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Boden
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Eurol Ball Bearing Grease EP 2
- Date de publication :30 octobre 2025
- Taux d'activité :100%
- Type de contrat :Durée indéterminée
- Lieu de travail :Boden
À propos de cette offre
Eurol Ball Bearing Grease EP 2Sicherheitsdatenblatt entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
Ausgabedatum: 24-11-2014 Überarbeitungsdatum: 3-6-2019 Ersetzt: 9-4-2015 Version: 1.2
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Produktform
: Gemisch
Produktname
: Eurol Ball Bearing Grease EP 2
Produktcode
: E901210
Produktgruppe
: Handelsprodukt
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
Kategorie Hauptverwendung
: Industrielle verwendung,berufsmäßige Verwendung,Verwendung durch verbraucher
Verwendung des Stoffes/des Gemischs
: Schmiermittel
Funktions- oder Verwendungskategorie
: Schmierstoffe und Additive
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Eurol bv.
Energiestraat 12
Postfach P.O. Box 135
7442 DA Nijverdal - The Netherlands
T +31 548 615165 E-Mail schreiben - www.eurol.com
1.4. Notrufnummer
Notrufnummer
: +31 79 3467 808
EVOFENEDEX
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Gemische/Stoffe: SDB EU > 2015: Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830, 2020/878
(Anhang II der REACH-Verordnung)
Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Kindergesicherter Verschluss
: Nicht anwendbar
Tastbarer Gefahrenhinweis
: Nicht anwendbar
. re b
2.3. Sonstige Gefahren e gs ua r
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung
: Produkt kann einen Film auf den Wasseroberfläche bilden, der den Sauerstoffaustausch e
H e verhindern kann. Die Grundöle enthalten nicht mehr als 3% DMSO-Extrakt gemessen hci lg gemäß IP 346, damit wird es NICHT eingestufft als krebserregend. n ür ps ru re d tb iel b st ne mu ko
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
: Arzt aufsuchen, wenn Krankheitssymptome auftreten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
: Betroffenen an die frische Luft bringen, an einem ruhigen Ort in stabile Seitenlage und fall erforderlich, einen Arzt rufen. Betroffene Person ausruhen lassen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
: In Mitleidenschaft gezogene Kleidung ablegen und alle betroffenen Hautpartien mit milder
Seife und Wasser abwaschen, mit warmem Wasser nachspülen. Injektion unter die Haut mit hohem Druck kann schwere Schäden verursachen. Arzt aufsuchen, wenn
Krankheitssymptome oder Reizungen auftreten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
: Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Zum richtigen Spülen der Augen sind die Augenlider mit den Fingern von den Augen abzuheben.
Bei anhaltenden Schmerzen, Blinzeln, Augentränen oder Rötung, ärztliche Hilfe herbeiholen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
: Bei Unwohlsein: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren. Bei spontanes Erbrechen: der Kopf niedriger als die Hüfte halten um Aspiration zu vermeiden. Kein Erbrechen auslösen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen nach Einatmen
: Bei normaler Umgebungstemperatur ist das Einatmen dieses Produktes aufgrund seines niedrigen Dampfdrucks unwahrscheinlich. Das Einatmen von thermischen
Zersetzungsprodukten in Form von Dampf, Nebel oder Rauch kann gesundheitsschädlich sein.
Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt
: Bei kurzem oder gelegentlichem Hautkontakt sind Hautprobleme unwahrscheinlich. Bei längerer oder wiederholter Einwirkung kann die Haut jedoch entfetten und Dermatitis entstehen. Hochdruckinjektion von Produkt in die Haut kann zu lokaler Nekrose führen, wenn das Produkt nicht chirurgisch entfernt wird.
Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt
: Bei unbeabsichtigtem Augenkontakt ist mehr als vorübergehendes Stechen oder Rötung unwahrscheinlich.
