Präsidentin/Präsident Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, 100%
Präsidentin/Präsident Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht,
Ihre Verantwortung
- Leitung von Gerichtsverhandlungen
- Instruktion von Verfahren
- Führung der Ihnen unterstellten Abteilung
Ihr Hintergrund
- Abgeschlossene rechtswissenschaftliche Ausbildung
- Vertiefte Kenntnisse im öffentlichen Recht
- Führungserfahrung und Sozialkompetenz
- Hohe Belastbarkeit
- Stimmrecht im Kanton Basel-Landschaft (§ 50 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (SGS BL Nr. 100)
Roland Hofmann
Kantonsgerichtspräsident
061 552 67 86
Gerichte des Kantons Basel-Landschaft
Die Gerichte des Kantons Basel-Landschaft sind für die Rechtsprechung des Kantons verantwortlich. Sie bestehen auf der Ebene der ersten Instanz aus zwei Zivilkreisgerichten, dem Straf-, Jugend- und Zwangsmassnahmengericht sowie dem Steuer- und Enteignungsgericht. Die zweite Instanz bildet das Kantonsgericht mit vier Abteilungen. Dem Kantonsgericht angegliedert ist die Gerichtsverwaltung.