Locarno
Gestern
Psychologe/in I oder Psychologe/in II in Teilzeit (50%), beauftragt (Art. 15 und 16 LORD)
- 23 Februar 2026
- 50%
- Festanstellung
- Locarno
Job-Zusammenfassung
Psycholog:in für klinische Psychologie gesucht in Locarno. Flexibles Arbeitsumfeld mit Weiterbildungsmöglichkeiten!
Aufgaben
- Durchführung von klinischer Beratung und Supervision.
- Psychodiagnostik und therapeutische Empfehlungen erstellen.
- Berichte über Fälle verfassen und dokumentieren.
Fähigkeiten
- Abschluss in Psychologie und Zulassung im Kanton Tessin erforderlich.
- Erfahrung in der psychogeriatrischen Arbeit wünschenswert.
- Teamfähigkeit und Empathie sind unerlässlich.
Ist das hilfreich?
Über den Job
Klasse und Jahresgehalt (inklusive 13. Monatsgehalt):
Psychologe/in I
10 88'633.-- / 141'990.--
oder
Psychologe/in II
9 83'633.-- / 133'310.--
Aufgaben:
- klinische Beratung; Ausbildung und Supervision in Pflegeheimen für Betreuende
- psychodiagnostische Tätigkeiten und psychotherapeutische Indikationsstellung
- Erstellung von Berichten zu betreuten oder begutachteten Fällen
- psychologische und psychotherapeutische Unterstützungstätigkeiten einschließlich der Arbeit und Aktualisierung der Krankengeschichten sowie weitere erforderliche Registrierungs- und/oder statistische Aufgaben
- im Rahmen der Tätigkeiten des vom/der leitenden medizinischen Dienst koordinierten Teams und unter der Supervision des/der koordinierenden Psychologen/in und der Verantwortlichen des Psychologischen Dienstes ist der/die Psychologe/in I oder Psychologe/in II verantwortlich für die Beratungstätigkeit in Bezug auf seine/ihre spezifischen Kompetenzen bei staatlichen, halbstaatlichen und privaten Einrichtungen und verantwortlich für die Ausbildung und Supervision von Psychologen und Psychotherapeuten in Ausbildung sowie anderem Personal
Anforderungen:
- Diplom oder Lizenz in Psychologie oder Bachelor+Master erworben an einer Schweizer Universität oder, falls an einer ausländischen Universität erworben, bundesweite Anerkennung des Diploms durch die Kommission der Psychologischen Berufe PsiCo (gemäß Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Psychologischen Berufe (LPPsi))Diplom oder Lizenz in Psychologie oder Bachelor+Master erworben an einer Schweizer Universität oder, falls an einer ausländischen Universität erworben, bundesweite Anerkennung des Diploms durch die Kommission der Psychologischen Berufe PsiCo (gemäß Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Psychologischen Berufe (LPPsi))
- Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen
- Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in kann ein bevorzugtes Kriterium sein
- Erfahrung im psychogeriatrischen Bereich (mehr als 3 Jahre) kann ein bevorzugtes Kriterium sein
- Fähigkeit zur Arbeit im multidisziplinären Team, proaktive Haltung, Anpassungsfähigkeit, Empathie und soziale Kompetenzen
- angemessenes psycho-attitudinales Profil für die Berufsausübung
- Kennen des Gebiets, der sozialen Dienste und des sozialmedizinischen Netzwerks des Kantons Tessin
- perfekte Beherrschung der italienischen Sprache und Kenntnisse einer weiteren Amtssprache Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen
Besondere Hinweise:
Kandidaten mit Psychologentitel:
- Kandidaten mit Psychologentitel, mit Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo) bei ausländischen Titeln, aber noch ohne Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen, erhalten 6 Monate ab der Auftragsentscheidung zur Erlangung dieser Erlaubnis
