Etat du canton de Fribourg
Fribourg
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Ersatzmitglied für die Rekurskommission für das Grundbuch -%
- 23 März 2026
- 100%
- Fribourg
Job-Zusammenfassung
Ersatzmitglied für die Rekurskommission in Fribourg gesucht. Eine spannende Möglichkeit in einem dynamischen Team.
Aufgaben
- Behandlung von Beschwerden gegen Grundbuchverfügungen.
- Rechtliche Entscheidungen im Bereich Immobilienrecht treffen.
- Zusammenarbeit mit dem Justizrat und anderen Institutionen.
Fähigkeiten
- Juristische Ausbildung und Kenntnisse im Grundbuchrecht erforderlich.
- Französisch und Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
- Erfahrung im Umgang mit rechtlichen Verfahren.
Ist das hilfreich?
Über den Job
Ersatzmitglied für die Rekurskommission für das Grundbuch
Beschäftigungsgrad:
-%
Ort / Bezirk:
Fribourg, CH, Saane, CH
Bewerbungsfrist:
16.04.2026
Datum des Stellenantritts:
Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung
Vertragsart:
Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:
Justizrat
Wie bewerbe ich mich
ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN . Klicken Sie nicht auf die Schaltflächen «Jetzt bewerben» oben und unten auf dieser Seite. Ihre Bewerbung wird nur bearbeitet, wenn Sie sie direkt an folgende E-Mailadresse senden: E-Mail schreiben.
Bewerbungsdossier
Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden.
Für eine vollständige Bewerbung müssen Sie das offizielle Bewerbungsformular auf der Webseite des Justizrats ausfüllen und absenden.
Beschreibung des Amtes
Die Rekurskommission für das Grundbuch ist als erste Instanz zuständig für die Behandlung von Beschwerden gegen Verfügungen der Grundbuchämter des Kantons Freiburg (Art. 956a Abs. 1 ZGB, Art. 9 Abs. 1 GBG).
Gewünschtes Profil
- Der Justizrat sucht eine Person mit juristischer Ausbildung und vertieften Kenntnissen im Bereich des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts
- Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie darf nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind
- Beherrschen der französischen Sprache mit guten Kenntnissen der deutschen Sprache
Angaben der Kontaktpersonen
E-Mail schreiben
Datum der Stellenausschreibung:
20.03.2026
Referenz:
9952