Effektenschrank für Bewohner/innen eines Einbettzimmers CHF
Verein Barmherzige Brüder Steinhof Luzern
Auf einen Blick
Veröffentlicht:07 Juli 2025
Pensum:100%
Vertragsart:Festanstellung
Arbeitsort:Luzern
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Job-Zusammenfassung
Der Steinhof Luzern ist eine Institution der Barmherzigen Brüder. Ab 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die Bewohner.
Aufgaben
Die Taxordnung ist Teil des Heimvertrages und gilt für alle.
Vorschusszahlungen sind beim Eintritt zu leisten und werden verrechnet.
Die Taxen umfassen Aufenthalt, Pflege und individuelle Leistungen.
Fähigkeiten
Gültig ab 1. Januar 2025, ersetzt vorherige Regelungen.
Transparente Kostenstruktur für Bewohner:innen.
Regelmäßige Anpassungen und Überprüfungen der Pflegeeinstufung.
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Steinhof Luzern
Steinhofstrasse 10 6005 Luzern Taxordnung 2025 Gültig ab 1. Januar 2025 Der Steinhof Luzern ist eine Institution der Barmherzigen Brüder von Maria Hilf 1. Grundsatz Die Taxordnung ist integrierender Bestandteil des Heimvertrages und gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Steinhof Luzern, 6005 Luzern. Sie tritt ab 1.1.2025 in Kraft und ersetzt alle vorgehenden Taxordnungen. Anpassungen erfolgen auf Beschluss des Vereinsvorstandes im Rahmen der Budgetgenehmigung. 2. Vorschusszahlung Beim Eintritt in den Steinhof Luzern ist eine Vorschusszahlung von CHF 6 000.-- für Dauerbewohner:innen bzw. von CHF 5 000.-- für Kurzzeitaufenthalter:innen zu leisten. Dieser Betrag wird nicht verzinst und bei Austritt oder Todesfall mit der Abschlussrechnung verrechnet. 3. Taxen Die Verrechnung der Taxen erfolgt pro Person und Tag. Folgende Komponenten werden in Rechnung gestellt:
Aufenthaltstaxe: Pensions- und Betreuungsleistungen (Bewohner:in)
Selbstbehalt für die Pflegeleistungen (Bewohner:in)
Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) (Krankenkasse und Wohnsitzgemeinde /- Kanton)
Individuelle Verrechnungen (Bewohner:in) inkl. Kosten für Pflegematerial, wenn die Kosten des benötigten Materials über den jährlichen Höchstvergütungsbeitrag (HVB) der Krankenkasse hinausgehen.
3.1 Pensions- und Betreuungsleistungen Diese geht zu Lasten der Bewohnenden und beinhaltet: Unterkunft inklusive aller Nebenkosten, Reinigung, Nutzung der Gemeinschaftsräume und Anlagen, Verpflegung (ausgenommen Sondennahrung und Tafelgetränke), Betreuung, Alltagsgestaltung und Aktivierung, Besorgen der privaten Wäsche inkl. chemischer Reinigung (ohne Näh- und Flickarbeiten), Zurverfügungstellung von allgemeinen Gehhilfen / Rollstühlen, Teilnahmemöglichkeit an Anlässen und Veranstaltungen und Seelsorge sowie die Gebühren für Radio- und Fernsehempfang. Pensions- und Betreuungsleistungen (für alle Pflegestufen) Preis / Tag Aufenthaltstaxe im Zweibettzimmer CHF 175.00 Zuschlag für Einbettzimmer klein CHF 25.00 Zuschlag für Einbettzimmer mittel CHF 30.00 Zuschlag für Einbettzimmer gross CHF 35.00 Zuschlag für Kurzzeitaufenthalt CHF 25.00 Reduktion bei Abwesenheit ab dem 3. Tag (Abreise- und Ankunftstag werden voll berechnet) - CHF 20.00 Reservationstaxen für Zweibettzimmer CHF 155.00 (Bei Einbettzimmern wird der jeweilige Zuschlag pro Tag zusätzlich verrechnet) 2 3.2 Pflegetaxen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) Pflegestufe Pflegetaxe total Bewohner:in Krankenkasse Gemeinden 1 CHF 15.30 CHF 5.70 CHF 9.60 CHF 0.00 2 CHF 43.10 CHF 23.00 CHF 19.20 CHF 0.90 3 CHF 70.90 CHF 23.00 CHF 28.80 CHF 19.10 4 CH 98.70 CHF 23.00 CHF 38.40 CHF 37.30 5 CHF 126.50 CHF 23.00 CHF 48.00 CHF 55.50 6 CHF 154.30 CHF 23.00 CHF 57.60 CHF 73.70 7 CHF 182.10 CHF 23.00 CHF 67.20 CHF 91.90 8 CH 209.90 CHF 23.00 CHF 76.80 CHF 110.10 9 CHF 237.70 CHF 23.00 CHF 86.40 CHF 128.30 10 CHF 265.50 CHF 23.00 CHF 96.00 CHF 146.50 11 CHF 293.30 CHF 23.00 CHF 105.60 CHF 164.70 12 CHF 321.10 CHF 23.00 CHF 115.20 CHF 182.90 3.3 Individuelle Verrechnungen