- Kandidaten mit Psychologentitel, erworben an einer ausländischen Universität, aber noch ohne Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo), erhalten 6 Monate ab der Auftragsentscheidung zur Erlangung dieser Anerkennung zusammen mit der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen. Der tatsächliche Beginn der Tätigkeit des ausgewählten Kandidaten ist an die Erlangung der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen gebunden. Das Nicht-Erreichen der geforderten Voraussetzungen innerhalb von 6 Monaten nach der Auftragsentscheidung führt zum automatischen Erlöschen
- innerhalb von 4 Jahren nach Tätigkeitsbeginn ist die Erlangung der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in erforderlich. Während dieses Zeitraums erfolgt die Anstellung in Form eines Auftrags (Art. 15 und 16 LORD). Das Nicht-Erreichen führt zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kandidaten mit Psychotherapeutentitel:
- Kandidaten mit Psychotherapeutentitel mit Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo) bei ausländischen Titeln, aber noch ohne Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in, erhalten 6 Monate ab der Auftragsentscheidung zur Erlangung dieser Erlaubnis
- Kandidaten mit Psychotherapeutentitel, aber noch ohne Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo), erhalten 6 Monate ab der Auftragsentscheidung zur Erlangung dieser Anerkennung zusammen mit der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in. Der tatsächliche Beginn der Tätigkeit des ausgewählten Kandidaten ist an die Erlangung der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in gebunden. Das Nicht-Erreichen der geforderten Voraussetzungen innerhalb von 6 Monaten nach der Auftragsentscheidung führt zum automatischen Erlöschen
- innerhalb von 4 Jahren nach Tätigkeitsbeginn ist die Erlangung der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen erforderlich. Während dieses Zeitraums erfolgt die Anstellung in Form eines Auftrags (Art. 15 und 16 LORD). Das Nicht-Erreichen führt zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Beschäftigungsgrad: 1 Stelle zu 50% beauftragt (Art. 15 und 16 LORD) vorübergehend bis 31. Dezember 2027 bewilligt
- Arbeitsort: Locarno
- Bereitschaft des/der Kandidaten/in zu unregelmäßigen Schichtdiensten
- Beginn: nach Vereinbarung
- Die Funktion Psychologe/in I (Klasse 10) kann nur Kandidaten mit vollständigen akademischen Abschlüssen zugewiesen werden: Universitätslizenz, Diplom, konsekutiver Bachelor + Master oder Fachhochschule (Bachelor + Master 270/300 ECTS) und mindestens 15 Jahre Berufserfahrung im geforderten Bereich
- Die Funktion Psychologe/in II (Klasse 9) wird Kandidaten mit weniger als 15 Jahren Berufserfahrung im geforderten Bereich und mit vollständigen akademischen Abschlüssen zugewiesen: Universitätslizenz, Diplom, konsekutiver Master oder Fachhochschule (Bachelor + Master 270/300 ECTS)
Bewerbungsbedingungen:
- Bewerbungen sind online einzureichen. Andere Bewerbungsformen werden nicht akzeptiert
- Zusätzlich zu den bei der Online-Bewerbung einzureichenden Unterlagen (Anschreiben und Motivationsschreiben, Lebenslauf, Diplome, Zertifikate und Arbeitszeugnisse) kann zu einem späteren Zeitpunkt weitere Dokumentation verlangt werden (Führungszeugnis mit entsprechender Selbstdeklaration und Gesundheitszeugnis)
Beschäftigungsbedingungen:
- Ernennung oder Auftrag: gemäß dem Gesetz über die Anstellung der Staatsangestellten und Lehrpersonen vom 15. März 1995 (LORD) und der dazugehörigen Verordnung. Änderungen des Gesetzes bezüglich Gehalt und Organisation bleiben ausdrücklich vorbehalten
- Arbeitszeit: 42 Stunden pro Woche (bei 100% Anstellung), flexibel oder nach Dienstbedarf
Frist:
9. März 2026
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Maria Chiara Ferrazzo Arcidiacono, Leiterin des Dienstes für klinische Psychologie und Psychotherapie OSC, Tel. 091.815 21 11.