Taxordnung 2025
Seniorenzentrum Mülimatt Oberwil
Oberwil b. Zug
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:31 Oktober 2025
- Pensum:100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:Oberwil b. Zug
Job-Zusammenfassung
Die Taxordnung 2025 des Seniorenzentrums Mülimatt bietet transparente Preise.
Aufgaben
- Entwicklung der Kosten für Kurzzeitaufenthalte im Zentrum.
- Festlegung der Pensionstaxe sowie Pflege- und Betreuungskosten.
- Information über Konditionen und Dienstleistungen für Bewohner.
Fähigkeiten
- Erfahrung in der Pflege oder Verwaltung von Senioren.
- Gute Kommunikationsfähigkeiten und Teamarbeit.
- Kenntnisse im Bereich Gesundheitsversorgung und Finanzen.
Ist das hilfreich?
Kurzzeit- und Ferienaufenthalt im Seniorenzentrum Mülimatt
Inhaltsverzeichnis
Taxordnung : 1
Pensionstaxe : 2
Konditionen : 3
Pflegetaxe : 4
Beiträge an die Pflege : 5
Betreuungstaxe : 6
Weitere Dienstleistungen : 7 Preisbeispiel : 8
Für Sie da : 9
Taxordnung 2025
Die Kosten für einen Kurzzeitaufenthalt im Seniorenzentrum Mülimatt setzen sich wie folgt zusammen:
- Pensionstaxe für Wohnen und Verpflegung
- Pflegetaxe für Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz
- Betreuungstaxe für nicht KVG-Leistungen
- Weitere Dienstleistungen
TAXORDNUNG 2025 - Kurzzeitaufenthalt Pensionstaxe
Auf jeder der sieben Etagen befinden sich neun Einzelzimmer mit rund 30m2 Wohnfläche. Alle Zimmer sind altersgerecht und barrierefrei. Die Preise sind in CHF pro Person und Tag. Einzelzimmer in CHF
Gästezimmer
177.00
Inbegriffen sind:
- Einzelzimmer mit Dusche und WC, Pflegebett, und Nachttisch
- Vollpension (3 Mahlzeiten inkl. Kaffee/Tee und Mineralwasser)
- Nachmittagskaffee oder -Tee oder nicht alkoholisches Getränk
- Besorgung des Zimmers inkl. einer gründlichen Reinigung pro Woche
- Bett- und Frotteewäsche
- Wäscheservice (ausser Handwäsche und chemische Reinigung)
- Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser, Abwasser
- Benützung der Etagenküche und der allgemeinen Räume
- Dienstleistungen der Administration (Bargeldbezüge usw.)
- Freizeitaktivitäten für Körper, Geist & Seele, Veranstaltungen
- Telefonanschluss, Gesprächsgebühren, WLAN
- Kabel- und Empfangsgebühren TV/Radio 2
Frühzeitige Buchung
Wer mindestens 21 Tage im Voraus bucht, profitiert von 100 Franken Vergünstigung pro Pensionstag. Das Ferienzimmer ist für Personen aus dem Kanton Zug für maximal 30 Tage pro Kalenderjahr zu diesen Konditionen buchbar. Zuger Bürger
Sind Sie Bürger der Stadt Zug? Dann erhalten Sie auf die Pensionstaxe pro Tag 2 Franken Ermässigung. Aufenthalt
Ein Aufenthalt als Kurzzeitaufenthalter dauert in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen. Die Pensionstaxe wird auch für den Ein- und Austrittstag verrechnet. Abwesenheiten
Sind Sie ganztags abwesend, schreiben wir Ihrer Rechnung 12 Franken pro ganzem Abwesenheitstag gut. Einzelne nicht bezogene Mahlzeiten werden nicht gutgeschrieben. Rechnungsstellung
Das Seniorenzentrum stellt monatlich Rechnung, jeweils am Anfang des Folgemonats rückwirkend. Der Anteil Krankenkasse der Pflegetaxe wird vom Seniorenzentrum direkt mit der Krankenkasse, der Anteil der Gemeinde direkt mit der zuständigen Gemeinde abgerechnet. 3
TAXORDNUNG 2025 - Kurzzeitaufenthalt Pflegetaxe
Mit der Pflegetaxe werden die Pflegeleistungen gemäss KVG finanziert. Die Pflegetaxe wird vom Seniorenzentrum Mülimatt in Absprache mit dem Zuger Stadtrat festgelegt. Pflegestufe
123456
Pflege
22.00
45.00
75.00 105.00 135.00 165.00
Beiträge
Krankenkasse
9.60
19.20
28.80
38.40
48.00
57.60
Gemeinde
0.00
2.80
23.20
43.60
64.00
84.40
Bewohner
12.40
23.00
23.00
23.00
23.00
23.00
Pflegestufe
7 8 9 10
11
12
Pflege
195.00 224.00
254.00 284.00 314.00 344.00
Beiträge
Krankenkasse
67.20
76.80
86.40
96.00 105.60 115.20
Gemeinde
104.80 124.20
144.60 165.00 185.40 205.80
Bewohner
23.00
23.00
23.00
23.00
23.00
23.00
4
