Mendrisio
Vor 3 Tagen
Psychologe/in I oder Psychologe/in II in Teilzeit (30 % - 40 %)
- 27 April 2026
- 30 – 40%
- Festanstellung
- Mendrisio
Job-Zusammenfassung
Psychologe/Psychologin I oder II gesucht für bedeutende Rolle. Flexibles Arbeitsumfeld mit attraktiven Bedingungen.
Aufgaben
- Durchführung psychodiagnostischer Aktivitäten zur Evaluation.
- Psychologische Unterstützung und Therapie in Einzel- und Gruppenformat.
- Verantwortung für Fallberichte und klinische Dokumentation.
Fähigkeiten
- Psychologisches Diplom von einer anerkannten Schweizer Universität erforderlich.
- Erfahrung in interdisziplinärer Teamarbeit und Empathie.
- Kenntnisse im sozialen Netzwerk und in der gemeindlichen Gesundheitsversorgung.
Ist das hilfreich?
Über den Job
Klasse und Jahresgehalt (inklusive 13. Monatsgehalt):
Psychologe/in I
10 88'633.-- / 141'990.--
oder
Psychologe/in II
9 83'633.-- / 133'310.--
Aufgaben:
- Durchführung psychodiagnostischer und psychotherapeutischer Indikationsaktivitäten zur Beurteilung der psychologischen Funktionsfähigkeit und zur Orientierung der Patientenbetreuung
- Durchführung von psychologischer und/oder psychotherapeutischer Unterstützung sowohl individuell als auch in Gruppen, falls erforderlich in Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Pädagogen, Sozialarbeitern und Sozialassistenten, für die Patienten unter Beachtung des Therapieplans und Umsetzung im Rahmen der beruflichen Kompetenzen
- Verantwortlich für die Erstellung von Berichten über betreute oder begutachtete Fälle
- Sicherstellung der Aktualisierung der Krankenakten sowie weiterer erforderlicher Registrierungs- und/oder statistischer Aufgaben sowie korrekte Erfassung der Leistungen und Verwaltung des Abrechnungsprozesses
- Beratung in Bezug auf die spezifischen Kompetenzen bei Behörden, Instituten und Einrichtungen des öffentlichen, halbstaatlichen und privaten Sektors nach vorheriger Zustimmung durch die Leitung des Psychologischen Dienstes und/oder die Leitung des Teams, dem er/sie angehört
- Aktualisierung der beruflichen Kenntnisse unter Einhaltung der bundes- und kantonalen Vorschriften zur Erhaltung des Facharzttitels. Zudem verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung sowie Supervision von Psychologen/innen und Psychotherapeuten/innen in Ausbildung sowie anderem Personal
- Teilnahme an Teamsitzungen zur Gewährleistung einer gemeinsamen multidisziplinären Betreuung und Mitarbeit in gemeinsamen Arbeitsgruppen zur Entwicklung interprofessioneller / intersektoraler / interdepartementaler Projekte
- Teilnahme an Initiativen im Bereich der psychischen Gesundheit zur Entwicklung neuer Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahmen und/oder nach Genehmigung der Direktion Durchführung von Forschungsaktivitäten
Anforderungen:
- Diplom, Lizenz oder Bachelor+Master in Psychologie, erworben an einer Schweizer Universität oder bei ausländischem Abschluss mit bundesweiter Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe PsiCo (gemäß Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Psychologischen Berufe (LPPsi))
- Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen (siehe Details unter besondere Hinweise)
- Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in (siehe Details unter besondere Hinweise)
- Erfahrung im Bereich Essstörungen (mehr als 3 Jahre) kann von Vorteil sein
- Fähigkeit zur Arbeit im multidisziplinären Team, proaktive Haltung, Anpassungsfähigkeit, Empathie und soziale Kompetenzen
- geeignetes psycho-attitudinales Profil für die Berufsausübung
- Kennen des Gebiets, der sozialen Dienste und des sozialmedizinischen Netzwerks des Kantons Tessin
- perfekte Beherrschung der italienischen Sprache und Kenntnisse einer weiteren offiziellen Landessprache in Wort und Schrift
Besondere Hinweise:
Bewerber mit Psychologentitel:
