der Medikamente.
  • Kontaktdaten für allfällige Rückfragen während des Aufenthaltes Aufenthalt im Wohnbereich Rägeboge Sämtliche Zimmer sind Zweierzimmer mit WC und Dusche. Zur Grundausstattung gehören Bett, Nachttisch, Schrank, Grundbeleuchtung und Vorhänge. Bei Nutzung des Nachtangebotes wird ein Zimmer zugewiesen. Die Bett- und Toilettenwäsche stellen wir zur Verfügung. Bei Nutzung im Tagangebot bestehen verschiedene Möglichkeiten sich auszuruhen und/oder hinzulegen. Es wird kein Zimmer zugewiesen.
4
Umgang mit schwierigen Situationen Während des Aufenthalts kann es zu unvorhergesehenen Situationen oder Vorfällen kommen, in welchen individuelle Lösungen gefunden werden müssen. Wir besprechen bei Eintritt die gegenseitigen Erwartungen und Möglichkeiten. 4.
Allgemeines
Weitere Angebote
Es können während dem Aufenthalt auch weitere Angebote genutzt werden. Bitte fragen Sie bezüglich Verfügbarkeit an. Es besteht die Möglichkeit zu einem Coiffeurbesuch, medizinischer Fusspflege oder auf ärztliche Verordnung hin, physiotherapeutische Behandlung. Die Verrechnung erfolgt separat. Besuche
Besuche sind in unserem Haus während 24 Stunden jederzeit möglich. Rauchen
Rauchen ist generell im Gebäude verboten. Im Aussenbereich und auf der Terrasse stehen Raucherzonen zur Verfügung. Wünsche und Beschwerden
Wir wollen unseren Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Gerne nehmen wir jederzeit Wünsche und Vorschläge entgegen. Dasselbe gilt für Beanstandungen. 5.
Wertsachen und Bargeld
Aufgrund des Krankheitsbildes der Leistungsbezügerinnen, resp. Leistungsbezüger im Rägeboge empfehlen wir, möglichst kein Bargeld und Wertsachen mitzubringen. Die Obesunne lehnt jede Haftung ab, die durch einen allfälligen Verlust entsteht. 5
6.
Versicherung
Es besteht während dem Aufenthalt keine Versicherungsdeckung durch die Obesunne. Sämtliche Versicherungen werden durch den Gast abgeschlossen. 7.
Finanzielles
Tarife
Entnehmen Sie bitte dem gültigen Konditionenblatt. Bei einem allfälligen Aufenthalt im Entlastungsbett ist die Vorauszahlung der Pflege- und Betreuungstaxe ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens 30 Tagen gemäss Konditionenblatt zu leisten. Finanzierung
An den anfallenden Kosten beteiligt sich Ihre Krankenkasse. Der gültige Ansatz ist auf dem Konditionenblatt ersichtlich. Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis mit der Bescheinigung der Notwendigkeit des Aufenthaltes. Der Krankenkassenbeitrag wird direkt in Rechnung gestellt und auf Ihrer Rechnung als Abzug deklariert. Einzelne Gemeinden beteiligen sich mit einem freiwilligen Beitrag pro Tag an den Kosten. Bitte klären Sie dies an Ihrem Wohnort ab. Die Rückforderung muss durch Sie vorgängig geltend gemacht werden. Aufenthalte ab 72 Stunden werden zum Tarif für stationäre Leistungen abgerechnet.
Bei spezifischen Fragestellungen zur Finanzierung beraten wir Sie gerne.
Zusätzliche Aufwendungen
Zusätzlich wird separat in Rechnung gestellt:
- Konsumation im Restaurant und in der Cafeteria Nicht bezogene Mahlzeiten können nicht rückvergütet werden. 6
8.
Datenschutz
Es ist notwendig, persönliche Daten von Gästen elektronisch zu erfassen, sowie ein Gästedossier und eine Pflegedokumentation anzulegen. Der Gast hat das Recht, Einsicht in die persönlichen Daten zu verlangen. Zugriff auf Gästedaten
Das Gästedossier mit administrativen Unterlagen wird in der Verwaltung aufbewahrt. Für die individuelle Betreuung führt das Pflegepersonal eine elektronische Pflegedokumentation. Auf die persönlichen Daten können folgende Personen zugreifen:
Elektronische Pflegedokumentation: das Pflege- und Aktivierungspersonal sowie die Geschäftsleitung, Berufsbildungsverantwortliche, angestammte ärztliche und therapeutische Betreuungspersonen. Gästedossier in der Verwaltung: das Verwaltungspersonal und die Geschäftsleitung. elektronische Daten der Pflegebedarfsabklärung im Wohnbereich: das zuständige Pflegepersonal und die Geschäftsleitung sowie das Verwaltungspersonal. Das Login erfolgt über ein persönliches Passwort. andere elektronisch gespeicherte Daten: das Verwaltungspersonal und die Geschäftsleitung. Schweigepflicht des Personals Sämtliche Mitarbeitenden der Obesunne unterstehen der beruflichen Schweigepflicht ("Berufsgeheimnis"). Vertrauensperson
Mit schriftlicher Vollmacht können Vertrauenspersonen und die Informationen, die diesen Personen bekannt gegeben werden dürfen, bezeichnet werden. Die Vertrauenspersonen haben das Recht, die in der Vollmacht festgelegten persönlichen Daten einzusehen. 7
Stiftung Obesunne Wo Menschen für Menschen da sind Bromhübelweg 15 4144 Arlesheim 8 Telefon 061 705 07 00 info@obesunne.ch www.obesunne.ch

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