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Job-Zusammenfassung
Die Kantonspolizei Graubünden warnt vor gefährlichen E-Mails.
Aufgaben
Achtung! Diese E-Mails enthalten Schadsoftware im Anhang.
Die Absenderadresse gibt vor, die Kantonspolizei zu sein.
Empfänger sollen Anhänge auf keinen Fall öffnen.
Fähigkeiten
Schweizer Behörden kontaktieren nicht per E-Mail.
E-Mail-Anhänge niemals öffnen.
E-Mail ungelesen löschen.
Ist das hilfreich?
Bei der Kantonspolizei Graubünden sind diverse Hinweise von besorgten Bürgern eingegangen, welche E-Mails mit dem angeblichen Absender „Kantonspolizei“ erhielten. Es handelt sich um E-Mails, welche beim Öffnen des Anhangs Schadsoftware enthalten könnten.
Den Empfängern wird in der auf Deutsch verfassten E-Mail mitgeteilt, dass die Strassenverkehrsordnung verletzt wurde. Fotobestätigung und detaillierte Informationen über die Strafen seien im Anhang beigelegt. Achtung! Diese E-Mails beinhalten Dokumente (.docx und .zip) welche Schadsoftware enthält.
Umgang mit solchen E-Mails
Die Kantonspolizei Graubünden weist darauf hin, dass sich Schweizer Behörden in Verfahrensangelegenheiten schriftlich und nicht per E-Mail mit Beschuldigten in Verbindung setzen. Tipps zur Vorgehensweise mit solchen E-Mails:
E-Mail-Anhänge in keinem Fall öffnen
Absender sperren
E-Mail ungelesen löschen
Wurde ein Anhang bereits geöffnet, soll der Computer überprüft werden