Cantone Ticino
Savosa
Vor 10 Stunden
Psychologe/in I oder Psychologe/in II, Teilzeit (50%), beauftragt (Art. 15 und 16 LORD)
- 19 Mai 2026
- 50%
- Festanstellung
- Savosa
Über den Job
Klasse und Jahresgehalt (inklusive 13. Monatsgehalt):
Psychologe/in I
10 88'633.-- / 141'990.--
oder
Psychologe/in II
9 83'633.-- / 133'310.--
Aufgaben:
- psychotherapeutische Tätigkeit im onkologischen Bereich
- psychologische und psychoonkologische Unterstützung
- Führung und Aktualisierung von Krankenakten, Erstellung von Berichten, Erhebung statistischer Daten
- im Rahmen der Tätigkeiten des SPPM-Teams und des LCTI-Teams ist der/die Psychologe/in verantwortlich für die Beratungstätigkeit bezüglich seiner/ihrer spezifischen Kompetenzen bei staatlichen, halbstaatlichen und privaten Einrichtungen und Institutionen
- Teilnahme an Arbeitsgruppen von SPPM oder LCTI, Forschung, Beratung, Weiterbildung, Arbeitsgruppen und Kontakte mit schweizerischen oder italienischen psychoonkologischen Gesellschaften
Anforderungen:
- Diplom, Lizenz oder Bachelor+Master in Psychologie, erworben an einer schweizerischen Universität oder bei ausländischem Abschluss die eidgenössische Anerkennung des Diploms durch die Kommission der Psychologischen Berufe PsiCo (gemäss Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Psychologischen Berufe (LPPsi))
- Bewilligung im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen (siehe Details unter besondere Hinweise)
- Bewilligung im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in (siehe Details unter besondere Hinweise)
- Besitz eines Diploms oder Zertifikats in Psychoonkologie oder derzeitige Einschreibung im Ausbildungsweg
- Interesse und Motivation für die Entwicklung der Psychoonkologie, Interesse an Forschung und an der Mitarbeit in kantonalen und nationalen Arbeitsgruppen
- Erfahrung im öffentlichen psychiatrischen Bereich (über 3 Jahre) kann von Vorteil sein
- Fähigkeit zur Arbeit im multidisziplinären Team, proaktive Haltung, Anpassungsfähigkeit, Empathie und soziale Kompetenzen
- angemessenes psycho-attitudinales Profil für die Berufsausübung
- Kenntnis des Gebiets, der sozialen Dienste und des sozialmedizinischen Netzwerks des Kantons Tessin
- perfekte Beherrschung der italienischen Sprache und Kenntnisse einer weiteren gesprochenen und geschriebenen Amtssprache
Besondere Hinweise:
- Kandidaten mit Psychologentitel:
- Kandidaten mit Psychologentitel und Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo) bei ausländischen Abschlüssen, aber noch ohne Bewilligung im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen, erhalten 6 Monate ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Bewilligung
- Kandidaten mit Psychologentitel von einer ausländischen Universität, aber noch ohne Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo), erhalten 6 Monate ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Anerkennung zusammen mit der Bewilligung im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen
- Der tatsächliche Arbeitsbeginn des ausgewählten Kandidaten/der ausgewählten Kandidatin ist abhängig vom Erhalt der Bewilligung im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen. Das Nicht-Erreichen der geforderten Voraussetzungen innerhalb von 6 Monaten nach Stellenzusage führt zum automatischen Erlöschen
- Innerhalb von 4 Jahren nach Arbeitsbeginn ist der Erwerb der Bewilligung im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in erforderlich. Während dieser Zeit erfolgt die Anstellung in Form eines Auftrags (Art. 15 und 16 LORD). Das Nicht-Erreichen führt zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kandidaten mit Psychotherapeutentitel:
- Kandidaten mit Psychotherapeutentitel und Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo) bei ausländischen Abschlüssen, aber noch ohne Bewilligung im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in, erhalten 6 Monate ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Bewilligung
- Kandidaten mit Psychotherapeutentitel, aber noch ohne Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo), erhalten 6 Monate ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Anerkennung zusammen mit der Bewilligung im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in
- Der tatsächliche Arbeitsbeginn des ausgewählten Kandidaten/der ausgewählten Kandidatin ist abhängig vom Erhalt der Bewilligung im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in. Das Nicht-Erreichen der geforderten Voraussetzungen innerhalb von 6 Monaten nach Stellenzusage führt zum automatischen Erlöschen
- Innerhalb von 4 Jahren nach Arbeitsbeginn ist der Erwerb der Bewilligung im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen erforderlich. Während dieser Zeit erfolgt die Anstellung in Form eines Auftrags (Art. 15 und 16 LORD). Das Nicht-Erreichen führt zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Beschäftigungsgrad: 50% - Auftrag (Art. 15 und 16 LORD), vorübergehend genehmigte Funktion bis 31.12.2027
- Bereitschaft des Kandidaten/der Kandidatin, unregelmässig Schichtdienst zu leisten
- Arbeitsort: teilweise SPPM, Savosa, teilweise LCTI und im Gebiet, insbesondere Spitäler, Kliniken und/oder Wohnort der Patienten
- Beginn: nach Vereinbarung
Bewerbungsbedingungen:
- Bewerbungen sind online einzureichen. Andere Bewerbungsformen werden nicht akzeptiert
- Zusätzlich zu den bei der Online-Bewerbung einzureichenden Unterlagen (Anschreiben und Motivationsschreiben, Lebenslauf, Diplome, Arbeitszeugnisse und Bescheinigungen) kann zu einem späteren Zeitpunkt weitere Dokumentation verlangt werden (Führungszeugnis mit entsprechender Selbstdeklaration und Gesundheitszeugnis)
Beschäftigungsbedingungen:
- Ernennung oder Auftrag: gemäss dem Gesetz über die Anstellung der Staatsangestellten und Lehrpersonen vom 15. März 1995 (LORD) und der dazugehörigen Verordnung. Änderungen des Gesetzes bezüglich Gehalt und Organisation bleiben ausdrücklich vorbehalten
- Arbeitszeit: 42 Stunden pro Woche (bei 100% Anstellung), flexibel oder nach Dienstbedarf
Bewerbungsschluss:
2. Juni 2026
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Maria Chiara Ferrazzo Arcidiacono, Leiterin des Dienstes für klinische Psychologie und Psychotherapie OSC, Tel. 091 815 21 11.