+ bachmann ag
fuhrer + bachmann AG
Elsau
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:07 Juli 2025
- Pensum:100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:Elsau
Job-Zusammenfassung
Die fuhrer + bachmann ag bietet hochwertige Steintrennmaschinen und Bauwerkzeuge an. Eine Chance, in einem innovativen Umfeld zu arbeiten!
Aufgaben
- Lieferumfang laut schriftlicher Auftragsbestätigung klären.
- Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum sicherstellen.
- Garantiebedingungen gemäß den AGB der Firma beachten.
Fähigkeiten
- Erfahrung im Umgang mit Bauwerkzeugen und Maschinen erforderlich.
- Vertrautheit mit allgemeinen Lieferbedingungen ist wichtig.
- Gute Kommunikationsfähigkeiten für Kundenkontakt sind notwendig.
Ist das hilfreich?
fuhrer
+ bachmann ag
Steintrennmaschinen - Diamant- & Bauwerkzeuge
+
®
Rümikerstrasse 1 - 8352 Elsau/Winterthur - Telefon 052 368 74 20 - Fax 052 363 28 34 - E-Mail schreiben www.fb-ag.ch
for quality & innovation
Allgemeine Lieferbedingungen (AGB) der fuhrer + bachmann ag (f+b)
1. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der f+b massgebend. Alle Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der f+b. Versand und Beförderung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
2. Preise
Verstehen sich in Franken (Schweizer Währung, respektive in € für EU-Länder), exklusive MwSt, und sofern nicht anders vereinbart, rein netto ab Werk ohne Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge.
3. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind ab Rechnungsdatum 30 Tage netto zu leisten; oder wenn anderslautend, nach der
Angaben der Faktura.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen, Verzögerungen irgendwelcher
Art - oder vom Lieferanten nicht anerkannten Gegenforderungen - zu kürzen oder zurückzubehalten.
3. Erfolgt die Zahlung nicht innert 30 Tagen seit dem Rechnungs-datum - oder nach den besonderen
Angaben auf der Faktura - so befindet sich der Käufer im Verzug und hat einen Verzugszins zu zahlen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen, die der f+b aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen, Eigentum der f+b. Im Sinne des Eigentumsvorbehalts nach Art. 715 ZGB
(Gerichtsstand Winterthur/Schweiz) ermächtigt der Käufer die f+b, den Eigentumsvorbehalt auf einseitiges Ersuchen beim zuständigen Amt im Eigentumsvorbehaltregister eintragen zu lassen.
5. Garantiebestimmungen
5.1
Allgemeines
1.
Die fuhrer + bachmann ag übernimmt gegenüber den Benutzern der Geräte der fuhrer + bachmann ag, nebst der gesetzlichen Gewährleistung, eine Hersteller-Garantie. Dies betrifft alle Geräte der fuhrer + bachmann ag, die direkt bei uns in der Schweiz erworben wurden oder indirekt bei einem autorisierten Schweizer Fachhändler, der die
Geräte bei der fuhrer + bachmann ag bezieht.
2.
"Nutzer" im Sinne dieser Hersteller-Garantie ist jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümerin des Geräts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen. "Erstkunde" ist jener Nutzer, der als erstes das Gerät in der
Schweiz bei der fuhrer+bachnan ag erworben hat oder das Gerät indirekt bei einem von fuhrer+bachman ag autorisierten Schweizer Fachhändler bezogen hat.
5.2
Inhalt und Umfang der Garantie
1.
Die fuhrer + bachmann ag garantiert die einwandfreie Funktion ihrer Geräte.
2.
Die Garantie gilt ausschliesslich bei Nutzung der Geräte in der Schweiz.
3.
Die Garantie kommt nicht zur Anwendung bei folgenden Mängeln: Missbräuchliche oder unsachgemässe Anwendung,
Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkung, Schäden durch Nichtbeachtung der Montage- oder Gebrauchsanleitung, eine nicht fachgerechte Installation, eine Überlastung des Gerätes, eine Verwendung von nicht zugelassenen
Einsatzwerkzeugen oder Zubehör, Nichtbeachtung der Wartungs- und Sicherheitsbestimmungen, Eindringen von
Fremdkörpern in das Gerät.
4.
Nicht von der Garantie erfasst sind Schäden an Verschleissteilen, die auf einen normalen Verschleiss durch die
Verwendung des Gerätes zurückzuführen sind.
5.
Der Anspruch auf die Garantie entfällt, wenn die jährliche Wartung des Geräts nicht durch ein entsprechendes schriftliches Dokument nachgewiesen werden kann, wie dies gemäss den Herstellervorgaben vorgesehen ist.
5.3
Dauer und Beginn der Garantie
1.
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate.
2.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufes des Erstkunden, maximal jedoch 3 Jahre nach Herstellung.
3.
Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen, die im Rahmen dieser Garantie erbracht werden, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch des Gerätes.
Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
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Steintrennmaschinen - Diamant- & Bauwerkzeuge
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Rümikerstrasse 1 - 8352 Elsau/Winterthur - Telefon 052 368 74 20 - Fax 052 363 28 34 - E-Mail schreiben www.fb-ag.ch
for quality & innovation
5.4
Voraussetzungen der Garantie
1.
Das Gerät wurde über den autorisierten Fachhandel oder direkt über fuhrer + bachmann ag in der Schweiz bezogen und ist auch dort aufgestellt.
2.
Die fuhrer + bachmann ag behebt unentgeltlich, gemäss den folgenden Bedingungen,
Mängel am Gerät, die auf einen Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, sofern diese uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 12 Monaten ab Datum der
Rechnungsstellung an den Erstkunden gemeldet werden. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs des Erstkunden).
Die fuhrer + bachmann ag ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit entsprechend dem Herstellungsdatum zu bestimmen.
5.5
Leistungen aus der Garantie
1.
Während der Garantiezeit prüft fuhrer + bachmann AG das Gerät, um festzustellen, ob ein
Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dann repariert die fuhrer + bachmann AG das
Gerät auf ihre Kosten oder tauscht dieses aus.
2.
Die Wahl der Garantieleistung (Reparatur oder Austausch) erfolgt nach freiem Ermessen der fuhrer + bachmann ag.
3.
Sofern das Gerät im Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist die fuhrer + bachmann ag berechtigt, das Gerät gegen ein gleichwertiges Produkt auszutauschen. Das defekte Gerät oder Teile davon gehen in das Eigentum der fuhrer + bachmann ag über.
4.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue
Garantiefrist fest.
5.
Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet gleichzeitig mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5.6
Weitergehende Ansprüche
1.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz des Gerätes, beispielsweise für Schäden, die ausserhalb des Gerätes entstanden, sind ausgeschlossen, soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist.
2.
Der Transport oder die Transportkosten werden vom Eigentümer des Geräts übernommen.
3.
Mängel berechtigen nicht zur Zurückerstattung des Kaufpreises, auch nicht von Teilbeträgen.
5.7
Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zu Zwecken der Auftragsbearbeitung sowie zur möglichen Garantieabwicklung genutzt, immer unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
5.8
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf diese Garantie findet das Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss des Wiener
Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980). Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Elsau/Winterthur, Schweiz. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Elsau/Winterthur, Schweiz.
6. Gültigkeit
Diese allgemeinen Lieferbedingungen sind verbindlich unter Vorbehalt der Annahme durch die
Geschäftsleitung. Reklamationen müssen innert 8 Tagen angebracht werden.
Elsau, 01.01.2021