fuhrer + bachmann ag
fuhrer + bachmann AG
Elsau
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:07 Juli 2025
- Pensum:100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:Elsau
Job-Zusammenfassung
Die Fuhrer + Bachmann AG ist führend in Steintrennmaschinen und Bauwerkzeugen.
Aufgaben
- Lieferbedingungen und Preise gemäß den allgemeinen Bedingungen.
- Garantiebedingungen für Geräte und deren Nutzung in der Schweiz.
- Regelungen zu Zahlungen und Eigentumsvorbehalt der gelieferten Waren.
Fähigkeiten
- Erfahrungen im Umgang mit Bauwerkzeugen und Maschinen sind von Vorteil.
- Kenntnisse in Verkaufs- und Lieferbedingungen sind wichtig.
- Verständnis für Garantieleistungen und Kundenbetreuung.
Ist das hilfreich?
Steintrennmaschinen - Diamant- & Bauwerkzeuge
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Rümikerstrasse 1 - 8352 Elsau/Winterthur - Telefon 052 368 74 20 - Fax 052 363 28 34 - info@fb-ag.ch www.fb-ag.ch
für Qualität & Innovation
Allgemeine Lieferbedingungen (AGB) von fuhrer + bachmann ag (f+b)
1. Umfang der Lieferung
Die schriftliche Auftragsbestätigung von f+b ist maßgeblich für den Umfang der Lieferung. Jede Änderung bedarf der schriftlichen Bestätigung von f+b. Der Versand und die Beförderung der Ware erfolgen auf Risiko und Gefahr des Käufers.
2. Preise
Sie verstehen sich in Franken (Schweizer Währung, oder in € für die Länder der Europäischen Union), zzgl. MwSt., und sofern nicht anders vereinbart, netto ab Werk ohne Verpackung oder sonstige Abzüge.
3. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu leisten oder, im Falle abweichender Vereinbarungen, gemäß den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Reklamationen, Verzögerungen jeglicher Art oder unbestrittenen Forderungen des Lieferanten zu kürzen oder zu verzögern.
3. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder gemäß den auf der Rechnung angegebenen besonderen Bedingungen erfolgt, kommt der Käufer in Verzug und hat Verzugszinsen zu zahlen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller anderen Forderungen, die der Käufer gegenüber f+b aus der Geschäftsbeziehung hat, Eigentum von f+b. Der Käufer ermächtigt f+b, im Sinne des Eigentumsvorbehalts gemäß Artikel 715 des ZGB (zuständiges Gericht in Winterthur/Schweiz), den Eigentumsvorbehalt einseitig im Register der Eigentumsvorbehalte der zuständigen Behörde eintragen zu lassen.
5. Garantiebedingungen
5.1 Allgemeines
1. Neben der gesetzlichen Garantie gewährt fuhrer+bachmann ag den Nutzern der Geräte von fuhrer+bachmann ag eine Herstellergarantie. Diese gilt für alle Geräte von fuhrer+bachmann ag, die direkt bei uns in der Schweiz oder indirekt über einen autorisierten Fachhändler, der Geräte bei fuhrer+bachmann ag bezieht, erworben wurden.
2. Als "Nutzer" im Sinne dieser Herstellergarantie gilt jede natürliche oder juristische Person, die das Gerät nicht zu Verkaufszwecken erworben hat. Als "Erstkunde" gilt jeder Nutzer, der
das Gerät als erster in der Schweiz bei fuhrer+bachmann ag oder indirekt über einen von fuhrer+bachmann ag autorisierten Schweizer Fachhändler erworben hat.
5.2 Inhalt und Umfang der Garantie
1. fuhrer+bachmann ag garantiert, dass ihre Geräte einwandfrei funktionieren.
2. Die Garantie gilt ausschließlich für die Nutzung der Geräte in der Schweiz.
3. Die Garantie gilt nicht für folgende Mängel: unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Einsatz von Gewalt oder Eingriffe Dritter, Schäden aufgrund von Nichteinhaltung der Montage- oder Gebrauchsanweisungen, unsachgemäße Montage, Überlastung des Gerätes, Verwendung von nicht autorisierten Werkzeugen oder Zubehör, Nichteinhaltung der Wartungs- und Sicherheitsrichtlinien, Eindringen von Fremdkörpern in das Gerät.
