Arbeitsalltag | Gesundheit | Work-Life-Balance
Ein Dank an alle, die über die Feiertage im Einsatz sind
Es gibt Menschen, die mit ihrem Job das öffentliche und private Leben am Laufen halten. Sie werden oft nur bemerkt, wenn ein persönlicher Kontakt nötig ist oder wenn sie aufgrund verschiedener Ursachen nicht erreichbar sind. Wer denkt im Alltag schon über die fleissigen Frauen und Männer bei der Müllabfuhr nach? Über die Krankenschwestern, Pflegekräfte, Altenpfleger:innen oder Kellner:innen? Es ist selbstverständlich, dass sie ihren Job ausführen, dass sie immer erreichbar, anwesend und engagiert sind. In Zeiten der Corona-Krise wurden Angehörige sogenannter systemrelevanter Berufe besonders gewürdigt; es wurde für sie Beifall geklatscht und ein dickes Dankeschön ausgerufen. Doch diese Zeiten scheinen wieder vorbei und die Menschen versehen still und leise, oft ungesehen und ohne grosse Ansprüche ihren Dienst. Gerade die Weihnachtszeit ist daher eine Gelegenheit, endlich einmal ganz laut und deutlich «Danke» zu sagen.
Danke, dass es euch gibt, dass ihr da seid und täglich zuverlässig dafür sorgt, dass die Welt nicht einfach zusammenbricht!
Eure Tätigkeit und euer Wille, täglich euer Bestes zu geben, verdienen höchste Anerkennung. Genau die wollen wir mit diesen Worten ausdrücken. Wir wünschen euch ein schönes Weihnachtsfest und ruhige Festtage sowie Menschen in eurer Umgebung, die eure Leistung zu schätzen wissen.
Den gesetzlichen Rahmen zur Feiertagsarbeit beachten
Grundsätzlich ist es Schweizer:innen verboten, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Eine Ausnahme bilden die Angehörigen der oben bereits erwähnten systemrelevanten Berufe. Sie müssen selbst an diesen eigentlich freien Tagen auf der Arbeitsstelle erscheinen und bekommen dafür Ersatzruhe und einen Lohnzuschlag.
Als einziger Feiertag auf nationaler Ebene ist der 1. August zu nennen, dieser gilt als hoher Feiertag und wird durch maximal acht weitere Feiertage pro Kanton ergänzt. Somit gibt es insgesamt neun Feiertage, an denen ein Teil der Schweizer:innen gemütlich daheim sitzt, der andere Teil jedoch im Dienst der Gesellschaft tätig bleibt. Dabei ist es für Arbeitgeber nicht leicht, Angestellte an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten zu lassen. Sie benötigen dafür eine Polizeierlaubnis, die gemäss geltendem Ruhetagsgesetz des betreffenden Kantons einzuholen ist. Dies ist nicht in den Betrieben nötig, in denen das Arbeitsgesetz nicht gilt oder die vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen sind. Neben den Feiertagen, die einem Sonntag gleichgestellt sind, gibt es noch öffentliche Ruhetage, die die Kantone bestimmen. Sie gelten laut Arbeitsrecht als Werktage; eine Beschäftigung an diesen Tagen muss nicht gesondert beantragt werden. Lediglich einzelne Arbeiten müssen bewilligt werden.
Wichtig zu wissen: Sofern ein Feiertag in die Zeit des Zivil- oder Militärdienstes, auf ein Wochenende oder in die Zeit der Arbeitsunfähigkeit fällt, haben Angestellte keinen Anspruch auf Nachgewährung. Gleichzeitig zählen diese Feiertage nicht als Ferienbezug, sodass der Urlaubsanspruch durch den Feiertag nicht gemindert wird.
