Überall für alle
Verein Spitex Nidwalden
Stans
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:07 Juli 2025
- Pensum:100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:Stans
Job-Zusammenfassung
SPITEX Nidwalden bietet umfassende Informationen zur Rechnungsstellung.
Aufgaben
- Die Pflegetaxen 2025 sind klar strukturiert und transparent.
- Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenversicherung.
- Patientenbeteiligungen und Restfinanzierung sind gut erklärt.
Fähigkeiten
- Kunden können bei Fragen jederzeit Kontakt aufnehmen.
- Verständliche Informationen zu Leistungen und Kosten.
- Hilfsbereitschaft und Unterstützung bei finanziellen Fragen.
Ist das hilfreich?
SPITEX
Nidwalden
Informationen zur Rechnungsstellung bei Spitex Nidwalden
Geschätzte Klientin, geschätzter Klient
Dieses Schreiben informiert Sie über das Wichtigste rund um die Rechnungsstellung:
Pflegerische Leistungen
Die Pflegetaxen des Kantons Nidwalden sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Pflegetaxen 2025
KLV-A Abklärung und Beratung
Pro Stunde
CHF 144.00
KLV-B Untersuchung und Behandlung
Pro Stunde
CHF 112.00
KLV-C Grundpflege
Pro Stunde
CHF 102.00
Die Verrechnung der pflegerischen Leistung erfolgt in Zeiteinheiten von 5 Minuten, wobei die Mindestverrechnung pro Besuch 10 Minuten beträgt.
Dabei übernimmt die Krankenversicherung folgende Beträge:
KVG-Pflichtleistungen aus der Grundversicherung
KLV-A Abklärung und Beratung
Pro Stunde
CHF 76.90
KLV-B Untersuchung und Behandlung
Pro Stunde
CHF 63.00
KLV-C Grundpflege
Pro Stunde
CHF 52.60
Die KVG-Pflichtleistungen rechnen wir direkt mit Ihrem Krankenversicherer ab. Sie erhalten von dieser Rechnung eine Kopie zur Information. Ihnen wird nur die Patientenbeteiligung in Rechnung gestellt.
Patientenbeteiligung und Restfinanzierung
(gilt nur bei KVG-Pflichtleistungen aus der Grundversicherung)
Die Patientenbeteiligung beträgt pro Tag max. CHF 15.35. Diese Kosten muss die Klientin oder der Klient selbst bezahlen und wird nicht von der Krankenkasse übernommen.
Bei Klientinnen und Klienten mit Steuerwohnsitz im Kanton Nidwalden übernimmt der Kanton die
Kosten, die nach Abzug des Beitrags der Krankenversicherung und der Patientenbeteiligung verbleiben. Die Abrechnung der sogenannte Restfinanzierung erfolgt durch die Spitex Nidwalden direkt mit dem Kanton.
Klientinnen und Klienten mit ausserkantonalem Steuerwohnsitz erhalten die Restkosten in Rechnung gestellt. Die Klientin oder der Klient kann diese bei der Wohnsitzgemeinde oder beim Wohnkanton geltend machen.
Spitex Nidwalden
Ennetmooserstrasse 23
Telefon 041 618 20 50 E-Mail schreiben
6370 Stans
Telefax 041 618 20 51 www.spitexnw.ch
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Betreuung
(Nicht kassenpflichtige Leistungen)
Die Hauswirtschaftlichen Dienstleistungen werden aufgrund einer Ärztlichen Anordnung ausgeführt. Diese Leistungen werden nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen, weshalb wir Ihnen diese Leistungen direkt in Rechnung stellen. Wenn Sie jedoch eine Zusatzversicherung bei der Krankenversicherung haben, können Sie den HW-Rückerstattungsbeleg zusammen mit der ärztlichen Anordnung dort einreichen. Der Vergütungsanteil ist abhängig von Ihrer
Versicherungsdeckung. Auskunft erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Bei hauswirtschaftlichen Leistungen wird zusätzlich eine Wegpauschale pro Tag verrechnet. Sie ist einkommensabhängig und beläuft sich auf CHF 5.00 bis max. CHF 10.00.
Weitere Informationen zur Spitex-Rechnung
Kontrollieren Sie die Rechnung auf Ihre Richtigkeit.
Melden Sie uns frühzeitig, wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln.
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen können die Spitex-Rechnung zur
Rückvergütung der Ausgleichskasse senden.
Bei finanziellen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an eine Sozialberatungsstelle und melden Sie uns allfällige Zahlungsverzögerungen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns, Sie mit unseren Dienstleistungen zu unterstützen.
Freundliche Grüsse
Spitex Nidwalden
nee
Sara Zimmermann
Vorsitzende der Geschäftsleitung
Stans, Januar 2025
Spitex Nidwalden
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