Genève
Doktorandenassistent/in am Strafrechtsdepartement
- 23 Juni 2026
- 100%
- Genève
Über den Job
Doktorandenassistent/in am Strafrechtsdepartement
- NN_Cahier des charges_YJ_1.9.2026_.pdf
(PDF, 156,27kb)
Stellenbeschreibung
Die ausgeschriebene Stelle ist den Lehrveranstaltungen von Professor Yvan Jeanneret zugeordnet: Grundelemente des Strafverfahrensrechts (Bachelor); Strafverfahrensrecht, Sanktionsrecht und/oder Verkehrsstraßenstrafrecht (Master).
Der/die Assistent/in wird zudem verpflichtet sein, je nach Bedarf des Departements bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit anderen Lehrveranstaltungen zu übernehmen.
Das Pflichtenheft umfasst die Betreuung der Studierenden, Unterstützung bei der Vorbereitung der Kursunterlagen, Unterstützung bei der Forschung der Lehrperson, Überwachung und Korrektur der Prüfungen, Teilnahme an Aktivitäten des Strafrechtsdepartements (Kolloquien, Seminare usw.) sowie die persönliche Forschung des/der Assistenten/in.
Der Beschäftigungsgrad bei Antritt beträgt 50 % für den Zeitraum vom 1.September bis 31. Dezember 2026. Ab dem 1.Januar 2027 erhöht sich dieser auf 75 %.
Titel und erforderliche Kompetenzen
Die Bewerber/innen müssen einen Masterabschluss in Rechtswissenschaften einer Schweizer Universität besitzen und ein ausgeprägtes Interesse an Forschung im Strafrecht oder Strafverfahrensrecht nachweisen.
Personen, die ihren Masterabschluss in der Prüfungsperiode August-September 2026 erwerben, können sich bewerben, sofern sie eine Erfolgsbescheinigung anstelle des Diploms vorlegen.
Die (mindestens passive) Beherrschung der deutschen Sprache ist eine Einstellungsvoraussetzung.
Die Bewerber/innen müssen beabsichtigen, eine Doktorarbeit im Strafrecht oder Strafverfahrensrecht zu verfassen.
Antritt
1. September 2026 oder nach Vereinbarung
Kontakt
Für alle Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an:
Weitere Informationen
Bewerbungsunterlagen bestehend aus:
- einem Motivationsschreiben
- einem Lebenslauf
- einer Kopie der Diplome
- einer Kopie der Prüfungsprotokolle (Bachelor und Master)
müssen ausschließlich online eingereicht werden, indem Sie auf die Schaltfläche "Postuler/Apply now" klicken vor dem 5. Juli 2026 (23:59 Uhr, Genfer Zeit). Papierunterlagen oder per E-Mail eingesandte Bewerbungen werden nicht akzeptiert.
Der/die Kandidat/in wird mit einem Zweijahresvertrag eingestellt, der für zwei aufeinanderfolgende Perioden von jeweils zwei und einem Jahr verlängerbar ist. Die maximale Dauer der Assistenzfunktion beträgt fünf Jahre. Das erste Jahr gilt als Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende beendet werden kann.
Die Universität Genf bietet motivierende Anstellungsbedingungen in einem anregenden Arbeitsumfeld. Wenn Sie zu uns kommen, haben Sie die Gelegenheit, Ihre Kompetenzen sowie Ihre Persönlichkeit einzubringen und aktiv zum Renommee einer 1559 gegründeten Institution beizutragen.
Im Sinne der Gleichstellung fördert die Universität Bewerbungen des unterrepräsentierten Geschlechts.