Symptome/Wirkungen nach Verschlucken
: Schlechter Geschmack. Bei versehentlichem Verschlucken kleiner Mengen sind Schäden unwahrscheinlich. Größere Mengen können zu Übelkeit und Durchfall führen.
Symptome/Wirkungen nach intravenöser
: Unbekannt.
Verabreichung
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
. re be
Geeignete Löschmittel
: Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschpulver, Schaum. Wassernebel. gs ua r
Ungeeignete Löschmittel
: Keinen starken Wasserstrahl benutzen. Verwendung eines festen Wasserstrahls kann zur e
H e
Ausbreitung des Brandes führen. h cil gn ür
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren p sr u r
Brandgefahr
: Bei der Verbrennung entstehen: CO, CO2, POx, NOx, SOx, H2S. Metalloxide. e d t
Explosionsgefahr
: Bei normaler Verwendung besteht keines Brand-/ Explosionsgefahr. bi el b st ne mu ko
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5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandschutzvorkehrungen
: Brandabschnitt nicht ohne ausreichende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz betreten.
Löschanweisungen
: Zur Kühlung exponierter Behälter einen Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen.
Schutz bei der Brandbekämpfung
: Umgebungsluft-unabhängiges Atemgerät und Chemikalienschutzanzug benutzen.
Sonstige Angaben
: Eindringen von Löschwasser in die Umwelt vermeiden (verhindern). Das getränkte Material aufnehmen und in gekennzeichneten Behältern vorschriftsmäßig entsorgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Allgemeine Maßnahmen
: Bereich mit verschüttetem Material kann rutschig sein. Boden- und Wasserverunreinigung vermeiden. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern.
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzausrüstung
: Bei hohem Hautkontaminationsrisiko (z.B. beim Reinigen von verschüttetem Material oder bei Spritzgefahr) werden chemikalienbeständige Schürzen und/oder undurchdringliche chemische Anzüge und Stiefel erforderlich sein. Schutzkleidung benutzen.
Notfallmaßnahmen
: Evakuierung überprüfen.
6.1.2. Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
: Bei hohem Hautkontaminationsrisiko (z.B. beim Reinigen von verschüttetem Material oder bei Spritzgefahr) werden chemikalienbeständige Schürzen und/oder undurchdringliche chemische Anzüge und Stiefel erforderlich sein.
Notfallmaßnahmen
: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Für Rückgewinnung eindämmen oder mit geeignetem Material aufsaugen. Falls das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu benachrichtigen. Boden- und Wasserverunreinigung vermeiden. Nicht in die Kanalisation, Wasserläufe, Untergrund oder
Keller gelangen lassen. Ausgelaufene Flüssigkeit durch Gräben oder flüssigkeitsbindendes Material einschließen, um ein Auslaufen in die
Kanalisation oder Gewässer zu vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Zur Rückhaltung
: Große Mengen: Produkte, die in großen Mengen verschüttet wurden, mit Erde oder Sand zurückhalten.
Reinigungsverfahren
: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder,
Sägemehl) aufnehmen. Größere Mengen ausgelaufener Flüssigkeit mit Pumpe oder
Saugeinrichtung entfernen und den Rest mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen.
Sonstige Angaben
: Geeignete Entsorgungsbehälter verwenden. Das getränkte Material aufnehmen und in gekennzeichneten Behältern vorschriftsmäßig entsorgen. Von der Wasseroberfläche zurückgewinnen/abschöpfen und in einen Entsorgungsbehälter geben.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
. re
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung be gs u
Zusätzliche Gefahren beim Verarbeiten
: Leere Behälter mit Rückständen des Produkts (Feststoffen, Flüssigkeiten und/oder are
Dämpfen) können eine Gefahr darstellen. Nicht unter Druck setzen, schneiden, schweißen,
H e hc hartlöten, löten, bohren, schleifen oder den Behälter der Hitze, Flammen, Funken, statischer i lg n
Elektrizität oder anderen Zündquellen aussetzen. Es besteht Explosionsgefahr mit ü rp möglichen Verletzungen oder Todesfolgen. Leere Behälter sollten vollständig geleert, richtig sr u r e verschlossen und sofort an eine Wiederaufarbeitungsstelle gegeben oder sachgerecht d t bi entsorgt werden. el b st ne mu ko
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Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
: Längeren und häufigen Kontakt mit der Haut vermeiden. Kann bei Verschütten gefährlich rutschig sein. Wenn Augen- oder Hautkontakt wahrscheinlich ist, geeignete
Schutzausrüstung tragen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Verunreinigte
Kleidung und Schuhe ablegen.
