Bildungszentrum Zürichsee

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  • Publication date:

    18 January 2024
  • Workload:

    100%
  • Contract type:

    Unlimited employment
  • Place of work:

    Horgen

Bildungszentrum Zürichsee

Bildungszentrum Zürichsee
Mediothek Benutzungsordnung

  • Stand: 08/2021, aktualisiert 02/2024 Interne Ablage: N: 70.13.28, Intranet: Rubrik Lehrpersonen, Dokumente Schulbetrieb 02.05
  • Zweck
Die Mediothek dient den Lernenden und den Lehrpersonen des Bildungszentrums Zürichsee als Informations-, Lern- und Freizeitraum. Die Benutzung der Mediothek zum Arbeiten hat Priorität. Die Mediothek kann individuell, in Gruppen oder im Klassenverband benutzt werden. Öffnungszeiten
Individuell:
Montag bis Freitag: 10:00 bis 15:00 Uhr Klassen: nach vorheriger Absprache mit der Mediothekarin in Begleitung einer Lehrpersonen Ausleihe
Wir unterscheiden generell zwischen Präsenzgut (insbesondere Zeitschriften, Lexika, Nachschlagewerke, die nur in der Mediothek benutzt werden dürfen) und Ausleihgut.
Es dürfen max. 4 Medien ausgeliehen werden. Es dürfen max. 8 eMedien aus der eThek ausgeliehen werden. Über Ausnahmen entscheidet die Mediothekarin. Medien können über den Internet-Katalog oder an der Theke reserviert werden. Verlängerungen sind möglich, wenn das betreffende Medium nicht vorbestellt ist. Die Mediothek steht unentgeltlich zur Verfügung. Ausleihfristen:
Bücher
4 Wochen eBooks
2 Tage - 3 Wochen
CD-ROM
2 Wochen
DVD
1 Woche
Bei Überschreiten der Leihfrist wird gemahnt. Es werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt. 1. Mahnung
Fr. 5.- 2. Mahnung
Fr. 10.- 3. Mahnung
Fr. 15.-
Das eingenommene Mahngeld wird für den Ankauf neuer Medien verwendet. Die ausgeliehenen Medien müssen geschützt transportiert und sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten.
Bildungszentrum Zürichsee
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Verhaltensregeln
1.
Benutzer/innen sind aufgefordert: a) keine Getränke und Esswaren in der Mediothek zu konsumieren (Ausnahme Getränke in geschlossenen Flaschen) b) keinen unnötigen Lärm zu verursachen c) vor dem Verlassen den Arbeitsplatz aufzuräumen und die Geräte auszuschalten d) nur Medien mitzunehmen, die ausgeliehen wurden. 2.
Alle Medien (Bücher, CD-ROM, DVDs, Zeitschriften u.a.) stehen zur Ansicht zur Verfügung. Sie sind unmittelbar nach Gebrauch an ihren Standort zurückzustellen. Bei Unsicherheiten hilft die Mediothekarin gerne.
3.
Benutzer/innen sind mitverantwortlich, dass die Computer und das Internet weiterhin frei benutzt werden können. Sie sind daher verpflichtet: a) keine eigenen Programme auf dem Computer zu installieren b) keine Daten auf der Festplatte zu verändern c) keine Dateien aus den Bereichen Pornographie, Rassismus oder Gewaltverherrlichung aus dem Internet zu öffnen oder entsprechende E-Mails zu versenden. 4.
Bei der Benutzung von Geräten sind die entsprechenden Bedienungsanleitungen zu beachten.Technische Störungen und Mängel sind umgehend der Mediothekarin oder der Information zu melden. 5.
Es ist den Anweisungen der Mediothekarin in jedem Fall Folge zu leisten. Ort, Adresse,
Bildungszentrum Zürichsee, Mediothek Erreichbarkeit
Seestrasse 110, 8810 Horgen
Tel. direkt: 044 727 46 01
E-Mail: mediothek@bzz.ch www.bzz.ch Berufslehre ->Schulbetrieb ->Mediothek Horgen, im August 2021
Mediothekskommission

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