Spitex Herzenssache GmbH
Zürich
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Taxordnung 2025 - Spitex Herzenssache GmbH
- Veröffentlicht:29 Oktober 2025
- Vertragsart:Festanstellung
- Arbeitsort:Zürich
Job-Zusammenfassung
Die Taxordnung 2025 regelt Dienstleistungen der Spitex Herzenssache GmbH. Sie bietet Unterstützung in einem professionellen und wertschätzenden Umfeld.
Aufgaben
- Definition des Leistungsangebots gemäß KLV und Pflegegesetz.
- Regelung von Tarifen und Klientenbeteiligungen pro Pflegetag.
- Abrechnung von KLV- und N-KLV-Leistungen nach klaren Vorgaben.
Fähigkeiten
- Erforderliche Qualifikationen gemäß KLV und Pflegegesetz.
- Kenntnisse der Krankenpflege-Leistungsverordnung und Tarife.
- Kompetenz in der Abrechnung und Dokumentation von Leistungen.
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Über den Job
Taxordnung 2025 - Spitex Herzenssache GmbH 1. GeltungsbereichDie vorliegende Taxordnung gilt für die Spitex Herzenssache GmbH. Sie definiert das Leistungsangebot und berücksichtigt die Vorgaben der Krankenpflege Leistungsverordnung (KLV Art. 7, Absatz 2) und der aktuell gültigen Pflegegesetzgebung des Kantons Zürich. Pflegerische Leistungen sind Pflichtleistungen der Krankenkassengrundversicherung. 2. Tarife und Taxen
Die aktuellen Tarife und Taxen sind auf die Preisliste 2025 gestützt. Im Kanton Zürich wird den Klient:innen eine Beteiligung von Fr. 7.65 pro Pflegetag belastet. Diese Beteiligung wird mit der Spitexrechnung eingefordert.
3. Allgemeine Bestimmungen KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) Spitex-Dienstleistungen werden auf der Grundlage eines ärztlichen Auftrages sowie einer Bedarfsabklärung erbracht. Die Abklärung des Pflege- und Unterstützungsbedarfs muss durch eine entsprechend qualifizierte Fachperson gemäss KLV Art 7 erfolgen und der voraussichtliche Bedarf entsprechend im Dokumentationssystem dokumentiert und quantifiziert werden. 3.1. Pflegetaxe
Auf Basis des aktuell gültigen Pflegegesetzes hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich im Schreiben vom 29. August 2024 die maximalen Normkosten und Kostenteiler 2025 festgelegt. 3.2. KLV-Leistungen
Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV 7):
- KLV A = Abklärung, Beratung und Koordination
- KLV B = Behandlungspflege
- KLV C = Grundpflege
Die Dienstleistungen richten sich nach dem Bedarf der Klient:innen und werden zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr angeboten. An Wochenenden und Feiertagen besteht ein reduziertes Angebot. Die Abrechnung erfolgt bei KLV-Leistungen in 5-Minuten Einheiten pro Leistungsart, wobei bei einem Einsatz immer mindestens 10 Minuten verrechnet werden. Die Abrechnung erfolgt bei N-KLV-Leistungen in 15-Minuten Einheiten, wobei bei einem Einsatz immer mindestens 60 Minuten verrechnet werden. Spitex Herzenssache GmbH, Allmendstrasse 5, 8002 Zürich, Tel. 044 544 09 04, E- Mail E-Mail schreiben Seite 1 / 3
4. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen (N- KLV - Leistungen) 4.1. Allgemeine Bestimmungen
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen oder individuelle Betreuungsleistungen (N-KLV) fallen nicht unter die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung. Gleichwohl können die Leistungen bei Bedarf aufgrund eines ärztlichen Auftrags sowie einer Bedarfsabklärung erbracht werden (analog den Bestimmungen aus den KLV-Leistungen). Die Klärung und die Beantragung allfälliger Ansprüche aus Zusatzversicherungen ist Sache der Klient:innen. Die N-KLV-Leistungen werden in 15-Minuten Einheiten abgerechnet.
5. Leistungen mit Kostenübernahme durch die Klient:innen
- Durch die Spitex abgegebenes, zusätzliches Pflegematerial
- Hauswirtschaftliche Dienstleistungen ohne ärztlichen Auftrag und Betreuungleistungen
- Umtriebsentschädigungen (Ausnahme bei Spitaleintritt und im Todesfall)
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und umfasst sowohl die KLV-Leistungen wie auch die N-KLV- Leistungen und individuell vertraglich vereinbarte Betreuungsleistungen für die effektiven Tage des vorangegangenen Monats. Sie wird jeweils in den ersten Tagen des Nachfolgemonats erstellt und ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten ist die Geschäftsleitung Spitex Herzenssache GmbH umgehend zu informieren. 9. Inkraftsetzung
Diese Taxordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Spitex Herzenssache GmbH, Allmendstrasse 5, 8002 Zürich, Tel. 044 544 09 04, E- Mail E-Mail schreiben Seite 2 / 3
Preisliste zur Taxordnung 2025 - ambulante Pflege und Betreuung
Krankenkassenpflichtige Dienstleistungen (KLV) Die Tarife für die Langzeitpflege lauten gemäss Art. 7a KLV ab 1.1.2025 wie folgt:
Fr. 76.90 pro Std. Abklärung und Beratung Fr. 63.00 pro Std. Behandlungspflege Fr. 52.60 pro Std. Grundpflege Es gilt ein 5 Min. Abrechnungstakt (mind. 10 Min. pro Einsatz) sowie der tiers payant (Rechnungsstellung der KLV-Leistungen an Krankenversicherer). Gemäss Pflegegesetz des Kantons Zürich müssen sich die Klient:innen mit Fr. 7.65 pro Tag beteiligen (Patientenbeteiligung).
Nicht krankenkassenpflichtige Dienstleistungen (N-KLV) Es gilt ein 15 Min. Abrechnungstakt (mind. 60 Min. pro Einsatz) (Rechnungsstellung der N-KLV Leistungen erfolgt direkt an Klient:innen) Abklärung Hauswirtschafts- und/oder CHF 75.einmalig
Betreuungsleistungen
Hauswirtschaftsleistungen*
CHF 49.- Pro Stunde
Betreuungsleistungen
CHF 55.- Pro Stunde
Zuschlag Kilometer Wegzeit
CHF 1.- Pro Kilometer
Umtriebsentschädigung kurzfristige Terminabsage / CHF 50.- / CHF 100.- Pro Absage nichterscheinen am Termin (gemäss AGB) (*)Es sind Kostenbeteiligungen der Zusatzversicherungen möglich. Muss mit dem Versicherer abgeklärt werden. Spitex Herzenssache GmbH, Allmendstrasse 5, 8002 Zürich, Tel. 044 544 09 04, E- Mail E-Mail schreiben Seite 3 / 3