Hygienemaßnahmen
: Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass das Produkt nach einer Freisetzung, z. B. durch Risse in den Behältern oder in den Leitungssystemen, nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen kann. Handhabung unter Beachtung guter Arbeitshygiene und Arbeitsschutzpraxis. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen und beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Hände und andere exponierte Körperstellen mit milder Seife und Wasser waschen. Wenn Augen- oder Hautkontakt wahrscheinlich ist, geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen
: Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Lagerbedingungen
: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Unverträgliche Produkte
: Reagiert sehr aktiv mit staken Oxydationsmitteln und Säuren.
Maximale Lagerdauer
: 5 Jahr
Lagertemperatur
: 40 °C
Zusammenlagerungsinformation
: Fernhalten von: Oxidationsmittel. Starke Säuren.
Lager
: Bei Umgebungstemperatur aufbewahren.
Besondere Vorschriften für die Verpackung
: Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.1.1. Nationale Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition und biologische Grenzwerte
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.1.2. Empfohlene Überwachungsverfahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.1.3. Freigesetzte Luftverunreinigungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.1.4. DNEL- und PNEC-Werte
Expositionswert für Ölnebel
: 10 mg/m3 (15 min.) oder 5 mg/m3 (8 hrs).
8.1.5. Kontroll-Banderole
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Große Mengen: Produkte, die in großen Mengen verschüttet wurden, mit Erde oder Sand zurückhalten.
. r
8.2.2. Persönliche Schutzausrüstung eb eg s
Persönliche Schutzausrüstung: u ar e
Handschuhe. Bei Spritzgefahr: Schutzbrille. Ein Augenschutz sollte nur notwendig sein, wo Flüssigkeiten verspritzt oder gespritzt werden könnten.
H e
Persönliche Schutzausrüstung - Symbol(e): hc il gn ür ps ru re d tb iel b st ne mu ko
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8.2.2.1. Augen- und Gesichtsschutz
Augenschutz:
Ein Augenschutz nur dort notwendig, wo heiße Flüssigkeit verspritzt oder versprüht wird
8.2.2.2. Hautschutz
Haut- und Körperschutz:
Unter normalen Verwendungsbedingungen ist eine spezielle Kleidung/ Hautschutzausrüstung nicht erforderlich. Wiederholten oder länger andauernden Hautkontakt vermeiden. Wenn wiederholter Hautkontakt oder Verschmutzung der Kleidung wahrscheinlich ist, sollte Schutzkleidung getragen werden. Ausrüstung sollte EN 166 entsprechen.
Handschutz:
Bei wiederholtem oder länger anhaltendem Kontakt Handschuhe tragen. Die Handschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten
Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden. Vorbeugender Hautschutz (Hautschutzcreme) wird empfohlen. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Fall auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden.
Sonstigen Hautschutz
Materialien für Schutzkleidung:
PVC Handschuhe. Schutzhandschuhe aus Ucopren oder Nitril
8.2.2.3. Atemschutz
Atemschutz:
Atemschutzausrüstung ist normalerweise nicht erforderlich, wenn eine ausreichende natürliche oder örtliche Abzugsbelüftung zur Kontrolle der
Exposition vorhanden ist. Bei übermäßigem Auftreten von Dampf, Nebel oder Staub, zugelassenes Atemschutzgerät verwenden.