Bezeichnung Preis Eintrittspauschale / Austrittspauschale je CHF 300.00 Pauschalentschädigung für kurzfristige Absagen vor Eintritt (< 3 Tage) CHF 500.00 Telefonanschluss intern/extern CHF 20.00 / Mt. Telefon Gesprächstaxen bei externer Schaltung pauschal CHF 10.00 / Mt. Medikamente aufgrund Verschreibung durch den zuständigen Arzt nach Aufwand Persönliche Bezüge: Taschengeld, Gastwirtschaft, Toilettenartikel etc. nach Aufwand Diverse Dienstleistungen: Coiffeur, Podologie, Massage, Therapien nach Aufwand Besondere Leistungen Hauswirtschaft (inkl. Näh- und Flickarbeiten) CHF 55.00 / Std. Transporte CHF 55.00 / Std. Transporte mit zusätzlicher Begleitperson CHF 100.00 / Std. Transporte mit zusätzlicher Begleitung einer Fachperson CHF 120.00 / Std. Begleitung ausser Haus CHF 55.00 / Std. Besondere Leistungen Techn. Dienst CHF 55.00 / Std. Effektenschrank für Bewohner/innen eines Einbettzimmers CHF 10.00 / Mt. Nicht kassenpflichtige Medikamente gehen zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie werden mit dem Aufenthaltskosten in Rechnung gestellt. Rückfragen dazu kann der behandelnde Arzt beantworten, der die Medikamente jeweils verordnet. 3 4. Allgemeines 4.1 Eintrittspauschale Beim Eintritt wird eine Eintrittspauschale von CHF 300.-- erhoben. 4.2 Ermittlung der Pflegestufe Als Grundlage der Pflegeeinstufung dient das Pflegeerfassungs- und -Abrechnungs-system RAI-NH. Bei Einzug wird der aktuelle Pflegebedarf ermittelt und während des Aufenthalts nach Bedarf laufend angepasst. Die Einstufung wird bei relevanten Veränderungen oder regulär alle sechs Monate überprüft. 4.3 Abgrenzungen Arztkosten, Medikamente, Pflegematerial gemäss MiGeL und Analysen gemäss KLV gehen zu Lasten des Krankenversicherers und werden über den Bewohner / die Bewohnerin verrechnet. 4.4 Reservationskosten Erfolgt der Heimeintritt nach dem ursprünglich vereinbarten Eintrittstermin, wird bis zum effektiven Eintritt eine Reservationstaxe berechnet. Bei einem Spitalaufenthalt oder bei Ferienabwesenheit wird für den Ein- und Austrittstag die volle Tagestaxe (inkl. Pflege) verrechnet, ab dem dritten Abwesenheitstag gilt die Reservationstaxe. 4.5 Telefon / Radio / Fernsehen Für den Telefonanschluss, mit einem hauseigenen oder privaten Apparat, werden bei interner und externer Schaltung pro Monat pauschal CHF 20.-verrechnet. Bei einem externen Telefonanschluss werden zusätzlich CH 10.- pro Monat pauschal für Gesprächsgebühren in Rechnung gestellt. Wird kein Telefonanschluss benötigt, fallen keine Kosten an. Die Gebühren für Radio- und Fernsehempfang werden vom Steinhof übernommen. Der Empfang wird durch den Steinhof ohne Zusatzverrechnung zur Verfügung gestellt. Auch die Einrichtung von Radio- und Fernsehgeräten und die Unterstützung bei Störungen wird weiterhin nicht separat verrechnet. 4.6 Kündigungsfrist Für den Heimvertrag gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen bei Kurzzeitaufenthalten. Diese entfällt, wenn bei Eintritt ein fester Austrittstermin vereinbart wurde. Für einen Daueraufenthalt beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen und ist jeweils auf ein Monatsende möglich. Bei vorzeitigem Austritt wird bis zum Ende der Kündigungsfrist die Reservationstaxe verrechnet. 4.7 Austrittkosten Bei einem Todesfall wird die Zimmer-Reservationstaxe für die 7 dem Todestag folgenden Tage berechnet. Eine Schlussreinigungsgebühr von CHF 300.-- wird im Todesfall sowohl bei einem Austritt nach Hause oder dem Wechsel in eine andere Institution verrechnet. Entsorgungsaufwand im Rahmen der Zimmerräumung und die Behebung von Schäden oder von übermässiger Abnutzung werden separat verrechnet. 4.8 Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung für den Aufenthalt erfolgt monatlich und rückwirkend. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Heimleitung oder an die Bewohneradministration wenden. Luzern, im November 2024 Andrea Denzlein Heimleitung 4