Etat du canton de Fribourg
Fribourg, CH
Beisitzer/in (Bauingenieur/in) bei der Enteignungskommission -%
- 03 Juli 2026
- 100%
- Fribourg, CH
Job-Zusammenfassung
Engagieren Sie sich als Assesseur-e (Ingénieur-e civil-e) in Fribourg. Eine spannende Möglichkeit im öffentlichen Dienst erwartet Sie!
Aufgaben
- Entscheidungen in gerichtlichen Angelegenheiten treffen.
- In Funktion je nach Bedarf der zuständigen Behörde agieren.
- Teilnahme an Sitzungen während des Tages.
Fähigkeiten
- Abschluss als Ingenieur-e civil-e und verfügbare Zeit.
- Gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse in Französisch.
- Aktive Staatsbürgerschaft auf kantonaler Ebene.
Ist das hilfreich?
Über den Job
Beisitzer/in (Bauingenieur/in) bei der Enteignungskommission
Freiburg, CH, Sarine, CH
Bewerbung
Achtung: Für die Bewerbung auf diese Stelle verwenden Sie ausschliesslich folgenden Link: KLICKEN SIE HIER, UM SICH ZU BEWERBEN . Nutzen Sie nicht die "Bewerben"-Buttons oben und unten auf dieser Seite: Ihre Bewerbung wird sonst nicht bearbeitet. Bewerben Sie sich direkt, indem Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an folgende Adresse senden: CMcandidatures@fr.ch .
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungen müssen ein Motivationsschreiben, einen kurzen Lebenslauf, aktuelle Auszüge aus dem Strafregister und dem Betreibungsregister (nicht älter als ein Jahr) enthalten.
Vergessen Sie nicht, das entsprechende Formular auszufüllen, das auf der Webseite des Rates der Justizverwaltung erwähnt wird.
Stellenbeschreibung
Die Beisitzer/innen sind Laienrichter/innen mit Entscheidungsbefugnis in gerichtlichen Angelegenheiten ( Art. 4 LJ ). Ein/e Beisitzer/in wird je nach Bedarf der zuständigen Behörde einberufen. Er/sie erhält Sitzungsgelder gemäss Art. 79a RJ . Die Beisitzer/innen werden vom Grossen Rat auf Vorschlag des Rates der Justizverwaltung gewählt, der die gerichtlichen Funktionen für den Grossen Rat ausschreibt ( Art. 12 LJ ).
Gewünschtes Profil
- Ausbildung als Bauingenieur/in
- Die Kandidat/innen müssen über genügend Verfügbarkeit für die Funktion verfügen (Sitzungen tagsüber)
- Aktive kantonale Staatsbürgerschaft. Ausländische Personen müssen eine Niederlassungsbewilligung besitzen und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnhaft sein. Die Bewerber/innen dürfen nicht zahlungsunfähig sein, dürfen nicht wegen Straftaten verurteilt worden sein, die mit der Funktion unvereinbar sind
- Beherrschung der deutschen Sprache mit guten Kenntnissen der französischen Sprache
Kontaktdaten
CMcandidatures@fr.ch