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Unbezahlte Ferien für mehr Erholung

Sommerzeit ist Ferienzeit. Was aber, wenn du schon alle Ferientage verbraucht bzw. verplant hast, trotzdem aber noch ein paar zusätzliche freie Tage geniessen möchtest? Einige Unternehmen bieten genau dafür die Möglichkeit zu unbezahlten Ferientagen.

Kein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlte Ferien

Die schlechte Nachricht vorweg: Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Ferien, egal wie lange du schon im selben Betrieb tätigt bist. Übrigens: Der gesetzliche Ferienanspruch beträgt in der Schweiz vier Wochen / 20 Tage pro Jahr. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es fünf Wochen / 25 Tage. Alle Ferientage darüber hinaus sind freiwillige Zusatzleistungen der Unternehmen. Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitenden 5 Wochen Urlaub und ab 50 Jahren bekommen zahlreiche Mitarbeitende in den Genuss einer zusätzlichen Ferienwoche.

Unbezahlte Ferien bei vielen Unternehmen

Einige Firmen geben ihren Mitarbeitenden für eine bessere Work-Life-Balance zusätzlich die Möglichkeit, neben den bezahlten Ferien auch unbezahlten Urlaub zu nehmen. Das bestätigt auch Tanja Vollenweider, HR-Leiterin der JobCloud AG, wozu auch jobs.ch gehört: «Das ist durchaus üblich. Unbezahlter Urlaub ist zeitgemäss und man kann dadurch als Unternehmen noch mehr auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden eingehen».

Die Handhabung unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. Bei JobCloud etwa können sich Mitarbeitende zusätzlich bis zu 5 Tage im Jahr «kaufen». Bei längerfristiger Planung können unbezahlte Ferienwochen bis zu einer Mindestdauer von 6 Monaten in Anspruch genommen werden. Wichtig ist jedoch immer das Einverständnis des/der Vorgesetzten und dass deine zusätzlichen Ferien das Unternehmen nicht zu sehr belasten. Du hättest auch gerne unbezahlte Ferien? Dann frage mal bei deiner Firma nach, ob es die Möglichkeit auf unbezahlte Ferien gibt.

Unbezahlter Urlaub ist zeitgemäss und man kann dadurch als Unternehmen noch mehr auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden eingehen.

Tanja Vollenweider, HR-Leiterin JobCloud AG

Was ist bei unbezahlten Ferien zu beachten?

Unbezahlte Ferien heissen nicht ohne Grund «unbezahlt». Wenn jemand unbezahlte Ferien nimmt, dann erhält er/sie für diese Zeit logischerweise keinen Lohn. Ausserdem musst du bedenken, dass dein Anspruch auf einen etwaigen 13. Lohn, Bonus oder allfällige Provisionen um die jeweiligen unbezahlten Ferientage gekürzt wird. Bei mehreren Wochen unbezahlter Ferien solltest du mit deinem Arbeitgeber den Versicherungsschutz klären, bzw. ob du für die Zeit deiner Abwesenheit selber eine Versicherung abschliessen musst.

Es gibt auch Firmen mit unbegrenzten Ferien

Was sich unglaublich anhört, ist wirklich wahr: Es gibt Firmen, bei denen die Mitarbeitenden so viele Ferien nehmen können, wie sie möchten – etwa beim Streaming-Anbieter Netflix. In der Schweiz offeriert die Fintech-Firma Advanon in Zürich den Mitarbeitenden unbegrenzten und zahlt ihnen noch dazu den Flug sowie zwei Wochen Hotel für eine Privatreise.

Wir wünschen dir viel Spass bei deiner Ferienplanung und einen erholsamen Sommer!

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