Über eine zusätzliche Vergütung «Danke» sagen
Im Grunde ist die zusätzliche Vergütung keine weitere Möglichkeit, um einfach nur «Danke» zu sagen. Vielmehr ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Angestellten einen Lohnzuschlag in Höhe von 50 Prozent zu gewähren, was allein oder zusätzlich zu den Tagen der Ersatzfreiheit geleistet werden muss. Es handelt sich um eine Entschädigung dafür, dass die Angehörigen der betreffenden Berufe aus den Bereichen Pflege, Not- und Rettungsdienst, Infrastruktur und Verkehr, Landwirtschaft und Sicherheit an den Tagen Dienst leisten, wenn andere Menschen gemütlich mit ihrer Familie zu Hause sind. Es soll Anerkennung und gerechter Ausgleich sein, allerdings gibt es für Lohnzuschläge feste Regelungen. Sie werden nur gezahlt, wenn jemand vorübergehende Sonntagsarbeit leistet, was bedeutet, dass der oder die Angestellte an höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen pro Kalenderjahr tätig ist. Geht die Anzahl der Arbeitstage über die genannten sechs hinaus, ist der Lohnzuschlag nicht mehr verpflichtend. Zwingend geschuldet wird jedoch die Ersatzruhe. Das bedeutet jedoch für die Angehörigen der systemrelevanten Berufe, dass sie ihren Einsatz nicht monetär vergütet, sondern einen Freizeitausgleich bekommen.
Die Planung des Arbeitgebers passte nicht und am Ende des Kalenderjahres wird festgestellt, dass die regelmässige Arbeitszeit an mehr als sechs Sonn- oder Feiertagen im Jahr geleistet wurde? Dann müssen die geschuldeten 50 Prozent Lohnzuschlag für die ersten sechs Sonn- oder Feiertage nachgezahlt werden.
So wird der Feiertagszuschlag in der Schweiz berechnet
Für alle, die mehr wissen wollen: Der Feiertagszuschlag bzw. dessen Berechnung wird von mehreren Faktoren abhängig gemacht. Es geht dabei um diese Punkte:
- Art des Feiertags: Ist der Feiertag dem Sonntag gleichgestellt oder sieht das Arbeitsrecht etwas anderes vor?
- Anzahl der Einsätze an Sonn- und Feiertagen im betreffenden Kalenderjahr
- festgeschriebene Regelungen zu Feiertagszuschlägen im Arbeitsvertrag
- festgeschriebene Regelungen zu Feiertagszuschlägen im Gesamtarbeitsvertrag
- zu erwartende Arbeitseinsätze an Sonn- und Feiertagen in einem Kalenderjahr
5 Tipps, wie jede:r Anerkennung zeigen kann
Wer weiss, dass die Nachbarin oder der Nachbar in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und oft bis spätabends unterwegs ist, kann etwas Gutes tun. Dabei sind vor allem alleinstehende Menschen für ein wenig Aufmerksamkeit und Hilfe dankbar. Hier sind fünf Ideen, mit denen sich ein Dankeschön ausdrücken und jemand unterstützen lässt:
- Einkäufe übernehmen
- Baby-/Dogsitting übernehmen, um der betreffenden Person ein wenig Freiraum zu ermöglichen
- Am Wochenende frische Brötchen holen und einfach morgens an die Tür hängen
- Eine kleine Freude machen und Pralinen mitbringen oder ein Gespräch bei einer Tasse Kaffee anbieten
- Einfach fragen, ob Hilfe im Alltag benötigt wird
Nicht jeder Mensch wird darauf eingehen und mit Sicherheit gibt es viele Angehörige von Versorgungsberufen, die einfach ihre Ruhe haben wollen. Doch auch sie freuen sich über eine kleine Aufmerksamkeit, die ohne jegliche Erwartung überreicht wird. Und wer weiss, vielleicht entwickelt sich daraus auch eine gute Freundschaft? In jedem Fall wird es der- oder diejenige zu schätzen wissen, dass ihm oder ihr ein wenig Anerkennung entgegengebracht wird.
Das Bild oben wurde von unserem Designer mithilfe eines KI-Tools erstellt. 🧑🎨 🤖