SCHULRAT KUSSNACHT
Bezirksschulen Küssnacht
KUSSNACHT
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:07 Juli 2025
- Pensum:100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:KUSSNACHT
Job-Zusammenfassung
Der Schulrat Küssnacht hat am 24. Juni 2025 einen Beschluss gefasst.
Aufgaben
- Die Leiterin Fachstelle Sonderpädagogik wird mit einem Monitoring beauftragt.
- Das Monitoring soll dem Schulrat jährlich im September vorgelegt werden.
- Die Schuladministration passt den Prozessablauf entsprechend an.
Fähigkeiten
- Erfahrung im Bereich Sonderpädagogik und Monitoring erforderlich.
- Organisationstalent und Kommunikationsfähigkeit sind wichtig.
- Kenntnisse im Schulbetrieb sowie in der Verwaltung sind erforderlich.
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Beschluss
Küssnacht
Schulrat
Sitzung vom 24. Juni 2025
Beschlussnummer 2025/117
BIL: Schulorganisation Verstärkte Massnahmen ' Schulratsgeschäfte , 2025-26
Beschluss Schulrat, Verstärkte Massnahmen_Monitoring
Geschäfts Nr. 2025-1050
Aktenzeichen 211.2 / Schulbetrieb
Sachverhalt
Seit der Zeit des Vorgängers des derzeitigen Rektors wurde jede einzelne Verfügung von verstärkten Massnahmen (ehemals Sonderpädagogische Massnahmen) mittels B-Geschäft dem
Schulrat zur Kenntnis gebracht. Dies bedeutet für die Leiterin Schuladministration von April bis
Juli ein erheblicher zeitlicher Aufwand. Zur Aufwandminderung schlägt der Rektor dem Schulrat vor, dass von der Leiterin Fachstelle Sonderpädagogik ein Monitoring erstellt wird, welches diese Verfügungen in tabellarischer Form mit allen notwendigen Inhalten vorsieht. Dieses soll dem Schulrat zweimal pro Jahr mittels B-Geschäft vorgelegt werden.
Ein Beschluss (C-Geschäft) soll lediglich erfolgen, wenn gegen eine Verfügung in diesem Bereich durch den Schulrat beim Amt für Volksschulen und Sport Einsprache erhoben wird.
Erwägungen
Der Schulrat stützt dieses Anliegen zur Aufwandminderung. Ihm genügt jährlich ein einmaliges
Monitoring über die Verlängerungen der Verstärkten Massnahmen. Die neu verfügten Massnahmen sollen als Anhang vorliegen.
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Beschluss
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Die Leiterin Fachstelle Sonderpädagogik wird beauftragt, ein Monitoring für die verstärkten Massnahmen zu erstellen.
Das Monitoring ist durch die Leiterin der Fachstelle Sonderpädagogik dem Schulrat jährlich im September zur Kenntnis zu bringen.
Dem Monitoring sollen die neu verfügten Massnahmen beigelegt werden.
Die Leiterin Schuladministration wird beauftragt, den Prozessablauf entsprechend anzupassen.
Dieser Beschluss ist öffentlich.
Zufertigung
- Leiterin Fachstelle Sonderpädagogik, Chiara Burri
SCHULRAT KUSSNACHT
Bezirksratin
Rektor
Dahinden Marc
Versand:
FiNereANGEN AM 0 7, JULI 282
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