Atemschutzausrüstung muss geprüft werden, um bei jeder Verwendung die richtige Passform sicherzustellen. Falls ein Luftfilterungs-/reinigungsatemgerät geeignet ist, kann ein Partikelfilter für Nebel oder Dunst verwendet werden. Filtertyp P oder vergleichbaren Standard verwenden. Eventuell ist ein Kombinationsfilter für Partikel und organische Gase und Dämpfe (Siedepunkt >65°C) erforderlich, wenn aufgrund hoher Produkttemperatur auch Dampf oder abnormer Geruch vorhanden sind. Filtertyp AP oder vergleichbaren Standard verwenden.
8.2.2.4. Thermische Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Siehe Abschnitt 12. Siehe Abschnitt 6.
Begrenzung und Überwachung der Verbraucherexposition:
PVC Handschuhe. Schutzhandschuhe aus Ucopren oder Nitril.
Sonstige Angaben:
Produktgetränkte Lappen nicht in die Taschen der Kleidung stecken. Hände nicht mit bereits gebrauchten Tüchern reinigen. Vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen und beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Hände und andere exponierte Körperstellen mit milder Seife und Wasser waschen. Während der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand
: Flüssig
Aussehen
: Paste.
Farbe
: Gelb-braun.
Geruch
: Charakteristisch.
Geruchsschwelle
: Keine Daten verfügbar
.r pH-Wert
: Keine Daten verfügbar eb e gs
Relative Verdampfungsgeschwindigkeit
: < 0,1 ua re
(Butylacetat=1)
H
Schmelzpunkt
: ASTM D 97 eh cil g
Gefrierpunkt
: Keine Daten verfügbar nür
Siedepunkt
: > 280 °C p sr u
Flammpunkt
: Keine Daten verfügbar r ed t
Zündtemperatur
: > 240 °C bie lb
Zersetzungstemperatur
: Keine Daten verfügbar st n
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
: Keine Daten verfügbar e m u
Dampfdruck bei 20°C
: < 0,1 hPa ko
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Relative Dampfdichte bei 20 °C
: > 1 (Luft = 1)
Relative Dichte
: Keine Daten verfügbar
Löslichkeit
: wasserunlöslich.
Log Pow
: > 3
Viskosität, kinematisch
: Keine Daten verfügbar
Viskosität, dynamisch
: Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften
: Keine Daten verfügbar
Brandfördernde Eigenschaften
: Keine Daten verfügbar
Explosionsgrenzen
: 0,6 - 7 vol %
9.2. Sonstige Angaben
VOC-Gehalt
: 0 %
Sonstige Eigenschaften
: Gas/Dampf schwerer als Luft bei 20°C.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Unter normalen Anwendungsbedingungen stabil.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Siehe Teil 10.1 über Reaktivität.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Feuchtigkeit. Überhitzung.
10.5. Unverträgliche Materialien
Starke Oxidationsmittel. Starke Säuren.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
CO, CO2, POx, NOx, SOx, H2S. Metalloxide.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität (Oral)
: Nicht eingestuft
Akute Toxizität (Dermal)
: Nicht eingestuft
Akute Toxizität (inhalativ)
: Nicht eingestuft
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
: Nicht eingestuft
Schwere Augenschädigung/-reizung
: Nicht eingestuft
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Nicht eingestuft
Keimzell-Mutagenität
: Nicht eingestuft
Karzinogenität
: Nicht eingestuft
Reproduktionstoxizität
: Nicht eingestuft
. r eb e
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
: Nicht eingestuft gs
Exposition ua re
H
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
: Nicht eingestuft eh
Exposition cil gn
Aspirationsgefahr
: Nicht eingestuft ür psr
Sonstige Angaben
: Toxikologische Daten sind noch nicht speziell für dieses Produkt festgelegt worden. Die u re d vorgelegten Informationen beruhen auf der Kenntnis der Bestandteile und der Toxikologie t bi el ähnlicher Produkte,Wahrscheinlicher Expositionsweg: Einschlucken, Haut und Augen. b st ne mu ko
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Ökologie - Allgemein
: Ökotoxikologische Daten sind noch nicht speziell für dieses Produkt festgelegt worden. Die vorgelegten Informationen beruhen auf der Kenntnis der Bestandteile und der Toxikologie ähnlicher Produkte.
