Lenzerheide
Stiftungsrätin/Stiftungsrat «Stiftung Erstwohnraum Vaz/Obervaz»
- 10 Oktober 2026
- 100%
- Festanstellung
- Lenzerheide
Über den Job
Stiftungszweck
Die Bürgergemeinde Vaz/Obervaz und die Politische Gemeinde Vaz/Obervaz bezwecken mit der «Stiftung Erstwohnraum Vaz/Obervaz» die Schaffung und der Erhalt von bedarfsgerechtem und wirtschaftlich tragbarem Wohnraum (Mietwohnungen) für die einheimische Bevölkerung aller Altersgruppen in der Gemeinde Vaz/Obervaz.
Funktion Stiftungsrat
Das Stiftungsratsmitglied trägt gemeinsam mit den Stiftungsratsmitgliedern der Bürgergemeinde Vaz/Obervaz und der Politischen Gemeinde Vaz/Obervaz die strategische Gesamtverantwortung für die Stiftung. Es sorgt dafür, dass der Stiftungszweck nachhaltig erfüllt wird und die Stiftung ihre Projekte wirtschaftlich, rechtlich und gesellschaftlich verantwortungsvoll entwickelt und umsetzt.
Hauptaufgaben
Gründungsphase
- Mitwirkung bei der Errichtung der Stiftung
- Erarbeitung verschiedener Reglemente
- Definition der strategischen Ausrichtung
- Mitarbeit bei der Festlegung der Organisationsstruktur
- Aufbau einer nachhaltigen Governance
- Rekrutierung allfälliger Geschäftsführung oder externer Partner
- Mitwirkung bei der Kapitalbeschaffung und Finanzierung
- Begleitung der ersten Projektentwicklungen
Strategische Führung
- Festlegung der langfristigen Strategie
- Mitarbeit bei der Festlegung von Jahreszielen
- Sicherstellung der Erfüllung des Stiftungszwecks und der Jahresziele
- Genehmigung wesentlicher Projekte
- Genehmigung des Budgets und der Finanzplanung
- Entscheid über grössere Investitionen
Projektentwicklung
- Beurteilung neuer Projektideen
- Strategische Begleitung von Landkäufen oder Baurechten
- Entscheid über Projektstarts
- Überwachung der Projektentwicklung
- Sicherstellung einer wirtschaftlichen Projektabwicklung
- Überwachung von Risiken
Finanzen
- Überwachung Liquidität
- Überwachung langfristiger Finanzierung
- Kontrolle Kostenentwicklung der Projekte
- Sicherstellung eines angemessenen Risikomanagements
Aufsicht
- Oberaufsicht über beauftragte Dritte
- Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Sicherstellung einer guten Corporate Governance
- Genehmigung wichtiger Verträge
- Behandlung wesentlicher Risiken
Repräsentation der Stiftung gegenüber
- Gemeinden
- Investoren
- Banken
- Bevölkerung
- Partnerorganisationen
Kompetenzen
Das Stiftungsratsmitglied verfügt gemeinsam mit dem Gesamtstiftungsrat über folgende Kompetenzen:
- Erlass von Reglementen
- Wahl der Geschäftsführung
- Entscheid über Projekte
- Genehmigung Investitionen
- Abschluss wichtiger Verträge
- Aufnahme von Fremdkapital (gemäss Statuten)
- Vertretung der Stiftung nach aussen
- Einsetzung von Arbeitsgruppen
Verantwortung
Das Mitglied trägt eine kollektive Verantwortung für:
- Erfüllung des Stiftungszwecks
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
- Einhaltung der Statuten
- Sorgfältigen Umgang mit dem Stiftungsvermögen
- Nachhaltige Entwicklung der Stiftung
- Vermeidung von Interessenkonflikten
- Wahrung der Vertraulichkeit
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
Von Vorteil sind Kenntnisse in mindestens einem der folgenden Bereiche:
- Immobilienentwicklung
- Raumplanung
- Bauwesen
- Finanzen
- Baurecht
- Wohnbau
- Projektmanagement
Persönliche Anforderungen
- Strategisches Denken
- Teamfähigkeit
- Entscheidungsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit
- Verhandlungsgeschick
- Wohnhaft in der Gemeinde Vaz/Obervaz
Sitzungen
- Geschätzte 4 – 6 ordentliche Stiftungsratssitzungen pro Jahr
- Projektbezogene Zusatzsitzungen nach Bedarf
- Zirkularbeschlüsse bei dringenden Geschäften
Während der Gründungs- und Aufbauphase können zusätzliche Sitzungen erforderlich sein.
Geschätzter Zeitaufwand (pro Jahr)
In der Gründungsphase (ca. ½ Jahr)
- 80 - 100 Stunden (inkl. Sitzungen, Vorbereitung, Projektaufgaben)
Im Regelbetrieb
- Ca 40 – 60 Stunden (inkl. Sitzungen, Vorbereitungen, Projektaufgaben)
Bei grösseren Bauprojekten kann der Aufwand höher sein
Entschädigung
Die Entschädigung richtet sich nach dem Entschädigungsreglement der Stiftung das der Stiftungsrat erarbeitet.
Amtsdauer
Die Amtsdauer beträgt gemäss Statuten 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.