4. Schäden an Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
5. Jeder Garantieanspruch ist ausgeschlossen, wenn die jährliche Wartung des Gerätes nicht durch ein entsprechendes offizielles Dokument nachgewiesen werden kann, wie es die Richtlinien des Herstellers vorsehen.
5.3 Dauer und Beginn der Garantie
1. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate.
2. Die Garantie tritt am Datum des Kaufs durch den Erstkunden in Kraft, spätestens jedoch 3 Jahre nach dem Herstellungsdatum.
3. Die Garantiefrist verlängert sich nicht, wenn im Rahmen dieser Garantie Leistungen erbracht werden,
insbesondere im Falle von Reparaturen oder Austausch des Gerätes. In diesem Fall beginnt die Garantiefrist nicht
von neuem.
fuhrer + bachmann ag
Steintrennmaschinen - Diamant- & Bauwerkzeuge
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für Qualität & Innovation
5.4 Voraussetzungen für die Garantie
1. Das Gerät wurde über einen autorisierten Händler oder direkt bei fuhrer+bachmann ag in der Schweiz erworben, wo es montiert ist.
2. Unter den nachfolgenden Bedingungen beseitigt fuhrer+bachmann ag Mängel des Gerätes, die auf Material- und/oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, wenn diese uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum, das dem Erstkunden ausgehändigt wurde, mitgeteilt werden. Es obliegt dem Verbraucher, den Nachweis zu erbringen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (z.B. durch Vorlage des Kaufbelegs des Erstkunden).
Fuhrer+bachmann ag ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantie gemäß
dem Herstellungsdatum festzulegen.
5.5 Leistungen aus der Garantie
1. Während der Garantiezeit prüft fuhrer+bachmann ag das Gerät, um festzustellen, ob der Fall einen Anspruch auf
Garantie begründet. Wenn der Fall von der Garantie abgedeckt ist, repariert fuhrer+bachmann ag das Gerät auf eigene Kosten oder ersetzt es.
2. Die Wahl der Garantieleistung (Reparatur oder Austausch) liegt im Ermessen von fuhrer+bachmann ag.
3. Wenn das Gerät zum Zeitpunkt der Feststellung eines Garantieanspruchs nicht mehr verfügbar ist, ist fuhrer+bachmann ag berechtigt, das betroffene Produkt durch ein gleichwertiges Gerät auszutauschen. fuhrer+bachmann ag wird dann Eigentümer des defekten Gerätes oder bestimmter Teile davon.
4. Die Garantieleistungen führen weder zu einer Verlängerung der Garantiefrist noch zur Eröffnung einer neuen Garantiefrist.
5. Die Garantiefrist für Ersatzteile endet gleichzeitig mit der Garantiefrist für das Gerät insgesamt.
5.6 Weitere Ansprüche
1. Weitere oder ergänzende Ansprüche, insbesondere auf Austausch des Gerätes, z.B. im Falle von Schäden, die außerhalb des Gerätes entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, eine gesetzlich zwingende Haftung ist gegeben.
2. Die Transport- oder Versandkosten trägt der Eigentümer des Gerätes.
3. Mängel berechtigen nicht zu einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung des Kaufpreises des Gerätes.
5.7 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Bestellungen und zur eventuellen Durchführung der Garantie verwendet, stets unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.
5.8 Anwendbares Recht / Zuständiges Gericht
Diese Garantie unterliegt dem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens (Vereinte Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, ratifiziert am 11. April 1980 in Wien).
Der Erfüllungsort der aus dieser Garantie resultierenden Verpflichtungen ist Elsau/Winterthur (Schweiz). Soweit dies zulässig ist, ist das zuständige Gericht in Elsau/Winterthur (Schweiz).
6. Gültigkeit
Diese allgemeinen Lieferbedingungen sind verbindlich, vorbehaltlich ihrer Annahme durch die Geschäftsführung.
Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen geltend gemacht werden.
Elsau, 01.01.2021