Ökologie - Wasser
: Produkt kann einen Film auf den Wasseroberfläche bilden, der den Sauerstoffaustausch verhindern kann. Wird durch Adsorption an Bodenpartikeln immobilisiert.
Gewässergefährdend, kurzfristige (akut)
: Nicht eingestuft
Gewässergefährdend, langfristige (chronisch)
: Nicht eingestuft
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Eurol Ball Bearing Grease EP 2
Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht leicht biologisch abbaubar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
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Log Pow
- 3
Bioakkumulationspotenzial
Es wird nicht erwartet, dass dieses Produkt über die Nahrungsketten in der Umwelt bioakkumuliert.
12.4. Mobilität im Boden
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Ökologie - Boden
Nicht mischbar mit Wasser. Auslaufende Substanz kann in den Boden eindringen und zu
Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen. Produkt kann einen Film auf den
Wasseroberfläche bilden, der den Sauerstoffaustausch verhindern kann. Wird durch
Adsorption an Bodenpartikeln immobilisiert.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Örtliche Vorschriften (Abfall)
: Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Empfehlungen für die Abfallentsorgung
: Entsorgung gemäß den örtlichen bzw. nationalen Sicherheitsvorschriften. Nicht in die
Kanalisation oder die Umwelt ableiten.
Zusätzliche Hinweise
: Gefährlicher Abfall.
Ökologie - Abfallstoffe
: Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist
.r verboten. Leere Behälter mit Rückständen des Produkts (Feststoffen, Flüssigkeiten eb e und/oder Dämpfen) können eine Gefahr darstellen. Nicht unter Druck setzen, schneiden, gs schweißen, hartlöten, löten, bohren, schleifen oder den Behälter der Hitze, Flammen, ua re
H
Funken, statischer Elektrizität oder anderen Zündquellen aussetzen. Es besteht eh
Explosionsgefahr mit möglichen Verletzungen oder Todesfolgen. Leere Behälter sollten cil gn vollständig geleert, richtig verschlossen und sofort an eine Wiederaufarbeitungsstelle ü r p sr gegeben oder sachgerecht entsorgt werden. Nicht restentleerte Behälter einer u r e entsprechend genehmigten Sondermüllsammelstelle zuführen. d tb
EAK-Code
: 12 01 12* - gebrauchte Wachse und Fette ie l b st ne mu ko
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Gemäß ADR / IMDG / IATA / ADN / RID
ADR
IMDG
IATA
ADN
RID
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlich: Nein
Umweltgefährlich: Nein
Umweltgefährlich: Nein
Umweltgefährlich: Nein
Umweltgefährlich: Nein
Meeresschadstoff: Nein
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Landtransport
Keine Daten verfügbar
Seeschiffstransport
Keine Daten verfügbar
Lufttransport
Keine Daten verfügbar
Binnenschiffstransport
Keine Daten verfügbar
Bahntransport
Keine Daten verfügbar
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
. r eb e
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt gs ua
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff re
H
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff eh
Enthält keine Stoffe, die der Verordnung (EU) 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr cil gn gefährlicher Chemikalien unterliegen. ü r p sr
Enthält keine Stoffe, die der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente u r organische Schadstoffe unterliegen ed tb
VOC-Gehalt
: 0 % ie l b st ne mu ko
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15.1.2. Nationale Vorschriften
Deutschland
Wassergefährdungsklasse (WGK)
: WGK nwg, Nicht wassergefährdend (Einstufung nach AwSV, Anlage 1)
Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
: Unterliegt nicht der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen verfügbar
Sicherheitsdatenblatt (SDB), EU
Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und
Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produkts ausgelegt werden.
. re be gs ua re
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