Bewerber mit Psychotherapeutentitel:
- Bewerbern mit Psychologentitel, mit Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo) bei ausländischen Abschlüssen, aber noch ohne Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen im Kanton Tessin, wird eine Frist von 6 Monaten ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Erlaubnis eingeräumt
- Bewerbern mit Psychologentitel von einer ausländischen Universität, aber noch ohne Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo), wird eine Frist von 6 Monaten ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Anerkennung sowie der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen im Kanton Tessin eingeräumt
- Der tatsächliche Arbeitsbeginn des ausgewählten Kandidaten/der ausgewählten Kandidatin ist an die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen im Kanton Tessin gebunden. Wird die Erlaubnis nicht innerhalb von 6 Monaten nach Stellenzusage erteilt, erlischt der Auftrag automatisch
- Innerhalb von 4 Jahren nach Arbeitsbeginn ist die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in im Kanton Tessin erforderlich. Während dieser Zeit erfolgt die Anstellung in Form eines Auftrags (Art. 15 und 16 LORD), der bei Erteilung der Erlaubnis in eine Ernennung umgewandelt wird. Wird die Erlaubnis nicht erteilt, endet das Arbeitsverhältnis endgültig
- Bewerbern mit Psychotherapeutentitel, mit Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo) bei ausländischen Abschlüssen, aber noch ohne Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in im Kanton Tessin, wird eine Frist von 6 Monaten ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Erlaubnis eingeräumt
- Bewerbern mit Psychotherapeutentitel, aber noch ohne Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo), wird eine Frist von 6 Monaten ab Stellenzusage zur Erlangung dieser Anerkennung sowie der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in im Kanton Tessin eingeräumt
- Der tatsächliche Arbeitsbeginn des ausgewählten Kandidaten/der ausgewählten Kandidatin ist an die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in im Kanton Tessin gebunden. Wird die Erlaubnis nicht innerhalb von 6 Monaten nach Stellenzusage erteilt, erlischt der Auftrag automatisch
- Innerhalb von 4 Jahren nach Arbeitsbeginn ist die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen im Kanton Tessin erforderlich. Während dieser Zeit erfolgt die Anstellung in Form eines Auftrags (Art. 15 und 16 LORD), der bei Erteilung der Erlaubnis in eine Ernennung umgewandelt wird. Wird die Erlaubnis nicht erteilt, endet das Arbeitsverhältnis endgültig
- Beschäftigungsgrad: 30 % - 40 %
- Bereitschaft des Kandidaten/der Kandidatin zur Arbeit in unregelmäßigen Schichten
- Arbeitsort: Regionalspital Mendrisio, Beata Vergine (OBV)
- Beginn: 01.06.2026 oder nach Vereinbarung
Bewerbungsbedingungen:
- Bewerbungen sind online einzureichen. Andere Bewerbungsformen werden nicht akzeptiert
- Zusätzlich zu den bei der Online-Bewerbung einzureichenden Unterlagen (Anschreiben und Motivationsschreiben, Lebenslauf, Diplome, Arbeitszeugnisse und Bescheinigungen) kann zu einem späteren Zeitpunkt weitere Dokumentation angefordert werden (Führungszeugnis mit Selbstdeklaration und Gesundheitszeugnis)
Beschäftigungsbedingungen:
- Ernennung oder Auftrag: gemäß dem Gesetz über die Anstellung von Staatsangestellten und Lehrpersonen vom 15. März 1995 (LORD) und der dazugehörigen Verordnung. Änderungen des Gesetzes bezüglich Gehalt und Organisation bleiben ausdrücklich vorbehalten
- Arbeitszeit: 42 Stunden pro Woche (bei 100 % Anstellung), flexibel oder nach Dienstbedarf
Bewerbungsschluss:
26. Mai 2026
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Maria Chiara Ferrazzo Arcidiacono, Leiterin des Dienstes für Klinische Psychologie und Psychotherapie OSC, Tel. 091 815 21 11.