Leistungen nach KLV a (Bedarfsabklärung und Beratung)
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:07 Juli 2025
- Pensum:100%
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:Albula
Job-Zusammenfassung
Ab dem 01.01.2025 gelten neue Tarife für Gäste in der Pflege.
Aufgaben
- Pflegerische Leistungen nach KLV a, b und c zu unterschiedlichen Preisen.
- Hauswirtschaftliche Leistungen variieren je nach Wohnsitz.
- Kosten werden teils von der Grundversicherung übernommen.
Fähigkeiten
- Ärztliche Anordnung erforderlich für Spitexleistungen.
- Abrechnung erfolgt direkt mit Krankenversicherern.
- Restkosten werden vom Kunden oder Wohngemeinde getragen.
Ist das hilfreich?
- Pflegerische Leistungen
Leistungen nach KLV a (Bedarfsabklärung und Beratung)
Fr. 76.90/Std
Leistungen nach KLV b (Massnahmen der Behandlungspflege)
Fr. 63.00/Std
Leistungen nach KLV c (Massnahmen der Grundpflege)
Fr. 52.60/Std
- Hauswirtschaftliche Leistungen
Kantonseinwohner
Fr. 26.00/Std
Einwohner CH
Fr. 65.00/Std
Personen ohne Wohnsitz in CH
Fr. 80.00/Std
Die Kosten für pflegerische Leistungen werden gemäss Krankenkassenleistungsverordnung (KLV) von der
Grundversicherung übernommen (d.h. abzüglich Selbstbehaltes und Franchise), wenn eine ärztliche Anordnung für
Spitexleistungen vorliegt.
Kostenanteil Kunde (Patientenbeteiligung) für Pflegeleistungen
Der Kostenanteil des Kunden beträgt Fr. 0.64 pro 5 Minuten pflegerische Leistungen, maximal
Fr. 7.70 im Tag.
Die Verrechnung aller Leistungen erfolgt in Zeiteinheiten von 5 Minuten.
Rechnungsstellung
Die kassenpflichtigen Leistungen werden von der Spitex direkt mit den Krankenversicherern abgerechnet.
Für die Restkosten (Differenz zu den vom Kanton GR anerkannten Kosten), kommt Ihre Wohngemeinde auf. Falls noch Restkosten zu den Vollkosten der Spitex Albula/Churwalden entstehen, werden diese dem Kunden in
Rechnung gestellt.
Vollkosten der Spitex Albula/Churwalden:
KLV a Abklärung und Beratung
Fr.117.55/Std
KLV b Behandlungspflege
Fr.104.80/Std
KLV c Grundpflege
Fr. 97.65/Std
120A_Tarife für Gäste ab 01.01.2025 gespeichert: 10.12.24 PV: PV1
Genehmigt: 12.03.24 07:37
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