Beiträge an die Pflege
Beitrag der Krankenkasse (KVG) Der KVG-Beitrag der Krankenkasse an die Pflegekosten wird vom Bundesrat festgelegt. Dieser Beitrag ist gesamtschweizerisch bei allen Krankenkassen identisch. Alle Heime im Kanton Zug rechnen seit dem 1. Januar 2015 die Pflegebeiträge direkt mit den Krankenkassen ab. Andere Kosten (z. B. Arztbesuche, Medikamente und Therapien) können Sie bei der Krankenkasse zurückfordern. Beitrag der Gemeinde
Gemäss KVG kommt Ihre Wohnsitzgemeinde für die Pflegerestkosten auf. Haben Sie einen ausserkantonalen Wohnsitz, dann benötigen Sie für die Übernahme der Pflegerestkosten eine Kostengutsprache Ihrer Wohnsitzgemeinde, deren Höhe von den Zuger Gemeindebeiträgen abweichen kann. Erteilt die Gemeinde keine Kostengutsprache, belasten wir Ihnen die gesamte Pflegetaxe. Beitrag des Bewohners
Gemäss KVG, Art. 25a dürfen Ihnen in jeder Pflegestufe maximal 20 Prozent des Krankenkassenbeitrags der BESA-Stufe 12 verrechnet werden. Das bedeutet, dass ab BESA-Stufe 1 der Eigenanteil des Bewohners an den Pflegekosten 20 Prozent des maximalen Krankenkassenbeitrages beträgt. 5
TAXORDNUNG 2025 - Kurzzeitaufenthalt Betreuungstaxe
Die Betreuungstaxe enthält alle Nicht-KVG-pflichtigen Leistungen. Sie gilt für alle Pflegestufen. Position in CHF
Betreuung
26.50
Inbegriffen sind:
- Einsatzbereitschaft von Pflegepersonal rund um die Uhr
- Begleitungen im Haus
- Angehörigenkontakte
- Begleitung von Arztvisiten innerhalb des Hauses
- Material- und Medikamentenbewirtschaftung
- Geräteunterhalt
- Blumenpflege
- Handreichungen
6
Pauschalen in CHF
Eintritt
250.00
Austritt
250.00
Todesfall
150.00
Zimmer- und Etagenservice
Zimmerservice aus Komfortgründen pro Mahlzeit 7.00
Wäscherei
Beschriftung der persönlichen Wäsche pro Stk. 1.00
Flicken/Ändern der persönlichen Wäsche pro Std. 75.00
Chemische Reinigung nach Aufwand Spezielles Flickmaterial nach Aufwand Technischer Dienst
Aufträge pro Std.
75.00
Reparaturen, Entsorgung etc. nach Aufwand Verlust des Zimmerschlüssels
160.00
Verlust des Tresorschlüssels
150.00
Verlust der Notfalluhr
400.00
7
TAXORDNUNG 2025 - Kurzzeitaufenthalt Preisbeispiel
Zu den Kosten für den Kurzzeitaufenthalt im Seniorenzentrum Mülimatt gehören Pension, Pflege und Betreuung. Nachfolgend finden Sie ein Preisbeispiel. Nicht berücksichtigt sind die persönliche Auslagen sowie Beiträge an die Krankenkasse.
- 1 Gästezimmer, Pflegestufe 5
- Preis in CHF pro Person und Tag Position in CHF
Pension
Pflege
23.00
Betreuung
26.50
Kosten pro Tag
226.50
Frühzeitige Buchung
Wer mindestens 21 Tage im Voraus bucht, profitiert von 100 Franken Vergünstigung pro Pensionstag. Das Ferienzimmer ist für Personen aus dem Kanton Zug für maximal 30 Tage pro Kalenderjahr zu diesen Konditionen buchbar. 8
Für
Sie da
Robert Stöckli
Heimleiter
041 560 15 01 E-Mail schreiben Silvan Birrer
Bereichsleiter Technischer Dienst 041 560 15 06 E-Mail schreiben Susanne Hächler
Bereichsleiterin Pflege & Betreuung 041 560 15 10 E-Mail schreiben Irene Lang Kerngast
Bereichsleiterin Hotellerie
041 560 15 05 E-Mail schreiben Patrick Lütolf
Bereichsleiter Küche
041 560 15 21 E-Mail schreiben Team Administration
Administration
041 560 15 15 E-Mail schreiben 9
Wer wir sind
Können Sie oder Ihre Angehörigen nicht mehr alleine zu Hause leben? Bei uns werden ältere Menschen rund um die Uhr gepflegt und betreut - kompetent und zuverlässig.
- Seniorenzentrum mit 63 grosszügigen Einzelzimmern
- Pflege und Betreuung rund um die Uhr
- Langzeit-, Kurzzeit- oder Ferienaufenthalt
- Für die Menschen aus dem Dorf und die Zuger Bevölkerung
- Sonnig und ruhig gelegen mit wunderbarer Aussicht
- Angebot an ärztlichen, therapeutischen, rehabilitativen Leistungen
- Stadt mit Bus und Bahn rasch und bequem erreichbar
Seniorenzentrum Mülimatt
Mülimatt 3
6317 Oberwil b. Zug
Telefon: 041 560 15 15
E-Mail: E-Mail schreiben www.muelimatt.ch Version: 01/2025